volksfürsorge

Wie lang ist die Zukunft?

Außendienstmitarbeiter der Generali waren und sind in den letzten Jahren von vielen Änderungen betroffen. Den ersten großen Wechsel durften langjährige Mitarbeiter bereits 2009 verzeichnen, als der Vertrieb der Volksfürsorge in die Generali Versicherung AG überging. Bei den Volksfürsorgevertretern handelte es sich ursprünglich um Angstellte, also Arbeitnehmer.

Ende 2016 ging es dann für diese per Betriebsübergang zur Generali Deutschland AG. Dies betraf eine Reihe von Außendienstmitarbeitern, die im Wege des § 613 a BGB damit einen neuen Arbeitgeber bekamen.

Im Jahre 2016 gab es dann erste Gespräche über das Projekt Agentur der Zukunft oder auch Team-Agenturmodell. Im Jahre 2017 entschieden sich dann einige Außendienstarbeitnehmer der Generali Deutschland AG zukunftsorientiert zur Aufgabe des Angestelltenverhältnisses und zum Wechsel in das Handelsvertrerterverhältnis.

Gemäß dem von der Generali vorgestellten Modell sollten damit neue, erfolgreiche und tragbare Strukturen für die Zukunft geschaffen werden. Die Frage, wie lang die Zukunft dauert, wurde schnell beantwortet. Die Zukunft hielt nämlich nicht lange an. Wenige Monate später bereits verkündete die Generali, dass man den gesamten Vertrieb zur DVAG bringen will, einschließlich der im Außendienst tätigen Handelsvertreter und der Arbeitnehmer.

Dem Projekt Team-Agenturmodell gehörte damit eine Zukunft von wenigen Monaten. Dass dies bei dem anderen oder anderen erhebliche Bauchschmerzen bereitete, zumal dann, wenn man seinen festen Arbeitsplatz dafür aufgab, liegt auf der Hand.

Die Aufgabe des Arbeitsplatzes erfolgte 2017 mit einem typischen Aufhebungsvertrag. Gleichzeitig wurde der Vertrag als Handelsvertreter geschlossen. Weil man sich eine andere Vorstellung über die Dauer der Zukunft gemacht hat, dachte manch einer sogar daran, den Aufhebungsvertrag von 2017 anzufechten.

Diejenigen, die bis zum Schluss im Arbeitsverhältnis der Generali stehen, bekommen eine Abfindung. Diese soll nunmehr fest zwischen dem Betriebsrat und der Generali vereinbart sein. Die Abfindung wird wohl in einer Summe nach Vertragsende gezahlt. Die Handelsvertreter haben allenfalls einen Ausgleichsanspruch gem § 89 b HGB.  Eine Arbeitnehmer-Abfindung bekommen sie nicht. Der Ausgleich soll wohl jedoch nicht etwa mit Ende des Vertrages mit der Generali ausgezahlt, sondern soll auf andere Weise zur Verfügung gestellt werden.

Zum April 2018 sollen jetzt die Verträge mit der Allfinanz Aktiengesellschaft DVAG in München geschlossen werden, die – folgt man Gerüchten – auch wieder nur ein Übergang ist.

Vermittlungsanreize bei der Volksfürsorge

Über gewisse Vermittlungsanreize der Volksfürsorge berichtet das Handelsblatt am 31.07.2012.

Dazu der Kommentar eines treuen Lesers:
„So funktioniert die „Geldmaschinerie der Versicherer“. Hier im
Handelsblatt über die Volksfürsorge beschrieben, die eine Tochter der
Generali ist.

Die AM hat diese Bestandsmaßnahmen bereits vor Jahren
angefangen durchzuführen. Der Spiegel Redakteur Joachim Reuter
berichtete seiner Zeit unter dem Artikel „Auf der Jagd Nach hohen
Provisionen“ explizit über die DVAG.
Gelernt ist gelernt. Die Vofü macht es offenbar nach dem Bericht des
Handelsblattes nicht anders.
Auf gut deutsch: So hält man Großvertriebe bei der Laune und am Laufen.“

Dubiose Methoden der Volksfürsorge

Das Handelsblatt schrieb am 12.07.2012 über dubiose Methoden der Volksfürsorge. Angeblich würde die Versicherung ihren Kunden zu Policen drängen, bei denen sie oft mehr verlieren als gewinnen.

Kann nicht alles so einfach sein?

Vertriebler der Volksfürsorge AG sind Arbeitnehmer !

Am 15.12.2009 entschied das Amtsgericht Warendorf, dass Rechtsstreitigkeiten zwischen der Volksfürsorge AG und einem Vertriebsmitarbeiter zum Arbeitsgericht gehören.

Die Begründung ist denkbar einfach:

Der Vertriebsmitarbeiter ist schlicht und ergreifend Arbeitnehmer. Das Gericht hatte einfach nur auf den vorliegenden Vertrag Bezug genommen.

Es geht eben auch einfach.