DVAG

Der Dr. hat Geburtstag

Dr. Pohl, Gründer und Chef der DVAG, wird heute 85 Jahre alt. Ich habe vergessen, ihm zu gratulieren.

Ich kann mich gut daran erinnern, dass sein Geburtstag in meiner Zeit bei der DVAG eine große Rolle gespielt hat. Verstanden hatte ich es nie, dass meine Kollegen voller Ehrfurcht fast Kniefälle gemacht haben, wenn sie ihm begegnet sind. Gott sei Dank sind die Zeiten vorbei.

Im Handelsblatt wurde er interviewt. Näheres ist im Blog der DVAG nachzulesen.

Ich war etwas überrascht, als er Fehler einräumte. Erstmalig spricht er davon, dass es ein“ kleines Problem“ mit dem SEB-Fond gebe. (Zur Erinnerung: Der Fond erlitt den wirtschaftlichen Absturz und wurde zwangsweise geschlossen. Viele Anleger verloren einen Teil ihrer Einlagen. Ich jedenfalls kann mich nicht daran erinnern, Kunden jemals gesagt zu haben, dass die Gefahr besteht, dass der Fond geschlossen werden könne. Auf den Schulungen, die ich besuchte, gab es dieses „Problem“ nicht.)

Pohl deutete auch an, schwer erkrankt zu sein. Er sagte: „Ich hätte mir vor 3,4 Jahren nicht gedacht, dass ich noch die Chance habe, meinen 85. zu erleben.“ Aufhören will er noch nicht. Pohl meint in diesem Zusammenhang, dass nur dies für Kontinuität sorgen.

Gegenüber dem Bankenwesen äußerte sich kritisch. Vor der Pleite einer Bank habe er keine Angst.

Der Begriff des Strukturvertriebes ist Pohl offensichtlich ein Dorn im Auge. Denn über den Begriff des Strukturvertriebes will er gelacht haben. Die Bundeswehr habe doch auch Strukturen, sagte er.

In der Einleitung schreibt das Handelsblatt, die DVAG sei ein Allfinanzspezialist. Pohl beschreibt das im Interview näher und sagt, Allfinanz heiße, dass alles aus einem Kopf komme. Liebes Handelsblatt: Wenn alles aus einem Kopf kommt, ist man kein Spezialist, sondern ein Generalist… 

Das Versorgungswerk – das unbekannte Wesen

Gestern schrieb ich von den Versorgungswerk ehemaliger Vertriebsmitarbeiter der AachenMünchener.

Das Versorgungswerk ist jedoch keine Erfindung der AachenMünchener, sondern wird – teilweise unter anderer Bezeichnung – von vielen Vertrieben eingesetzt.

Unter anderem erhalten es auch einige Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung, die eine bestimmte Strukturstufe bei der DVAG erreicht haben. Die DVAG zahlt dann regelmäßig – je nach Erfolg des Vermögensberaters – in dafür vorgesehene“ Töpfe“, wie zum Beispiel eine Lebensversicherung bei der AachenMünchener.

Oft verpflichten sich Vermögensberater, dass diese Ansprüche bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres an die deutsche Vermögensberatung abgetreten werden. Dies bedeutet, dass der Vermögensberater grundsätzlich bis dahin eine Auszahlung an sich nicht verlangen kann.

Ab der Stufe des Regionalgeschäftsstellenleiter bzw. Praxisstufe 2 kann es Zahlungen in eine Renten -,  Risikolebensversicherung und in eine Unfallversicherung geben, ab der Stufe Geschäftsstelle gibt es dann eine Aufbauversorgung, bestehend aus Leistungen in ein Investmentdepot.

Näheres ist auf mehrseitigen Versorgungsbedingungen geregelt.

Die Leistungen aus den Versorgungswerk verstehen sich als zweckmäßige soziale Absicherung, während jedoch einzelne Regelungen in den Versorgungsbedingungen Fragen aufwerfen.

 

Bundeskanzlerin Merkel am 21-5-2013 bei der DVAG

Am 21. Mai 2013 wird Bundeskanzlerin Angela Merkel (Rhein Main Halle Wiesbaden) die DVAG , ihren Parteifreund Dr. Reinfried Pohl und Vermögensberater besuchen. Angela Merkel wird also nach 2008 noch eine weitere Rede als Bundeskanzlerin bei der DVAG halten.

Sie besucht dabei einer ihrer größten Parteispender. Pohl stand wegen seiner Spenden häufig in der Kritik. In einem Interview hatte er sich am 13.3. gegenüber der in der WLZ-FZ zu Spenden an die Stadt Marburg geäußert und empfand dies als Neid und Missgunst.

