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Die im Versicherungsjournal am 28.6.13 erwähnte Produkthitparade in den Finanzvertrieben wirft viele Fragen auf.
YouGov hatte ein paar Vertreter der großen Vermittlerunternehmen, darunter DVAG, MLP, Bonnfinanz, OVB, Siss Life Select nach ihrer Zufriedenheit gefragt.
79 % sollen sehr zufrieden gewesen sein. Diese Zahl ist kaum zu glauben. Leider ist die Angst, sich die Wahrheit vor Augen zu halten, immer noch ein Phänomenen dieser Branche.
AWD wollte mit seiner Umbenennung das schlechte Image, welches mit dem alten Namen verbunden war, abstreifen. Viele Vermögensberater klagen zur Zeit über die kleine Produktauswahl, die man anbieten darf, insbesondere dann, wenn von den wenigen Produkten einige wegen rasanter Preisentwicklungen gar nicht mehr empfohlen werden können.
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Am 06.06.2013 war ich beim Landgericht in Marburg. Ich bin mir sicher, dass die Justiz unbestechlich ist.
In Anschluss an den Gerichtsbesuch wollte ich mir noch die neuen Räumlichkeiten der DVAG ansehen (wenn auch nur von außen). Nachdem ich dann das „Zentrum für Vermögensberatung“ googelte, musste ich feststellen, dass die auf der Website ausgewiesene Adresse in meinem Navigationssystem nicht enthalten ist. Auch der Routenplaner der Webseite war äußerst schlecht und enthielt die Zielstraße nicht, weil auch Google Maps in meinem iPhone die Straße nicht fand.
Kleiner Tipp für den einen oder anderen Vermögensberater: Die, die das Zentrum für Vermögensberatung suchen, empfehle ich, die Rosenstraße im Navi einzugeben.
Dass der Bau des Zentrums so ähnlich aussah wie die neue Einkaufspassage im Zentrum von Münster, hatte mich ein wenig gewundert. Man darf es wohl als modern bezeichnen.
Vor der Tür standen eine Reihe von Vermögensberatern im schwarzen Anzug, mit weißen Hemden und Krawatten. 27 Grad in der Sonne waren offensichtlich nicht Anlass genug, sich etwas sommerlicher zu kleiden.
Etwas hat dann jedoch Freude bereitet: Sofort nebenan kann man nämlich beim Edeka einkaufen. Und als ich dort auf den Parkplatz fuhr, fragte man mich, ob ich Vermögensberater sei. Auf die Gegenfrage, ob ich denn als Vermögensberater oder als Kunde hätte Geld für den Parkplatz zahlen müssen, sagte man mir, dass der Parkplatz auch für Vermögensberater kostenlos sei. Mithin gab es für mich keinen Anlass, die Frage falsch zu beantworten. Wer weiß: Vielleicht wäre ich sonst mal für die Zeit des Parkens Vermögensberater geworden?
Insgesamt hatte der Tag in Marburg sich dann doch nicht als Besuch in der „Höhle des Löwen“ bewahrheitet, wie es ein Vermögensberater mir zuvor prophezeit hatte.
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Die DVAG bleibt immer noch der größte Finanzdienstleister in Deutschland. Sie gab kürzlich die aktuellen Zahlen bekannt. Im Jahre 2012 wurden 1,18 Milliarden Euro umgesetzt.
Im Jahre 2011 waren es 1,1 Milliarden €, 2010 waren es 1,07 und 2009 waren es auch 1,1 Milliarden Euro.
Trotz Finanzkrise hatte die DVAG 2008 ihr erfolgreichstes Jahr. Sie hatte einen Umsatz von 1,22 Mrd. Euro.
Ein ehemaliger Vermögensberater hatte sich einmal die Mühe gemacht, die Entwicklung der DVAG grafisch aufzuarbeiten. Umsätze und Erträge gingen danach seit 1996 kontinuierlich nach oben ( nur 2002, 2005 und 2009 wurden jeweils der Vorjahresumsatz nicht gehalten).
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Die Seite www.geprellte-strukkis-neu.de ist nicht mehr online.
Sie war ein Auffangbecken für kritische Strukturmitarbeiter, Ex-Strukturmitarbeiter und Opfer von Strukturvertrieben. Im Fokus standen Strukturvertriebe wie OVB, AWD (jetzt Swiss Life Select). Auch der Bereich, im dem über die DVAG geschrieben wurde, war sehr aktiv. Fast täglich gab es neue Berichte oder Kommentare.
Man munkelt, ein großer Vertrieb habe ein gutes Angebot gemacht und die Seite einfach aufgekauft.
