MEG 24: Westerwelle per Helicopter zum Lobbying eingeflogen

Gerade ist auf Telepolis.de meine Kurzanalyse der FDP-Verstrickungen mit der Versicherungswirtschaft erschienen, da stoße ich zufällig auf Westerwelles Berühung mit niemand geringerem als mit dem Finanzvertrieb MEG, der ein kleines Problem mit der Staatsanwaltschaft hat. So schreibt die Hessische/Niedersächsiche Allgemeine über den ehemals von Memeth Gökers geleiteten Finanzvertrieb:

Dabei dürften nicht nur die Kosten für das laufende Geschäft Thema gewesen sein. Sondern auch Termine, die per Hubschrauber erledigt wurden. Oder ein Essen in einem Kasseler Restaurant, zu dem Gäste wie FDP-Chef Guido Westerwelle per Hubschrauber von MEG eingeflogen wurden.

Bei dem Essen ging es um Unterstützung im Wahlkampf. Kopeinigg bestätigte das Gespräch von Göker und Westerwelle, aber eine Wahlkampfunterstützung werde es nicht geben. Die wirtschaftliche Entwicklung der MEG AG sei nach wie vor positiv.

Naja, immerhin ein bisschen Status für den künftigen Vielflieger. Schon mal über eine Auslandskrankenversicherung nachgedacht, Herr Westerwelle?

Die Nebenjobs des Dr. Guido Westerwelle

Da hatte ich mich gerade über die Verstrickung der Pius Brüder-Partei mit der DVAG aufgeregt, da schockiert uns das DVAG-Unternehmensblog mit einer neuen Hiobs-Botschaft: Der Vorsitzende der ehemaligen Spaß- und Fallschirmspringerpartei FDP Dr. Guido Schwesterwelle sitzt im Beirat von Deutschlands größter Strukki-Bude.

Zu so viel Dreistigkeit fällt uns, ehrlich gesagt, nichts mehr ein.

Aber werfen wir doch einmal einen Blick auf die einträglichen Nebenämter des natürlich ausschließlich seinem Gewissen verpflichteten Politikers! Da findet man einige Versicherungsgesellschaften, darunter die Hamburg-Mannheimer, deren Strukki-Vertrieb Hamburg Mannheimer International HMI im Niveau locker mit der DVAG konkurrieren kann.

An wen denkt der Guido eigentlich zuerst, wenn er morgens aufwacht? An Sie, oder an diese Herrschaften hier?

Funktionen in Unternehmen

ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Düsseldorf
Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 3

Deutsche Vermögensberatung AG, Frankfurt/Main,
Mitglied des Beirates, jährlich, Stufe 3

Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG, Hamburg,
Mitglied des Beirates (bis 31.12.2008)

TellSell Consulting GmbH, Frankfurt/Main,
Mitglied des Beirates, 2006, Stufe 3

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

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Wahlkampfhilfe durch die Deutsche Vermögensberatung AG

Am Donnerstag erschien auf Telepolis.de mein Beitrag zur politischen Verstrickung der Deutschen Vermögensberatung AG mit der CDU sowie deren Spendenbereitschaft für Schwarz-Gelb. Leider waren mir bis dahin noch nicht die aktuellen Zahlen bekannt gewesen: So waren auch dieses Jahr sogar 150.000,- Euro Spenden für die FDP drin.

Was dürfen wir von einer Regierung erwarten, die den Arbeitsgesetzen und Sozialsystemen dermaßen Hohn spricht, in dem sie sich für einen Strukturvertrieb einspannen lässt? Dessen Handelsvertreter zum Großteil am Existenzminimum laborieren – und gegängelt werden? Die massenhaft die Verbraucher – äh, nun ja – „berät“?

Hochverrat

„Report München“ über Jörg Asmussen.

Haftung für Beratungsfehler

Am 10.09.2009 fasste das Landgericht Hannover einen interessanten Beschluss:

Nach wie vor ist das Landgericht der Auffassung, dass der AWD-Mitarbeiter, also der Anlagenvermittler, nur dann haftet, wenn er ein eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgt und ein besonderes Vertrauen (in seine Person) in Anspruch nimmt. Über diese grundsätzliche Rechtsprechung wurde in diesem BLOG umfassend berichtet.

So weit nichts Neues.

Nunmehr gilt dies jedoch nicht für den AWD. Wenn ein Mitarbeiter des AWD objektiv falsche Hinweise gegeben hat, haftet der AWD ungeachtet der oben erwähnten Rechsauffassung in vollem Umfang. Die Verletzung der Aufklärungspflicht hat der Kläger selbstverständlich zu beweisen, ebenso wie den kausalen Zusammenhang zwischen dem falschen Hinweis und der Anlageentscheidung.

Diese Entscheidung halten wir für richtungsweisend. Der unmittelbare Vermittler wird entlastet, nicht jedoch das Unternehmen, für welches er tätig ist.