Auch einige Politiker standen wegen ihrer Nähe zur DVAG in der Kritik. Westerwelle saß bis zur Wahl als Außenminister sogar im Beirat der DVAG. Nach seiner Wahl gab er diesen Posten auf.

Die Bundesregierung, konkret Frau Aigner, stand zwischenzeitig wegen der langsamen Umsetzung gesetzlicher Vorgaben in der „Schusslinie“. Ihr wurde der Gesetzgebungsauftrag entzogen.  Das Finanzsystem steht seit geraumer Zeit in der Kritik und verlangt nach grundlegenden Änderungen. Das Provisionssystem und die schlechte Ausbildung einiger Berater waren nur einige der Dinge, die eine Studie von Ewers und Jung vom 22.12.2008 aufdeckte. Es hat sich bis heute nur Einiges geändert.

Also freuen wir uns auf ehrliche und tiefgründige Worte Frau Merkels.

Ordentliche Gerichte für Rechtsstreit zuständig

Am 04.03.2013 entschied das Amtsgericht Göppingen, dass in einem Rechtsstreit der Deutschen Vermögensberatung der Weg zu den ordentlichen Gerichten zulässig ist.

Vorliegend geht es um einen Rechtsstreit zwischen der DVAG und einem Vermögensberater. Der Vermögensberater vertrat die Auffassung, nicht das Amtsgericht, sondern das Arbeitsgericht sei zuständig. Schließlich sei er wie ein Arbeitnehmer zu behandeln, er sei sogenannter Einfirmenvertreter und deshalb sei gemäß § 2 ArbG der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten zu lässig. Das Gericht hatte sich in dem Beschluss sehr umfassend mit der Frage beschäftigt, ob der Vermögensberater einen Wettbewerbsverbot unterliegt und ob dies dazu führt, dass er ein sogenannter Einfirmenvertreter ist. Um einen solchen handelt es sich dann, wenn der Beratervertrag eine weitere gewerbliche Betätigung ausdrücklich untersagen oder von einer Genehmigung der Klägerin abhängig machen würde.

Dabei prüfte das Gericht, ob die in dem Vermögensberatervertrag geregelten Mitteilungs- und Anzeigepflichten diese Voraussetzung erfüllen. Schließlich dürfe der Vermögensberater Tätigkeiten ausüben, wenn er diese schriftlich bei der Klägerin drei Wochen zuvor anzeige. Mit dieser Anzeige sind der Gesellschaft sämtliche für die beabsichtigte Tätigkeit maßgebenden Umstände offen zu legen und die vertraglichen Vereinbarungen und sonstigen Unterlagen, die sich bestimmend aufs Inhalt dieser beabsichtigten Tätigkeit auswirken, zugänglich zu machen. Die Tätigkeit darf höchstens 21 Tage nach Eingang der Anzeige und aller notwendigen Unterlagen aufgenommen werden.

Das Gericht verkennt dabei nicht, dass die Wartedauer von 21 Tagen im Einzelfall dazu geeignet sein kann, kurzfristig anzutretende Dienstverhältnisse auszuschließen.

Dies bedeute jedoch nur eine begrenzte Einschränkung und komme nicht einer Regelung gleich, die eine Tätigkeit für andere Unternehmer generell verbietet. So kann der jeweilige Vertreter nach Ablauf der Frist für andere Unternehmen tätig sein, dies auch ohne weitere Äußerungen oder Genehmigungen der Gesellschaft.

Dem Beklagten sei zwar zuzugeben, dass seine vertraglichen Pflichten durchaus unbestimmt formuliert sind, dies entspreche jedoch keinem generellen Genehmigungsvorbehalt.

Sofern der Beklagte der Klägerin ordnungsgemäß Mitteilung macht und die beabsichtiget Tätigkeit anzeigt, hat die Klägerin somit keine Möglichkeit mehr über den Beginn der dreiwöchigen Prüfungsfrist zu bestimmen. Es ist nicht vorgetragen, dass die Klägerin gegenüber dem Beklagten ihre Informationsrechte missbrauchte, um es dem Beklagten letztlich unmöglich zu machen, eine anderweitige Beschäftigung aufzunehmen.

Entscheidung des Amtsgerichts Göppingen vom 13.03.2013.

Jauch moderierte auch für die DVAG

Günther Jauch war nicht nur Moderator beim AWD. Er moderierte auch das 20. Jubiläum der DVAG.

Vielen blieb in Erinnerung, dass sich Jauch bei der DVAG mehrmals versprochen hatte und aus Deutsche Vermögensberatung die Deutsche Vermögensverwaltung machte.