Auch die DVAG- kritische Seite www.exdvag.de verschwand vor einiger Zeit spurlos. Auch hier gab es Gerüchte, dass ein Vertrieb seinen Einfluss geltend gemacht hat.
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Von der ersten Liga hatte der erste FC Kaiserslautern geträumt. Daraus wurde aber nichts. Man verlor nach Toren deutlich in der Relegation gegen Hoffenheim.
Seit 1996 ist man Werbepartner der DVAG. Dort setzt man auf Leidenschaft und Sportgeist, wie es so schön auf der Homepage der DVAG heißt.
Währenddessen wirbt die DVAG in ihrem Blog für Nachwuchsvermögensberater. Mit elf Fragen und elf Antworten will man den Beruf versüßen.
Gleichzeitig wird gewarnt: „Das Interesse ist groß, doch ein Wechsel – gerade in die Finanzbranche – will immer gut überlegt sein“, heißt es da. Dem kann ich mich in jeder Hinsicht nur anschließen.
Weiterhin werden folgende Überlegungen angestellt: „Oft muss man als Anfangsinvestition viel Geld aufbringen, in der Regel kreditfinanziert.“ In der Finanzdienstleistungsbranche lebt der Berater von Vorschüssen. Nur dann, wenn seine vermittelten Verträge Haftungszeiten von bis zu fünf Jahren überleben, darf er das Geld behalten. Der Berater erhält also im Wege des Vorschusses eine Art Kredit. Hier bestehen erhebliche Haftungsrisiken.
„In bestimmten Branchen sind Selbstständige von Moden, von der Saison, vom Wetter, von Zulieferern oder von der Lage ihres Geschäftes abhängig“, heißt es weiter. Leider ist dies in der Finanzdienstleistung auch so. Sind die Rahmenbedingungen nicht gut (zum Beispiel in einer Niedrigzinsphase), lassen sich Geldanlagen schlecht vermitteln. Außerdem muss man bedenken, dass man als gebundener Vermittler nur die Produkte verkaufen darf, die man zur Verfügung bekommt. Laufen diese Produkte nicht, entwickeln sie sich schlecht oder kommen Sie in Verruf, wird man dies wird merken. Der gebundener Vermittler kann dann – im Gegensatz zum Makler – nicht umsteigen. Dies sind Dinge, die man sich als Vermögensberater unbedingt vor Augen halten muss.
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Grundsätzlich wird jeder Vermögensberater angehalten, zu unterschreiben, seine Ansprüche aus den Versorgungswerk bis zum Erreichen seines 60. Lebensjahres an die DVAG abzutreten (das Versorgungswerk gibt es übrigens als Versorgungsgrundlage schon seit vielen Jahren bei den früheren Außendienstmitarbeitern der AachenMünchener).
Ich kenne nur einen einzigen Fall, bei dem die Ansprüche aus dem Versorgungswerk nicht an die DVAG abgetreten sind.
Die Abtretung bedeutet juristisch, dass die Ansprüche aus dem Versorgungswerk auf den neuen Gläubiger (DVAG) übergehen. Wenn also aus dem Versorgungswerk Geld fließt, steht aufgrund der Abtretung dies zunächst der DVAG zu (bis zum 60. Lj).
Vertragspartner des Versorgungswerkes ist der Vermögensberater.
Den Grund für die Abtretung an die DVAG nannte mir eine Mitarbeiterin der AachenMünchener einmal darin, dass im Falle einer Verschuldung des Versicherungsvertreters gegenüber der DVAG dieser Sicherheiten zustehen sollen. Schließlich trete die DVAG wegen der Vorprovisionierung teilweise erheblich in Vorleistung.
Bei dieser Konstellation tauchen jedoch eine Reihe von Rechtsfragen auf.
Eine ist, dass Gegenstand des Versorgungswerkes im Einzelfall auch die Berufsunfähigkeit ist. Sollte ein Vermögensberater berufsunfähig werden, wäre die Abtretung an die DVAG jedoch unsinnig, wenn der Vermögensberater aus der Berufsunfähigkeitsabsicherung keine Leistungen erzielen könnte.
Die Abtretung von solchen Grundsicherungen könnte im übrigen ohnehin unzulässig sein. Hier gelten die gleichen Regelungen wie bei einer Pfändung. Siehe § 850 b ZPO.
Es stellen sich jedoch noch weitere Probleme. Wer zum Beispiel darf den Vertrag mit dem Versorgungswerk kündigen?
