Telekommunikativer Handelsvertreter für Telekommunikation

Irgendein freundlicher Mensch (nicht von der Firma im Video hier) in einem schönen Call Center rief mich neulich an, und vertickte mir ein Paket aus Telefon-Flatrate, superschnelles Internet, digitales TV usw. für nur 30,- Euro/Monat. (TV brauche ich als entsprechender Asket nicht, ging aber angeblich nicht ohne.) Außerdem sei ein Abo mit Anti-Viren-Software für zusätzlich 4,- Euro dabei, das man sofort kündigen könne. (Als Apple-User habe ich für so etwas keine Verwendung.)

Eine Woche später musste der Vertrag nochmal aufgenommen werden, weil irgendwas nicht richtig gewesen wäre. Wegen ISDN kämen sowieso noch 5,- Euro dazu. Aha.

Dann kam die schriftliche Bestätigung. Hier kostete der Spaß inzwischen 45,- Euro. Da war mein alter Provider auch nicht teurer. Als ich in der Geschäftsstelle den Widerspruch abgab, erfuhr ich, dass man Telefon und Internet durchaus auch ohne TV hätte bekommen können – für 20,- Euro. Mehr bräuchte ich nicht zum Glücklichsein.

Ich lasse mir am Telefon grundsätzlich nichts verkaufen. Aber von den wenigen Ausnahmen habe ich bis heute jede einzelne bereut – ausnahmslos.

Marco Habschick auf dem 16. Charta-Marktplatz

Am 04/05 Mai fand in Neuss der 16.te Charta-Marktplatz statt. Auf einer Podiumsdiskussion ging es dort um das „heiße Eisen“ Honorare statt Courtagen – eines der vielbeliebtesten Themen der Branche jüngster Zeit.

Interessantester Teilnehmer war dort Marco Habschick, Senior-Berater bei Evers § Jung GmbH in Hamburg. Er war Mitautor der Studie des Bundesverbraucherministeriums, die kurz vor Weihnachten 20096 erschien und eklatante Missstände in der Finanzdienstleistung offenbarte. Hier eine Zusammenfassung.

Im Versicherungsjournal vom 07.05.2010 war dann auch zu lesen, was Herr Habschick von dem 16. Charta- Marktplatz hielt. Er soll gesagt haben, dass es dort offensichtlich sehr viel um Back-Office-Fragen gehe, weniger jedoch um das Ringen um Beratungsqualität.

Er sagte auch, dass die Umsetzung europäischer Richtlinien bisher sehr viel Aufwand, aber wenig Ergebnis für die Beratungsqualität erbracht habe. Es gebe systematische Schwächen der Provisionsberatung. Die Honorarberatung bringe allerdings nur dann etwas, wenn sie zu besseren Finanzentscheidungen führe.

Dieser Auffassung möchte auch ich mich anschließen. Die Honorarberatung ist sicher kein Allheilmittel. Undurchsichtige Beratung auf Provisionsebene ist jedoch der Nährboden für Falsch- und Schlechtberatung.

Nur dann, wenn die nötige Transparenz geschaffen wird, damit der Verbraucher tatsächlich erfahren kann, wie viel Provisionen oder Honorare der Berater erhält, ist ein erster Schritt in Richtung ordentlicher Beratung getan.

Transparenz bedeutet, dem Kunden zu offenbaren, wie viel Provisionen tatsächlich fließen. Leider ist es immer noch die Regel, dass versteckte Provisonen fließen. Transparanz ist bei der Beratung auf Provisionsbasis bis heute nicht gegeben. Selbst große Unternehmen, mit denen wir zu tun haben, wollen Transparenz nicht gewährleisten.

OLG Hamm über Beratungs- und Dokumentationspflichten

Ein Versicherungsvermittler ist bei einer Verletzung der Dokumentationspflichten nur dann schadenersatzpflichtig (§ 63 VVG), wenn dies kausal zu einem Schaden oder einem Beweisnachteil führt.
Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom 4.12.2009 (Az.: 20 U 131/09) (auf der verlinkten Seite einfach das Aktenzeichen angeben, um zur Originalentscheidung zu gelangen). Bei klar artikulierten, fest abgegrenzten Anfragen eines Verbrauchers nach einem bestimmten Versicherungsschutz treffen den Vermittler auch keine weiteren, anlassbezogenen Fragepflichten (§ 61 VVG).

Ein Ehepaar kaufte ein gebrauchtes Wohnmobil für 22.000 Euro. Das „alte“ wurde in Zahlung gegeben, der Rest über einen Kredit finanziert. Für die Autoversicherung wandte sich das Ehepaar an seine Versicherungsagentur, bei der es schon seit Jahren Kunde war.

Versicherungsbüro und Ehepaar einigten sich darauf, dass das neue Wohnmobil „wie bisher“ versichert werden sollte, also Kfz-Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung. Eine Vollkasko gab es nicht.

Es kommt, wie es kommen musste : Das Wohnmobil geriet bei einem Überholvorgang ins Schlingern, verunfallte. Der Schaden betrug etwa 21.000 Euro. Diesen Schaden verlangte man vom Vermittler wegen Verstoßes gegen die Frage- sowie die Beratungs- und Dokumentationspflicht zurück. Es kam zum Rechtsstreit.

Sowohl in der ersten Instanz vor dem Landgericht Dortmund (Urteil vom 22.4.2009, Az.: 22 O 194/07) als auch vor dem Oberlandesgericht Hamm unterlagen die Wohnmobilbesitzer.

Das OLG : Zwar muss ein Versicherungsvertreter bei der Vermittlung von Versicherungsschutz seine Kunden nach deren Wünschen und Bedürfnissen fragen. Dies gilt nach Überzeugung des Gerichts „allerdings nur dann, wenn und soweit nach der Schwierigkeit der angebotenen Versicherung oder nach der Person und der Situation des Kunden hierfür Anlass besteht.

Das Gericht weiter : Der Vertreter sei hier auch nicht weiter nicht zur Befragung verpflichtet. Bei Kfz-Versicherungen handele es sich um ein Massegeschäft

Eine Schadenersatzpflicht konnte auch nicht aus einem möglichen Verstoß gegen die Dokumentationspflicht hergeleitet werden. „.. Die Verletzung der Dokumentationspflicht kann im Regelfall nur dann zu einem Schadersatzanspruch führen, wenn dem Versicherungsnehmer ein Beweisnachteil entsteht. Das ist vorliegend zu verneinen“, so das OLG.

Bonnfinanz geht es zu gut

Der Senior unter den Finanzstrukkibuden scheint guter Laune zu sein. So wird gemeldet, die Bonnfinanz wolle Finanzvertriebe zukaufen.

Ziel sei es, „Unternehmerpersönlichkeiten zu finden, die wie wir ticken“.

Die suchen also Verticker …

Angst der Versicherer vor dem BGH

Was tun an einem nasskalten Maisonntagabend ?

Unsere Empfehlung :  ein bißchen Zeit nehmen und die Plusminus-Sendung vom 4.5.2010 ansehen!

Sehr aufschlussreich, was der Bundesgerichtshof so alles ausrichten kann…