Landgericht Traunstein

Geld, Gold, ein sorgenfreies Leben

Geld, Gold, ein sorgenfreies Leben versprach so in etwa ein Makler eines Finanzdienstleistungsunternehmens seinem Kunden.  Gold Professionell sollte eine Rendite von 3,5 % bringen, täglich verfügbar und absolut sicher sein. Die Einlage verschwand – nicht im Goldtopf – sondern in den Taschen des Handelsvertreters, sowie weitere mehr als 100.000 €, schreibt OVB online über ein aktuelles Strafverfahren vor dem Landgericht Traunstein.

Arbeitsgericht nicht zuständig

Am 04.06.2012 entschied das Landgericht Traunstein, dass in einem Rechtsstreit mit einem Vermögensberater die ordentliche Gerichtsbarkeit, und nicht das Arbeitsgericht, zuständig sein soll.
Schwerpunkt der Entscheidung war eine Regelung, wonach eine Nebentätigkeit anzeigepflichtig ist und diese erst 21 Tage nach Eingang der Anzeige aufgenommen werden darf. Eine solche Regelung enthalte keinen Genehmigungsvorbehalt.
Deshalb sei der Handelsvertreter auch nicht als Ein-Firmen-Vertreter anzusehen. Schließlich war er nicht gehindert, für andere Unternehmer tätig zu werden.
Entscheidung des Landgerichts Traunstein vom 04.06.2012 Aktenzeichen 2 O 4996/11