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Beigefügt sende ich Ihnen aus dem HB-Online den Artikel „Wem die Kunden weglaufen“.
Der viel gepriesene Konzern DVAG als Nr. 1 im Finanzvertrieb ist die ausschließlich als Vermittlungsgesellschaft für die „nur“ an Platz 76 abgeschlagene Aachen Münchener Lebensversicherung tätig.
Hier ein Kurzauszug: „Interessant ist, dass viele Direktversicherer äußerst niedrige Kündigungsraten haben. Dazu zählen WGV-Leben, Hannoversche Leben, Cosmos Direkt, Asstel oder Europa. Umgekehrt finden sich viele große Versicherer am Ende der Rangliste wieder, etwa Generali Leben, Nürnberger Leben oder Aachen Münchener, deren Produkte hauptsächlich vom Finanzvertrieb DVAG verkauft werden.“
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Am 28.08.2013 entschied das Schleswig-holsteinische Oberlandesgericht, dass in einem Rechtsstreit der Deutschen Vermögensberatung gegen eine ehemalige Vermögensberaterin das Landgericht zuständig ist. Damit schloss sich das Oberlandesgericht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an.
Gegenstand dieser Entscheidung war die Frage, ob ausnahmsweise das Arbeitsgericht über diesen Rechtsstreit entscheiden müsste. Das Schleswig-holsteinische Oberlandesgericht bestätigte, dass die Vermögensberaterin nicht als sogenannte Einfirmenvertreterin angesehen werden kann.
Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht vom 28.08.2013
Aktenzeichen: 2 W 17/13
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Handelsvertreter im Strukturvertrieben leben mit Risiken. Einerseits ergeben sich die Risiken bereits aus der Selbstständigkeit, andererseits aus der Abhängigkeit zu dem jeweiligen Vertrieb. Gelingt es dem Handelsvertreter nicht, entsprechende Provisionen zu erzielen, gerät er schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Kündigungsfristen müssen oftmals eingehalten werden und hindern den einen oder anderen Handelsvertreter daran, sich kurzfristig beruflich umzuorientieren.
Ehemalige Mitarbeiter des Swiss Life Select (früher AWD) hatten deshalb einen Verein gegründet, um als Ansprechpartner Hilfe anzubieten. Offensichtlich ist der Verein nicht mehr so aktiv – die Homepage wurde schon seit zwei Jahren nicht mehr aktualisiert.
Von internen Streitereien ist auch die Rede.
Nunmehr steht auch ein Verein ehemaliger Vermögensberater der DVAG kurz vor der Gründung. Dieser soll dem Zweck dienen, ausscheidende Vermögensberater bei all ihren beruflichen Fragen zu beraten. Soweit mir Nähers bekannt ist, gebe ich gerne Ansprechpartner und Telefonnummer bekannt.
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Bei Streitigkeiten der DVAG mit einem Vermögensberater sind die ordentlichen Gerichte zuständig, nicht das Arbeitsgericht.
Es gibt – nicht wie bisher von mir geschrieben – einen Beschluss des BGH, sondern zwei Beschlüsse, die das bestätigen. Sie haben die Aktenzeichen VII ZB 27/12 und VII 45/12 und sind vom 18.7.2013.
Veröffentlicht wurden sie in juris.
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Die Bild berichtet am 29.8.13, dass Exrennfahrer Michael Schumacher von der DVAG bis zum Jahre 2020 bis zu 21 Millionen Euro bekommen soll.
Damit befindet er sich nach wie vor auf der Überholspur.
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Die im Versicherungsjournal am 28.6.13 erwähnte Produkthitparade in den Finanzvertrieben wirft viele Fragen auf.
YouGov hatte ein paar Vertreter der großen Vermittlerunternehmen, darunter DVAG, MLP, Bonnfinanz, OVB, Siss Life Select nach ihrer Zufriedenheit gefragt.
79 % sollen sehr zufrieden gewesen sein. Diese Zahl ist kaum zu glauben. Leider ist die Angst, sich die Wahrheit vor Augen zu halten, immer noch ein Phänomenen dieser Branche.
AWD wollte mit seiner Umbenennung das schlechte Image, welches mit dem alten Namen verbunden war, abstreifen. Viele Vermögensberater klagen zur Zeit über die kleine Produktauswahl, die man anbieten darf, insbesondere dann, wenn von den wenigen Produkten einige wegen rasanter Preisentwicklungen gar nicht mehr empfohlen werden können.
