Landgericht Hamburg

1. Abrechnung über den Ausgleichsanspruch bindend

Das Landgericht Hamburg musste am 31.01.2019 darüber entscheiden, ob ein Unternehmen an seine eigene Berechnung des Handelsvertreterausgleichsanspruchs gebunden ist.

Das Unternehmen hatte einen unstreitigen Ausgleichsanspruch gleich zweimal abgerechnet. Zunächst berechnete es einen Betrag von in etwa 34.000,00 €. Dann gab es auf Grund eines Softwareproblems eine Nachberechnung kam dann auf nur etwas mehr als 26.000,00 €. Die Differenz von etwa 7.000,00 € hatte das Unternehmen dem Handelsvertreter als Minus verbucht.

Das Provisionskonto wurde auch nach Vertragsende weitergeführt. Dort wurde der angeblich zu viel gezahlte Betrag als Minus im Provisionskonto verbucht. Dagegen wehrte sich der Handelsvertreter. Er meinte, das Unternehmen sei an die erste Abrechnung gebunden.

Dies sah auch das Landgericht Hamburg in seiner Entscheidung unter dem Aktenzeichen 322 O 34/19 so. Die Beklagte sei hinsichtlich der Höhe des Anspruchs an ihre erste Abrechnung gebunden.

Dass das Softwareprogramm fehlerhaft war oder fehlerhaft bedient wurde, ist ein Unternehmensinternum der Beklagten, welches für den Handelsvertreter erst Recht nicht erkennbar war.

Auch wenn diese Abrechnung für die Beklagte noch nicht bindend gewesen sein sollte, so wurde sie es jedenfalls dadurch, dass der Handelsvertreter diese Abrechnung akzeptiert hat. Man habe sich also konkludent auf das Ergebnis dieser Abrechnung geeinigt.

Landgericht Hamburg, Urteil vom 12.03.2019, Aktenzeichen 322 O 34/19

Ein Schelm, wer Böses dabei und hierbei denkt

Ein denkwürdiges Verfahren hat jetzt sein Ende gefunden. Ein ehemaliger Vermögensberater der DVAG, nach seinem Ausscheiden als Versicherungsmakler aktiv, hat nunmehr seine Berufsunfähigkeit durchsetzen können und gegen die Generali Lebensversicherung AG Hamburg erfolgreich beenden können.

Der Makler erkrankte bereits im Jahre 2010 und bezog zunächst Krankentagegeld von der Central Krankenversicherung AG. Diese holte zur Frage der Klärung einer etwaigen Berufsunfähigkeit im Jahre 2012 einen Untersuchungsbericht ein. Der Sachverständige gab an, der Makler sei nicht mehr erkrankt, er sei sogar berufsunfähig. Danach beantragte der Makler Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Generali, die ebenfalls ein Gutachten einholte. In diesem Gutachten wurde bestätigt, der Makler sei nicht berufsunfähig und sogar so gesund, dass er weiter arbeiten könne.

Auch dem erfahrenen Anwalt vergisst ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter der Generali aus dieser Zeit kaum, in dem der Sachbearbeiter mit der Widersprüchlichkeit der Gutachten konfrontiert wurde und dieser sinngemäß antwortete: Man habe ja gar nicht von dem Gutachten der Central Krankenversicherung AG gewusst. Die Frage, ob denn der Gutachter der Generali anders entschieden hätte, wenn er es denn gewusst hat, wurde nicht beantwortet.

Dabei sind doch alle von der Unvoreingenommenheit ausßergerichtlicher Gutachter überzeugt. Ein Schelm, wer Böses dabei und hierbei denkt.

Am 23.12.2016 bekam der ehemalige Vermögensberater vom Landgericht Hamburg Recht. Der über das Gericht eingeholte Sachverständige hat in seinem nachvollziehbaren und überzeugenden Gutachten festgestellt, dass der Kläger berufsunfähig sei. Aufgrund dieser Störungen sei er deshalb zu mindestens 50 % ununterbrochen außerstande, seinen Beruf als Versicherungsmakler auszuüben.

Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Ergo-Lustreise-Prozess wegen zu langer Anreise geplatzt

Die Branche hatten sich darauf gefreut: Die „Ergolustreisen“, früher Hamburg Mannheimer, sollten wegen Veruntreuung vor dem Landgericht Hamburg verhandelt werden.

Wir erinnern uns: 2007 hatte die Hamburg Mannheimer, die sich später in die Ergo umbenennen ließ,  in einem Bad in Budapest eine Sexorgie mit 20 Prostituierten und 64 Versicherungsvertretern unternommen. Zwei Mitarbeiter erhielten danach eine Anzeige. Dem einen ist offenbar die weite Anreise von Berlin von Hamburg zum Gericht zu weit, sagte ein Verteidiger dem Hamburger Abendblatt. In Anbetracht dessen, dass Budapest um einiges weiter ist, ist das eine interessante Begründung. Das Gericht hatte 54 Verhandlungstage angesetzt.

Nun soll nach Zahlung einer Auflage das Verfahren eingestellt werden, das am 14.7.2016 begonnen hätte. Einer der beiden Angeklagten soll schon 10.000€ gezahlt haben.

Die Budapester Inventivereisen haben für großen Wirbel gesorgt. Die Hamburg Mannheimer benannte sich zu ergo um. Jürgen Klopp, der heute für die DVAG tätig ist, warf deshalb als Werbepartner bei der Ergo das Handtuch. Die Branche hatte sich versprochen, auf den Umfang von Incentivereisen zu achten.