Dazu folgender Gedanke: Abtretungen kommen in der Praxis sehr häufig vor. Es kann zum Beispiel sein, dass sich eine Bank Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis abtreten lässt, um ein Darlehen abzusichern. In diesem Fall wäre es völlig unverständlich, wenn diese Bank das Recht hätte, das Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Streitig ist zurzeit ein ähnlicher Sachverhalt: Ein Vermögensberater wollte zur Absicherung eines Solls auf dem Provisionskonto einen Teil seines Versorgungswerkes als Ausgleich anbieten (nach dem Verständnis der Mitarbeiterin der AachenMünchener war dies ja auch so angedacht). Der Vermögensberater kündigte den Vertragsteil aus seinem Versorgungswerk. Diese Kündigung wurde jedoch von der Aachen Münchener nicht akzeptiert mit dem Argument, die Kündigung müsse von der DVAG erklärt werden. Und diese hatte die Kündigung nicht erklärt.
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Markt Intern berichtet kritisch am 19.4.2013 über die neuen Zahlen der DVAG.
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Unkritisch schrieb denn auch das Manager Magazin Online über Pohls Geburtstag.
2012 weist der kürzlich veröffentlichte Geschäftsbericht einen Umsatz von knapp 1,2 Milliarden Euro aus, sowie einen Gewinn von 185 Millionen Euro, so MM sachlich.
Und man hat sich dann auch Gedanken gemacht, was denn „Familienvertrieb“ bei der DVAG bedeutet: „Die Gattin, die nach einem Fußballturnier mit Michael Schumacher noch mit dem Rennfahrer geplaudert hat, wird seltener über Überstunden ihres Mannes stöhnen. „
Nicht mehr und so einfach ist die Familienstruktur nach dem Managermagazin. Und die Agenturleiter der Familie dürfen sich heute am Vatertag mal wie Direktionsleiter fühlen.
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Die Aprilausgabe von „Unser Weg“, der Zeitschrift für den Vermögensberater der DVAG, war gefüllt von Wünschen und Glückwünschen.
Dort wird er der „liebe“ Dr. Pohl genannt. Geschmückt mit Bildern vergangener Tage wurde Pohl für sein „unermüdliches Engagement“,“ seine Energie“, „seine unermüdliche Überzeugungsarbeit“, „seine Bereitschaft, zum Wohle der Vermögensberater auf Vieles zu verzichten“, „fürs offene Ohr“, für den „Chef zum Anfassen“ und für die „Zuverlässigkeit“ gedankt. Dann für den „Familiensinn“, für die „Hotels und Schulungsanlagen“, die „Weitsicht“, die „Betreuungsgesellschaft“, die „Großzügigkeit, die sich tagtäglich auch daran äußert, dass er unverschuldet notgeratene Vermögensberatern schnell und gerne hilft“, die „Vielzahl von Sonderleistungen“, „Berufsbildungszentren“.
Die viele Dankerei erstaunt doch in Anbetracht bekannter Kritiken.
Dann schrieb der Admiralsklub, der Kapitänsklub, der ASS-Klub, die Allfinanz, die FVD, Helmut Kohl, Theo Waigel, Volker Bouffier und Angelika Merkel, Michael Kalker, Sergio Balbinot, Egon Vaupel, Joseph Ackermann, Hugo Müller-Vogg, Prof. Dr. Wolfgang Kaske, die Aachen Münchener, Rainer Neske vom Vorstand der Deutschen Bank, Vermögensberater Franz Schubert, Schumacher, Löw, Stefan Kuntz, Rehhagel, Britta Heidemann und Paul Biedermann. Dann gab es noch Grüße aus Österreich und der Schweiz.
Ein Heftchen voller „Glück“-wünsche.
Wenn doch auch der Vermögensberatervertrag diese Glückseligkeit hätte. Und wenn da nicht diese langen Kündigungsfristen wären, von z.T. bis zu 30 oder 36 Monaten. Und dann gibt es dann noch diese Regelung, dass mitunter mit Ausspruch der Kündigung keine Provisionsvorschüsse mehr gezahlt werden und das Rückstellungskonto auf 100 % angehoben wird. Wer Glück hat, bekommt das nicht.
Wer kein Glück hat, darf und muss bis zu 36 Monaten ohne Einkommen überleben. Als ich damals in Frankfurt anrief und mich darüber beschwerte, sagte man mir, dass ich doch gefälligst so viel ansparen müsste, um die Zeit zu überbrücken. Da ich damals etwa 5000 € zur Zahlung meiner Büros, Autos usw brauchte, wären das mal knappe 150.000€, die ich hätte ansparen müssen, um ausscheiden zu dürfen. Eine Bank gab mir „auf meine Selbständigkeit“ damals keinen Pfifferling.
Die Summe hatte ich zufällig nicht. Und die haben andere Vermögensberater auch nicht.