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Am 06.06.2013 war ich beim Landgericht in Marburg. Ich bin mir sicher, dass die Justiz unbestechlich ist.
In Anschluss an den Gerichtsbesuch wollte ich mir noch die neuen Räumlichkeiten der DVAG ansehen (wenn auch nur von außen). Nachdem ich dann das „Zentrum für Vermögensberatung“ googelte, musste ich feststellen, dass die auf der Website ausgewiesene Adresse in meinem Navigationssystem nicht enthalten ist. Auch der Routenplaner der Webseite war äußerst schlecht und enthielt die Zielstraße nicht, weil auch Google Maps in meinem iPhone die Straße nicht fand.
Kleiner Tipp für den einen oder anderen Vermögensberater: Die, die das Zentrum für Vermögensberatung suchen, empfehle ich, die Rosenstraße im Navi einzugeben.
Dass der Bau des Zentrums so ähnlich aussah wie die neue Einkaufspassage im Zentrum von Münster, hatte mich ein wenig gewundert. Man darf es wohl als modern bezeichnen.
Vor der Tür standen eine Reihe von Vermögensberatern im schwarzen Anzug, mit weißen Hemden und Krawatten. 27 Grad in der Sonne waren offensichtlich nicht Anlass genug, sich etwas sommerlicher zu kleiden.
Etwas hat dann jedoch Freude bereitet: Sofort nebenan kann man nämlich beim Edeka einkaufen. Und als ich dort auf den Parkplatz fuhr, fragte man mich, ob ich Vermögensberater sei. Auf die Gegenfrage, ob ich denn als Vermögensberater oder als Kunde hätte Geld für den Parkplatz zahlen müssen, sagte man mir, dass der Parkplatz auch für Vermögensberater kostenlos sei. Mithin gab es für mich keinen Anlass, die Frage falsch zu beantworten. Wer weiß: Vielleicht wäre ich sonst mal für die Zeit des Parkens Vermögensberater geworden?
Insgesamt hatte der Tag in Marburg sich dann doch nicht als Besuch in der „Höhle des Löwen“ bewahrheitet, wie es ein Vermögensberater mir zuvor prophezeit hatte.
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Die DVAG bleibt immer noch der größte Finanzdienstleister in Deutschland. Sie gab kürzlich die aktuellen Zahlen bekannt. Im Jahre 2012 wurden 1,18 Milliarden Euro umgesetzt.
Im Jahre 2011 waren es 1,1 Milliarden €, 2010 waren es 1,07 und 2009 waren es auch 1,1 Milliarden Euro.
Trotz Finanzkrise hatte die DVAG 2008 ihr erfolgreichstes Jahr. Sie hatte einen Umsatz von 1,22 Mrd. Euro.
Ein ehemaliger Vermögensberater hatte sich einmal die Mühe gemacht, die Entwicklung der DVAG grafisch aufzuarbeiten. Umsätze und Erträge gingen danach seit 1996 kontinuierlich nach oben ( nur 2002, 2005 und 2009 wurden jeweils der Vorjahresumsatz nicht gehalten).
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Die Seite www.geprellte-strukkis-neu.de ist nicht mehr online.
Sie war ein Auffangbecken für kritische Strukturmitarbeiter, Ex-Strukturmitarbeiter und Opfer von Strukturvertrieben. Im Fokus standen Strukturvertriebe wie OVB, AWD (jetzt Swiss Life Select). Auch der Bereich, im dem über die DVAG geschrieben wurde, war sehr aktiv. Fast täglich gab es neue Berichte oder Kommentare.
Man munkelt, ein großer Vertrieb habe ein gutes Angebot gemacht und die Seite einfach aufgekauft.
Auch die DVAG- kritische Seite www.exdvag.de verschwand vor einiger Zeit spurlos. Auch hier gab es Gerüchte, dass ein Vertrieb seinen Einfluss geltend gemacht hat.
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Von der ersten Liga hatte der erste FC Kaiserslautern geträumt. Daraus wurde aber nichts. Man verlor nach Toren deutlich in der Relegation gegen Hoffenheim.
Seit 1996 ist man Werbepartner der DVAG. Dort setzt man auf Leidenschaft und Sportgeist, wie es so schön auf der Homepage der DVAG heißt.
Währenddessen wirbt die DVAG in ihrem Blog für Nachwuchsvermögensberater. Mit elf Fragen und elf Antworten will man den Beruf versüßen.
Gleichzeitig wird gewarnt: „Das Interesse ist groß, doch ein Wechsel – gerade in die Finanzbranche – will immer gut überlegt sein“, heißt es da. Dem kann ich mich in jeder Hinsicht nur anschließen.
