Schillernd

Schillernde Persönlichkeiten hatte die Finanzwelt genug. Bei Incentiveveranstaltungen lässt und vor allem ließ man es dann gern auch mal richtig krachen.

Das Größte ist oft nicht groß genug. Wenn keine Stars und Sternchen auf der Bühne stehen, hilft man sich zuweilen auch tierisch weiter.

Einen äußerst schillernden Auftritt hatte auch mal Maschmeyer. So kam er seinerzeit für den AWD auf einem Elefanten auf die Bühne .

Auf den Elefanten kamen auch Jonas Köller und Stephan Schäfer, kurz S&K, die mal im Gefängnis saßen, weil sie viele Anleger geprellt hatten, jetzt aber wieder neue Pläne schmieden.

Einer, der ebenso wie S&K die Grenze zum rechtlich Erlaubten überschritten hatte, aber ebenso schillernd in Erscheinung trat, war Ex-MEG-Chef Göker. MEG verkaufte in großem und fragwürdigen Stil Krankenversicherungen und ging 2009 pleite.

Wegen entwendeter Kundendaten steht Gökers früherer Mitarbeiter Vincent Ho vor dem Landgericht Kassel. Dem wird vorgeworfen,  zusammen mit Göker zwischen 2009 und 2011 Millionen Datensätze der insolventen MEG entwendet, für eigene Geschäfte genutzt und weiter verkauft haben und damit knappe 3 Millionen Euro eingenommen haben.

Göker ist ebenfalls angeklagt, erschien aber nicht. Gegen ihn, der in der Türkei lebt, gibt es zwar einen internationalen Haftbefehl. Es gibt aber keinen Auslieferungsvertrag mit der Türkei. 2019 würde sein Prozess verjähren. Das ist wohl bald geschafft.

Bei dem strafrechtlichen Vorwurf handelt es sich u.a. um gewerbsmäßigen Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie um den Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Dieser Vorwurf wirft nicht selten erhoben. Verlässt ein Mitarbeiter im Außendienst das Unternehmen, werden nicht selten die Datensätze der Kunden kopiert, schlimmstenfalls sogar nachträglich gelöscht. Welche Konsqeunzen das haben kann, zeigt das aktuelle Verfahren vor dem Landgericht Kassel.

Rechtschutz für Handelsvertreter

Sogar der eine oder andere im Handelsvertreterrecht spezialisierte Anwalt weiß nicht, dass das Handelsvertreter- und Vertriebsrecht grundsätzlich nicht rechtschutzversicherbar sind.

Einige Verbände bieten für ihre Mitglieder Rechtschutzversicherungen an. Normalerweise steht der Handelsvertreter wegen der Anwalts- und Gerichtskosten aber im Regen.

In einem Facebook-Forum wurde dann die Frage nach einer Versicherung an die Experten gestellt. Als „potentiell möglich“ erfuhr man dort von der Örag, Roland-Rechtschutz und KS-Auxilia.

Eine Anfrage bei der Örag von vor einer Woche blieb jedoch bis heute unbeantwortet. Dabei ist die Örag die größte Gewinnerin unter den Rechtschutzversicherern.

Bei den privaten Rechtschutzversicherern hat die WGV die Nase vorn. Hoffentlich lässt sich zum Thema Versicherbarkeit von Handelsvertretern bald etwas anderes sagen.

Blaudirekt gegen BVK

Während blaudirekt seinen Pool tanzt, hat es sich zwischendurch mit dem BVK angelegt. Es geht um die bayrischen Urteile gegen Check24.

Wir erinnern uns: Check24 wurde vom Landgericht und Oberlandesgericht München verurteilt, seinen Webauftritt anders zu gestalten und die Hinweispflichten, die jeder Makler hat, zu berücksichtigen. Das Landgericht München urteilte gar ein Zwangsgeld gegen Check24 aus, weil es dem nach Verurteilung nicht genügend nachkam.

Blaudirekt hält die bayrischen Entscheidungen für Werbeverbote für Makler.

Michael Heinz vom BVK hat darauf reagiert und dem Vorwurf entgegnet, der BVK würde sich nicht genügend für die Mitglieder einsetzen.

Glühende Telefonleitungen

Zwei Tage vor der letzten Möglichkeit, das Vertragsangebot der DVAG anzunehmen, gab es auf den letzten Metern noch einen regen Informationsaustausch. Die Drähte liefen heiß. Nach den letzten Telefonaten steht fest, dass viele Generalis nicht mit zur DVAG gehen. Der Bestand derjenigen, die nicht mitgehen, führte wohl zu einer Neuverteilung und zu besseren Angeboten an die, die mitgingen.

Schmallenbachs 100%-Quote dürfte weit verfehlt sein.

Abgabe bis 9.3.2018

Die neuen Verträge, die die Generalis erhalten haben, sollen angeblich bis zum 9.3.2018 eingereicht werden. Dies ist nicht mehr lange hin.

Während die Handelsvertreter teilweise noch erfolgreich nachverhandeln, stehen die Abfindungen der angestellten Außendienstmitarbeiter der Generali fest. Wenn die Arbeistverträge am 31.12.2018 zu Ende gehen, wird eine Abfindung nach der Formel Lebensalter (auf den Monat berechnet) x Zugehörigkeit x bereingtes Brutto (hier werden Fahrtkosten, Tantieme z.B. in Abzug gebracht) ; dies wiederum geteilt durch 40 ergibt den Abfindungsbetrag, der dann im Januar 2019 von der Generali überwiesen werden soll.