Einige meiner Kollegen kamen deshalb schon auf dumme Gedanken. Einige versuchten, einen Aufhebungsvertrag zu bekommen. Viele bekamen den nicht. Einige wurden wegen dieser Dinge krank.
Und weil man ja Geld verdienen muss, um zu überleben, kamen einige auf die Idee, heimlich woanders zu arbeiten. Wehe dem, der dabei erwischt wird. Dann drohten teure Klagen auf Schadenersatz.
Mittlerweile soll sogar eine Petition ins Leben gerufen worden sein, um den Vertrag zu ändern.
Liebe Glückwünscher, ich hätte mich gefreut, wenn bei all Euren Worten auch mal ein Blick auf diesen Vertrag geworfen worden wäre. Menschlichkeit und das Wohl der Vermögensberater dürfen keine Floskel sein. Ein Dr. Pohl, der mit diesen großen Tugenden geschmückt wurde, dürfte doch auch für diese Missstände nicht nur ein offenes Ohr haben.
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Ein freundlicher Vermögensberater wies mich gerade darauf hin, dass in der Tabelle der Grundprovisionen, die Gegenstand des Vermögensberatervertrages von 2007 sind, viele Versicherungen mit 24 %o verprovisioniert werden. Dazu gehört auch die so genannte Wunschpolice. Seit neuer Provisionstabelle 2010 ist dies auf 22 %o reduziert worden. Vielen Dank für den freundlichen Hinweis. Vielleicht findet er ja Verwendung. Man lernt halt nie aus.
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Auch ich durfte jetzt eine Ostseereise auf der Aida erleben. Mich hatte allerdings niemand eingeladen – ich musste die Reise selbst bezahlen.
So konnte ich mich ein paar Tage dem hingeben, was manch ein Vermögensberater der DVAG erhält, wenn er dort genügend Umsätze einreicht. So erinnerte mich auch vieles an die DVAG. Auf dem aidaeigenen Sender wurde man von einer aidaeigenen Musik „umsäuselt“, die sich sehr an den DVAG-Titel erinnerte, den ich damals vor vielen Jahren hören musste, als ich eine DVAG- Veranstaltung besucht hatte.
Am ersten Abend hatte sich dann auch die Aida-Crew vorgestellt. Mein älterer Sitznachbar, dem ich während der Durchführung einiger Tschaka Tschaka – Übungen den Hals kraulen musste, hatte mich auf den Herrn vorne auf der Bühne mit weißem Hemd und schwarzer Hose angesprochen und mich gefragt, ob er der Kapitän des Schiffes sei. Da ich das aus der Ferne nicht genau sehen konnte, konnte ich die Frage nicht beantworten. Jedenfalls war dieser seemännisch gekleidete Herr vorn der Moderator, der uns zu diesen sonderbaren Übungen aufgefordert hatte. Beim Verlassen des Theaters fragte mein Nachbar dann diesen Menschen, ob er der Kapitän sei. Dieser lachte und sagte, er sei nicht der Kapitän, sondern der Entertainmentmanager. Daraufhin entgegnete der Sitznachbar: „Gott sei Dank“ und sprach mir aus der Seele. Ansonsten hätte ich mir bereits ab dem ersten Abend um meine Sicherheit Sorgen gemacht.
Sorgen um die Sicherheit gab es dann beim Auslaufen aus dem ersten Hafen in Oslo. Der Kapitän des Schiffes setzte die Aida zweimal mit ordentlicher Wucht bei etwa 4-5 Beaufort (=Windstärke) gegen die Kaimauer. Er setzte zunächst die Fahrt für eineinhalb Stunden fort, bevor er sich dazu entschied, umzudrehen und den Schaden am Schiff begutachten zu lassen. Dies führte am Bord zu einiger Verunsicherung, die einige Gäste dazu veranlasste, vorsichtshalber Schwimmwesten anzulegen. Insbesondere die späte Entscheidung umzudrehen, erinnerte an manch Zaudern anderer – noch dazu italienischstämmiger – Kapitäne, bevor es dann doch zu einer großen Havarie gekommen war.
Der Gutachter meinte, der Schaden würde die Verkehrssicherheit nicht einschränken, so dass die Fahrt fortgesetzt werden konnte. Der Schaden wurde dann am nächsten Morgen rasch mit weißer Farbe übergepinselt. Man sollte ja den Schaden nicht stets präsentiert bekommen.
Insgesamt war es jedoch eine erholsame und gut organisierte Fahrt. Da ich jedoch normalerweise niemanden brauche, der meine Freizeit gestaltet, und ich normalerweise wildfremden Menschen nicht den Hals kraule, ist die Wiederholungsgefahr eher gering.