BGH verurteilt WWK-Berater wegen Falschberatung

Urteil des BGH vom 29.01.2009, Aktenzeichen III ZR 94/08:
Die WWK Lebensversicherungs a.G. verkaufte in den 90er Jahren kreditfinanzierte Rentenmodelle. Zielgruppe waren Eigentümer schuldenfreier Eigenheime. Die Eigenheime sollten mit Darlehen gesichert werden und das Kapital in Aktien-Fonds investiert werden.
Die Darlehen sollten aus Entnahmen der Aktien-Fonds bezahlt werden. Die Laufzeiten der Darlehen sollten zwischen 10 und 15 Jahren liegen.
Gleichzeitig sollten fondgebundene Rentenversicherungen angelegt werden. Sie sollten den Anlegern nach Ablauf der Darlehenszeit verbleiben.
Der Handelsvertreter, welcher ausschließlich für die WWK tätig war, wurde wegen Falschberatung verurteilt. Der BGH hatte dieses Urteil in letzter Instanz bestätigt. Der Handelsvertreter musste darüber aufklären, dass bei einer kontinuierlichen Entnahme aus dem D epot der Grundstock des Kapitals in Gefahr gerät, in schlechten Börsenzeiten nach und nach aufgezerrt zu werden.
Weil der Vermittler eben nicht darüber aufgeklärt hatte, geriet er in die Haftung.
Wenn es um kreditfinanzierte Fondbeteiligungen zur Absicherung der Altersvorsorge geht, muss der Vermittler immer und umfassend aufklären. Der Anlageberater, der eine solche Anlage verkauft, muss über die wesentlichen Risiken der Anlage aufklären, es sei denn, dass sich eine solche Aufklärung bereits aus dem Prospekt in leicht nachvollziehbarer Form befindet.

Handelsvertreter sind keine Makler – AWD-PR-Mensch Béla Anda will nichts von ominösen „Maklervollmachten“ wissen

Wie oft hatte ich es in Diskussionsforen etwa bei Wikipedia, Meinungsforen oder hier im Blog erfolglos zu erklären versucht: Handelsvertreter sind keine Makler!

Mir selbst gegenüber gab sich Ende letzten Jahres ein Handelsvertreter noch als Makler aus und glaubte dies wirklich, denn seine Firma sei ja Makler… Unfug!

Handelsvertreter sind gerade keine Makler. In der Literatur stößt man auch schon mal auf den Begriff „Pseudomakler“.

Jetzt ist das Spielchen um eine Variante reicher: Wie Versicherungstip/Markt intern berichtet, ließen sich offenbar AWD-Handelsvertreter „Maklervollmachten“ ausstellen. Der Deutsche Rentenschutzbund e.V. schickte vor zwei Wochen dem AWD-Sprecher Béla Anda einen Brief, in dem dieser konkret auf die seltsame Masche angesprochen wurde. Daraufhin machte Anda auf „dumm“ und forderte Belege ein,  bereits hat. Diese „raffinierte“ PR-Strategie kommentiert „Versicherungstip“/“markt intern“-Chefredateur Erwin Hausen mit deutlichen Worten:

„Entweder lügt Béla Anda vorsätzlich oder die AWD-Zentrale hat tatsächlich keine Ahnung, was AWD Handelsvertreter für ein Unwesen treiben. Denn es handelt sich nicht um eine bloße Behauptung, sondern um eine belegbare Tatsache, daß AWD Vertreter Maklervollmachten generieren.“

Herr Anda wird dieser Tage auch so schon viel zu tun haben, um das Image von AWD auzupolieren. Hier etwa ein aktueller Beitrag des ZDF-Mittagsmagazins zur Qualität der deutschen Finanzberatung.

Vermögensberater wird angeklagt

Als der geschädigte Kunde meinen anwaltlichen Rat suchte, traute ich meinen Augen und Ohren nicht: Was kann man eigentlich alles in dieser Republik anstellen, ohne dass 1.) die Handschellen klicken und 2.) die DVAG sich von einem Handelsvertreter trennt?

Während sich die Staatsanwaltschaft aus juristischen Gründen lange schwer tat, aber engagiert die Sache verfolgt, scheint es der Deutschen Vermögensberatungs AG völlig egal zu sein, wer in ihrem Namen alles als Handelsvertreter auftritt. Jede andere Firma, die etwas auf sich hält oder Wert auf ihren guten Namen bzw. ihre Marke legt, hätte sich von dem Subjekt, das meinen Mandanten kackendreist und zynisch um sein Vermögen gebracht hat, sofort getrennt. Kommentare aus Frankfurt: Null. Weitermachen, als sei nichts gewesen.

Nunmehr hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Das wird unserem Mandanten, der einst eine Eigentumswohnung besaß und heute inklusive Partnerin insolvent ist, zwar kaum sein Vermögen wieder bringen. Aber hoffentlich Genugtuung.

AWD-Spott über Noch-AWD-Dome

Uralt-Kanzler Helmut Schmidt duskutiert mit dem Weltbankchef im Noch-AWD-Dome Bremen. In dem lesenswerten Beitrag der Nordsee-Zeitung kann sich der Journalist einen Spott über den Veranstaltungsort nicht verkneifen:

Ausgerechnet im Bremer AWD-Dome unterhalten sich die beiden über die Auswirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise. Kaum ein Veranstaltungsort hätte sich am diesem Himmelfahrts-Abend besser geeignet: Der nach eigenen Angaben „unabhängige Finanzoptimierer“ AWD will es sich in Zukunft sparen, der Bremer Stadthalle seinen Namen für Geld aufzudrücken. Wenn sich kein anderer Sponsor findet, heißt die Stadthalle bald wieder Stadthalle – die Krise hat auch ihre guten Seiten. Aber umso mehr schlechte.

AWD erhält Rückendeckung

Am 16.04.2009 entschied das Amtsgericht Hannover, dass der AWD – auch in einem Fall einer Falschberatung – nicht haften müsse.
Hintergrund war der Vorwurf, dass ein AWD-Berater zu einer langfristigen Kapitalanlage (hier ein so genannter Aufbauplan eines Strategie-Depots) falsche Auskünfte machte und deshalb ein erheblicher Schaden entstanden sei.
Wir hatten bereits öfter darüber berichtet, dass zur Geltendmachung eines solchen Schadens ein besonderes Vertrauensverhältnis erforderlich sei. Dazu wurde umfassend vorgetragen.
Das Gericht wies die Klage jedoch ab und schrieb:
Das von dem Kläger behauptete tiefe Vertrauensverhältnis zu der Beklagten entband ihn nicht von dem kritischen Durchlesen des Textes, den er anschließend unterzeichnete. In Anbetracht der von dem Kläger geleisteten Unterschrift ist eine Falschberatung nicht ersichtlich!
Dies war die gesamte Begründung. Mit dieser Begründung wird jedoch jede Inanspruchnahme gegen einen Versicherungsvertreter wegen angeblicher Falschberatung scheitern müssen.
Wir halten diese Begründung für eine Unverschämtheit und prüfen, ob wir in Berufung gehen.