Blaudirekt gegen BVK

Während blaudirekt seinen Pool tanzt, hat es sich zwischendurch mit dem BVK angelegt. Es geht um die bayrischen Urteile gegen Check24.

Wir erinnern uns: Check24 wurde vom Landgericht und Oberlandesgericht München verurteilt, seinen Webauftritt anders zu gestalten und die Hinweispflichten, die jeder Makler hat, zu berücksichtigen. Das Landgericht München urteilte gar ein Zwangsgeld gegen Check24 aus, weil es dem nach Verurteilung nicht genügend nachkam.

Blaudirekt hält die bayrischen Entscheidungen für Werbeverbote für Makler.

Michael Heinz vom BVK hat darauf reagiert und dem Vorwurf entgegnet, der BVK würde sich nicht genügend für die Mitglieder einsetzen.

Glühende Telefonleitungen

Zwei Tage vor der letzten Möglichkeit, das Vertragsangebot der DVAG anzunehmen, gab es auf den letzten Metern noch einen regen Informationsaustausch. Die Drähte liefen heiß. Nach den letzten Telefonaten steht fest, dass viele Generalis nicht mit zur DVAG gehen. Der Bestand derjenigen, die nicht mitgehen, führte wohl zu einer Neuverteilung und zu besseren Angeboten an die, die mitgingen.

Schmallenbachs 100%-Quote dürfte weit verfehlt sein.

Abgabe bis 9.3.2018

Die neuen Verträge, die die Generalis erhalten haben, sollen angeblich bis zum 9.3.2018 eingereicht werden. Dies ist nicht mehr lange hin.

Während die Handelsvertreter teilweise noch erfolgreich nachverhandeln, stehen die Abfindungen der angestellten Außendienstmitarbeiter der Generali fest. Wenn die Arbeistverträge am 31.12.2018 zu Ende gehen, wird eine Abfindung nach der Formel Lebensalter (auf den Monat berechnet) x Zugehörigkeit x bereingtes Brutto (hier werden Fahrtkosten, Tantieme z.B. in Abzug gebracht) ; dies wiederum geteilt durch 40 ergibt den Abfindungsbetrag, der dann im Januar 2019 von der Generali überwiesen werden soll.

Wie lang ist die Zukunft?

Außendienstmitarbeiter der Generali waren und sind in den letzten Jahren von vielen Änderungen betroffen. Den ersten großen Wechsel durften langjährige Mitarbeiter bereits 2009 verzeichnen, als der Vertrieb der Volksfürsorge in die Generali Versicherung AG überging. Bei den Volksfürsorgevertretern handelte es sich ursprünglich um Angstellte, also Arbeitnehmer.

Ende 2016 ging es dann für diese per Betriebsübergang zur Generali Deutschland AG. Dies betraf eine Reihe von Außendienstmitarbeitern, die im Wege des § 613 a BGB damit einen neuen Arbeitgeber bekamen.

Im Jahre 2016 gab es dann erste Gespräche über das Projekt Agentur der Zukunft oder auch Team-Agenturmodell. Im Jahre 2017 entschieden sich dann einige Außendienstarbeitnehmer der Generali Deutschland AG zukunftsorientiert zur Aufgabe des Angestelltenverhältnisses und zum Wechsel in das Handelsvertrerterverhältnis.

Gemäß dem von der Generali vorgestellten Modell sollten damit neue, erfolgreiche und tragbare Strukturen für die Zukunft geschaffen werden. Die Frage, wie lang die Zukunft dauert, wurde schnell beantwortet. Die Zukunft hielt nämlich nicht lange an. Wenige Monate später bereits verkündete die Generali, dass man den gesamten Vertrieb zur DVAG bringen will, einschließlich der im Außendienst tätigen Handelsvertreter und der Arbeitnehmer.

Dem Projekt Team-Agenturmodell gehörte damit eine Zukunft von wenigen Monaten. Dass dies bei dem anderen oder anderen erhebliche Bauchschmerzen bereitete, zumal dann, wenn man seinen festen Arbeitsplatz dafür aufgab, liegt auf der Hand.

Die Aufgabe des Arbeitsplatzes erfolgte 2017 mit einem typischen Aufhebungsvertrag. Gleichzeitig wurde der Vertrag als Handelsvertreter geschlossen. Weil man sich eine andere Vorstellung über die Dauer der Zukunft gemacht hat, dachte manch einer sogar daran, den Aufhebungsvertrag von 2017 anzufechten.

Diejenigen, die bis zum Schluss im Arbeitsverhältnis der Generali stehen, bekommen eine Abfindung. Diese soll nunmehr fest zwischen dem Betriebsrat und der Generali vereinbart sein. Die Abfindung wird wohl in einer Summe nach Vertragsende gezahlt. Die Handelsvertreter haben allenfalls einen Ausgleichsanspruch gem § 89 b HGB.  Eine Arbeitnehmer-Abfindung bekommen sie nicht. Der Ausgleich soll wohl jedoch nicht etwa mit Ende des Vertrages mit der Generali ausgezahlt, sondern soll auf andere Weise zur Verfügung gestellt werden.

Zum April 2018 sollen jetzt die Verträge mit der Allfinanz Aktiengesellschaft DVAG in München geschlossen werden, die – folgt man Gerüchten – auch wieder nur ein Übergang ist.

Generali soll kurz vor dem Run-off stehen

Versicherungswirtschaft-heute.de zufolge steht der Verkauf der Generali-Lebensversicherungen kurz bevor. Bieter sind danach die „Frankfurter Leben, die jüngst die Pensionskasse der Axa kaufte, Viridium, übernahm Protektor, und Athene“, Käufer der Deutschland Tochter von Delta Lloyd. Während die Ergo ihre Run-off-Pläne zu Grabe trug, steht die Generali vor einer weiteren großen Veränderung.

Die Generali hatte bereits den Wechsel des Außendienstes zur DVAG entschieden. Die Mitarbeiter haben jetzt die neuen Angebote der DVAG erhalten und sollen zur Allfinanz Aktiengesellschaft DVAG nach München wechseln. Von dort erhielten sowohl die Angestellten im Außendienst als auch die Handelsvertreter, und auch die, die erst im Jahre 2017 von der Festanstellung in die Handelsvertretung übergingen, ein neues Vertragsangebot.

Ergänzung: Gemäß FondsOnline vom 5.3.18 hat die Generali der Meldung widersprochen, dass zwei Run-off-Plattformen Gebote abgegeben hätten.