Abgabe bis 9.3.2018

Die neuen Verträge, die die Generalis erhalten haben, sollen angeblich bis zum 9.3.2018 eingereicht werden. Dies ist nicht mehr lange hin.

Während die Handelsvertreter teilweise noch erfolgreich nachverhandeln, stehen die Abfindungen der angestellten Außendienstmitarbeiter der Generali fest. Wenn die Arbeistverträge am 31.12.2018 zu Ende gehen, wird eine Abfindung nach der Formel Lebensalter (auf den Monat berechnet) x Zugehörigkeit x bereingtes Brutto (hier werden Fahrtkosten, Tantieme z.B. in Abzug gebracht) ; dies wiederum geteilt durch 40 ergibt den Abfindungsbetrag, der dann im Januar 2019 von der Generali überwiesen werden soll.