Der Spiegel berichtete darüber am 20.11.1995. Er kritisierte Jauch, der zuvor im Stern-TV Fernsehkollegen kritisierte, die sich als Werbeträger in der freien Wirtschaft anboten.

Jauch selbst soll jedoch laut Spiegel nicht nur für die DVAG und den AWD, sondern auch auf einem Zahnärztekongress, einer Computerfirma, beim Fußball Klub Bayern München und auch für den Autokonzern BMW tätig gewesen sein.

Jauch soll dann auch in Frankfurt bei dem Immobilienguru  Jürgen Schneider bei der Eröffnung des Einkaufszentrums Zeilgalerie aufgetreten sein.

Der Spiegel widmete sich dann auch dem Auftritt von Jauch am 01.07.1995 bei der DVAG. Der Spiegel kritisierte, dass Jauch dabei die knallharten Vertriebsmethoden wohl entgangen waren.

Pohl: „Mein ganzes berufliches Wirken ist auf Helfen ausgerichtet.“

In einem  Interview am 13.03.2013 in der WLZ-FZ wurde Professor DR. Reinfried Pohl, Vorstandsvorsitzender der DVAG, gefragt, was er gedacht hatte, als der Papst zurücktrat. Das Interview wurde dann genauer, als er gefragt wurde, ob er als der letzte Patriarch als Oberhaupt der DVAG sich auch zurückziehen wolle. Pohl sagte, er habe darüber noch nicht nachgedacht. Immerhin wäre er noch bis 2016 gebunden. Außerdem glaube er, er würde seinen Kindern keinen Gefallen tun, wenn er sich aus dem Geschehen und als Chef eines großen Konzerns heraushalten würde.

Darauf angesprochen, ob seine Söhne Nachfolger werden sollen, sagte er, er könne nicht beantworten, ob es immer einen Chef geben wird und dass seine Söhne vom Wesen her sehr unterschiedlich seien. Die Nachfolge würde sich ergeben.

Dann wurde Pohl auf seine Spenden an die Stadt Marburg angesprochen und auf einen damit verbundenen Aufzug zum Schloss. Pohl erwähnte, er habe 4 Millionen gespendet und das mit dem Bürgermeister Vaupel abgesprochen, dass dies zunächst nicht veröffentlicht würde. Wie dann die Stadt Marburg mit der Spende umgegangen ist, stelle für Pohl noch heute eine Kränkung „von einigen“ dar. Schließlich stehe seit Ende 2011 noch immer nicht fest, ob der Aufzug gebaut wird.

Angesprochen auf weitere Spenden, wie z.B. an die Uniklinik Marburg, äußert Pohl Zweifel daran, ob hier ein Anneliese-Pohl-Krebszentrum entstehen wird. Dazu sagt er: „Wenn man das Gefühl hat, überall begegnet einem Neid und Misstrauen, dann zerstört das Vieles. Ich werde nie verstehen, wie man über meine Spende an die Stadt diskutieren konnte. Ein Aufzug zum Schloss wäre eine Bereicherung, das muss doch jedem Marburger klar sein.“

Außerdem sagte er: „Mein ganzes berufliches Wirken ist auf Helfen ausgerichtet.“

Pohl sagte, er beflügele die Stadt. Ganz zum Schluss sagte er: „ Ich habe ein großes Ansehen in der Finanzwirtschaft, ich habe eine reine Weste, gegen mich läuft kein einziges Prozessverfahren.“

Veränderungen bei der DVAG

Viele Jahre durfte auch mich an dem Vermögensberatertag erfreuen. Heute sehe ich das, weil ich Abstand gewonnen habe, natürlich anders.

Dennoch ließ ich mir von einem alten Kollegen, der noch immer bei der DVAG ist, von dem Vermögensberatertag letzter Woche berichten.

Nun soll es zu einigen Überraschungen gekommen sein. Der 85-jährige Dr. Pohl sen. soll gesagt haben, dass er überlege, ob er im kommenden Jahr nochmal den DVAG-Vorsitz verlängere. Er sprach auch von Erkrankungen und Schmerzmitteln.

Und man hatte wohl Reinfried Pohl jun. vermisst, der der Veranstaltung wohl fern blieb. Auch dies ist wohl, soweit ich mich erinnern kann, ein Novum im Familienvertrieb.

Der Umweg über das Kontokorrent

In einigen Handelsvertreterverträgen ist geregelt, dass monatliche Abrechnungen erfolgen und dass Gutschriften, Belastungen und Zahlungen auf einem Kontokorrentkonto geführt werden.