Weiterhin werden folgende Überlegungen angestellt: „Oft muss man als Anfangsinvestition viel Geld aufbringen, in der Regel kreditfinanziert.“ In der Finanzdienstleistungsbranche lebt der Berater von Vorschüssen. Nur dann, wenn seine vermittelten Verträge Haftungszeiten von bis zu fünf Jahren überleben, darf er das Geld behalten. Der Berater erhält also im Wege des Vorschusses eine Art Kredit. Hier bestehen erhebliche Haftungsrisiken.
„In bestimmten Branchen sind Selbstständige von Moden, von der Saison, vom Wetter, von Zulieferern oder von der Lage ihres Geschäftes abhängig“, heißt es weiter. Leider ist dies in der Finanzdienstleistung auch so. Sind die Rahmenbedingungen nicht gut (zum Beispiel in einer Niedrigzinsphase), lassen sich Geldanlagen schlecht vermitteln. Außerdem muss man bedenken, dass man als gebundener Vermittler nur die Produkte verkaufen darf, die man zur Verfügung bekommt. Laufen diese Produkte nicht, entwickeln sie sich schlecht oder kommen Sie in Verruf, wird man dies wird merken. Der gebundener Vermittler kann dann – im Gegensatz zum Makler – nicht umsteigen. Dies sind Dinge, die man sich als Vermögensberater unbedingt vor Augen halten muss.
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Grundsätzlich wird jeder Vermögensberater angehalten, zu unterschreiben, seine Ansprüche aus den Versorgungswerk bis zum Erreichen seines 60. Lebensjahres an die DVAG abzutreten (das Versorgungswerk gibt es übrigens als Versorgungsgrundlage schon seit vielen Jahren bei den früheren Außendienstmitarbeitern der AachenMünchener).
Ich kenne nur einen einzigen Fall, bei dem die Ansprüche aus dem Versorgungswerk nicht an die DVAG abgetreten sind.
Die Abtretung bedeutet juristisch, dass die Ansprüche aus dem Versorgungswerk auf den neuen Gläubiger (DVAG) übergehen. Wenn also aus dem Versorgungswerk Geld fließt, steht aufgrund der Abtretung dies zunächst der DVAG zu (bis zum 60. Lj).
Vertragspartner des Versorgungswerkes ist der Vermögensberater.
Den Grund für die Abtretung an die DVAG nannte mir eine Mitarbeiterin der AachenMünchener einmal darin, dass im Falle einer Verschuldung des Versicherungsvertreters gegenüber der DVAG dieser Sicherheiten zustehen sollen. Schließlich trete die DVAG wegen der Vorprovisionierung teilweise erheblich in Vorleistung.
Bei dieser Konstellation tauchen jedoch eine Reihe von Rechtsfragen auf.
Eine ist, dass Gegenstand des Versorgungswerkes im Einzelfall auch die Berufsunfähigkeit ist. Sollte ein Vermögensberater berufsunfähig werden, wäre die Abtretung an die DVAG jedoch unsinnig, wenn der Vermögensberater aus der Berufsunfähigkeitsabsicherung keine Leistungen erzielen könnte.
Die Abtretung von solchen Grundsicherungen könnte im übrigen ohnehin unzulässig sein. Hier gelten die gleichen Regelungen wie bei einer Pfändung. Siehe § 850 b ZPO.
Es stellen sich jedoch noch weitere Probleme. Wer zum Beispiel darf den Vertrag mit dem Versorgungswerk kündigen?
Dazu folgender Gedanke: Abtretungen kommen in der Praxis sehr häufig vor. Es kann zum Beispiel sein, dass sich eine Bank Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis abtreten lässt, um ein Darlehen abzusichern. In diesem Fall wäre es völlig unverständlich, wenn diese Bank das Recht hätte, das Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Streitig ist zurzeit ein ähnlicher Sachverhalt: Ein Vermögensberater wollte zur Absicherung eines Solls auf dem Provisionskonto einen Teil seines Versorgungswerkes als Ausgleich anbieten (nach dem Verständnis der Mitarbeiterin der AachenMünchener war dies ja auch so angedacht). Der Vermögensberater kündigte den Vertragsteil aus seinem Versorgungswerk. Diese Kündigung wurde jedoch von der Aachen Münchener nicht akzeptiert mit dem Argument, die Kündigung müsse von der DVAG erklärt werden. Und diese hatte die Kündigung nicht erklärt.