 

 

Empfehlung zum Tarifwechsel als Verstoß gegen das UWG ?

Ein Versicherungsberater, der Versicherungsnehmer (VN) über Tarifwechselmöglichkeiten in der privaten Krankenversicherung gewerblich berät, darf sich nicht als “Verbraucherschützer” oder “unabhängiges Verbraucherschutzportal für private Krankenversicherungen” bezeichnen. LG Hamburg, Urteil vom 22.3.2013 (315 O 76/12).

Mehr dazu hier.

Ein Urteil, das gern missverstanden wird und nicht bedeutet, dass ein Makler nicht empfehlen darf, einen Tarif zu wechseln….

Überzeugung und Hilfsbereitschaft – die zwei Seiten des Bloggens (Teil1)

Mein geschätzter Rechtsanwaltskollege Markus Kompa durfte in der letzten Woche wohl die spannendste Zeit seines Lebens mitgemacht haben. Er ist bekannt als kritischer Blogger und als Künstler der Rhetorik. Sein Blog zum Medienrecht erfreut sich in der Deutschen Blogger-Szene als eine der Topp-Adressen.

Die Freiheit des Wortes, eigentliche eine Selbstverständlichkeit, liegt dem Kollegen Kompa besonders am Herzen.

So berichtete Markus Kompa über einen Hautarzt namens Dr. Nikolaus Klehr, der bereits im Mittelpunkt einiger Medienberichte stand und dafür bekannt ist, Krebspatienten im Endstadium eine eigens entwickelte Therapie anzubieten. Diese Therapie ist – ich möchte nicht abgemahnt werden – nicht unumstritten.

Unter anderem berichtete das Magazin WISO vom ZDF kritisch über die Anwendungen des Herrn Dr. Klehr. Markus Kompa berichtete ebenso darüber und verlinkte den WISO-Beitrag in seinem Blog.

Dr. Klehr wehrte sich dagegen, verklagte mit hohen Streitwerten im Wege der einstweiligen Verfügung und einem Hauptsacheverfahren sowohl das ZDF als auch Markus Kompa.

Die Klagen wurden nicht etwa am Geschäftssitz des ZDF in Mainz oder am Wohnsitz des Markus Kompa in Münster, oder am Geschäftssitz des Klägers Klehr in München oder Salzburg eingereicht – sondern in Hamburg. Das Landgericht Hamburg ist für Medienrechtler bekannt wegen seiner rigorosen Rechtsprechung. Vorsitzender Richter der 24sten Zivilkammer des Landgerichts ist Andreas Busske, der wegen seines Bekanntheitsgrades schon dem ein oder anderen Prominenten zu seinem Recht verhalf (u.a. Claudia Schiffer, Oliver Kahn, Dieter Bohlen, um nur einige wenige zu nennen).

Da man sich als Betroffener gegen Internet- oder Fernsehäußerungen an jedes x-beliebige Gericht wenden kann (so genannter fliegender Gerichtsstand), war auch Dr, Klehr geneigt, die Hamburger Pressekammer heranzuziehen.

Diese machte sowohl mit dem ZDF als auch mit Markus Kompa kurzen Prozess. Der ZDF-Bericht verletze die Rechte des Dr. Klehr, und bereits die Youtube-Verlinkung in Kompas Blog stellte nach Ansicht der Hamburger Pressekammer eine solche Rechtsverletzung dar.

Letzteres war in Deutschland wohl einmalig. Die Pressekammer meinte, dass eine Verlinkung zu YouTube ohne Einwilligung eines der im Beitrag genannten Protagonisten nicht zulässig sei. Nicht nur Markus Kompa, sondern viele andere, die sich um unsere Meinungsfreiheit Sorgen machen, sahen in diesem Urteil einen Angriff auf die Freiheit des Internets in einer bisher nicht gekannten Form.

Markus Kompa will dieses unerträgliche Urteil aus der Welt schaffen. Um Rechtsmittel gegen die Urteile einlegen zu können, und um möglicherweise die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof zuzulassen, war er jedoch einem Kostenrisiko von weit über 20.000,00 € ausgesetzt.

An dieser Stelle durfte sich Herr Kompa wie der Robin Hood des 21sten Jahrhunderts fühlen, der vor der Frage stand, ob er das Risiko des eigenen wirtschaftlichen Ruins den ideellen Zielen unterordnen sollte.

Rechtsanwalt Markus Kompa kam auf eine vorzügliche Idee.

Fortsetzung folgt….

Tchibo träumt weiter von gerösteten Versicherungen

Nachdem Tchibo bereits im Mai eine Bauchlandung hinlegte, weil das Landgericht Hamburg dem Kaffeeröster den Verkauf von Versicherungen verbot, dachten wir alle,  das Thema wäre zu Ende.

Es geht aber weiter. Tchibo legte Berufung ein.

Vielleicht wird die Berufung ja damit begründet, dass doch eh jeder weiß, dass ein Tchibo-Kaffee-Fachverkäufer keine Ahnung von Versicherungen hat. Und andere, die auch keine Ahnung haben, verkaufen doch auch fröhlich und ohne Hemmungen Finanzdienstleistungen. Und das auch sehr erfolgreich…..