Eine ähnliche Regelung findet sich unter Ziffer 4 des Vermögensberatervertrages und auch im Handelsvertretervertrag des AWD. Die OVB hingegen rechnet nicht im Rahmen eines so genannten Kontokorrents ab.

Die Abrechnung im Kontokorrent  hat zur Folge, dass Einzelforderungen nicht selbständig einklagbar sind. Eine Gesellschaft kann nur das Minus aus dem Kontokorrent einklagen. Anders herum kann der Handelsvertreter auch nur beanspruchen, dass gewisse Beträge dem Kontokorrent  gutgeschrieben werden.

Eine direkte Auszahlung an den Handelsvertreter, ohne vorherige Gutschrift auf dem Konto, kann dann nicht erfolgen.

Wenn z.B. der Handelsvertreter meint, ihm seien zu Unrecht Provisionen oder andere Gebühren belastet worden, so kann er im Falle des Kontokorrents nur verlangen, dass er in dieser Höhe eine Gutschrift erhält.

Der Bundesgerichtshof hatte darüber entschieden, dass gewisse Softwaregebühren nicht erhoben werden dürfen und an AWD-Mitarbeiter zurückzuzahlen sind. In diesem Verfahren hatte AWD den Einwand der Unzulässigkeit der Klage nicht erhoben. Nunmehr ist darauf abzustellen, dass die Rückführung zu Unrecht erhobener Gebühren nur über das Kontokorrent erfolgen kann.

Pohl bekommt Verdienstorden

Reinfried Pohl, Vorstandsvorsitzender der DVAG, wurde im Dezember 2012 von dem Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier mit dem Hessischen Verdienstorden ausgezeichnet.

Dieser Orden gilt der Würdigung hervorragender Verdienste um das Land Hessen. Volker Bouffier ist übrigens auch Träger dieses Ordens, und zwar kraft Gesetzes durch Ernennung als Ministerpräsident.

Pohl erhielt den Orden deshalb, weil er Millionen für Marburg, für die Fachbereiche Medizin und Jura ausgegeben hat. So schreibt es die Welt am 21.12.2012 und erwähnte die Spenden Pohls an die CDU.

Die DVAG ist Unterstützer der Goethe-Universität Frankfurt am Main im „House of finance“. Das House of finance bündelt mehrere Forschungs- und Weiterbildungsaktivitäten im Bereich der Finanzwirtschaft und des Finanzrechts. Förderer sind übrigens neben der DVAG die Allianz, die BFA, das Bundesministerium der Finanzen, der Bundesverband Deutscher Banken, die Commerzbank, die Deutsche Bank, die Postbank und viele mehr, wie hier zu sehen ist.

Schon 1988 erhielt Pohl das große Verdienstkreuz und im Jahr 2007 das große Verdienstkreuz mit Stern.

DVAG mit 14.000 Hauptberuflern und 23.000, die nicht beraten

Hoppla. Gerade stöberte ich im Blog der DVAG.

Bereits am 06.12.2012 wies die DVAG in ihrem BLOG darauf hin, dass die Deutsche Vermögensberatung für ihre Ausbildung jährlich 50 Mio. Euro ausgeben würde. Ähnliche Zahlen waren mir auch aus meiner aktiven Zeit dort bekannt.

In den Kommentierungen fragte am 08.12.2012 ein Leser, wie viel der hauptberuflichen Vermögensberater ein IHK-Prüfung abgelegt hätten. Daraufhin antwortete Herr Lach, der Autor des DVAG- Blogs, dass man bei der DVAG von ca. 5000 so genannten „alten Hasen“ ausgehe, die seit dem 01.01.2006 ununterbrochen das WP-Testat oder einen der bevorzugten Ausbildungsgänge nachweisen könne und somit vom Erlass der Sachkundeprüfung profitieren.

Weiterhin schreibt er, dass auf 9000 hauptberufliche Vermögensberater innerhalb der nächsten zwei Jahre Seminare und Nachbereitungen auf die IHK-Prüfung anstehen würden.

Eine Leserin wies dann darauf hin, dass von den 37000 Vermögensberatern 5000 alte Hasen und 9000 hauptberufliche, also dann 23000 Vermögensberater ohne Sachkundeprüfung wären und meinte, dies sei nicht gerade ein guter Schnitt.

Darauf wurde erwidert, dass über die Hälfte der Vermögensberater nebenberuflich tätig sind und keine Beratungen durchführen. Dies waren auch für mich Neuigkeiten.

Natur statt Anlagen

Vom Vermögensberater der DVAG zum Naturfilmer aus Leidenschaft.

Die HNA schreibt über das neue Leben von Jens Klingebiel.

Hier eine Auswahl seiner Werke.