Dezember 2013

Verhandlung mit Wendungen

Oberlandesgericht München, 28.11.2013.

 

Das Oberlandesgericht München beschäftigte sich mit einer Berufungsangelegenheit. Eine Vermögensberaterin hatte ihren Vermögensberatervertrag zunächst fristgemäß gekündigt, anschließend mehrmals fristlos. das Landgericht hielt bereits diese Kündigung für wirksam. Sie stand jetzt erneut auf dem Prüfstand.

 

Nachdem die ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde, stellte die Handelsvertreterin fest, dass 100 % ihrer Provisionen in die Rückstellung fließen sollten. Daraufhin mahnte die Vermögensberaterin ab. Die DVAG kam dieser Abmahnung nach und schaltete das Provisionskonto wieder frei.

 

Dennoch kündigte die Vermögensberaterin fristlos mit der Begründung, das Intranet wäre eingeschränkt worden.

 

Während das erstinstanzliche Gericht die fristlose Kündigung für wirksam erachtet hatte, wies das Oberlandesgericht darauf, dass die Abmahnung nicht zu der fristlosen Kündigung passen würde.

 

Abgemahnt sei eben etwas anderes. Das Abgemahnte hatte der Vertrieb ja schließlich erfüllt.

 

Das Oberlandesgericht unterstrich mit diesem Hinweis noch einmal die erhebliche Bedeutung einer Abmahnung.

 

Deshalb sah das Oberlandesgericht die zunächst ausgesprochene Kündigung als unwirksam an.

 

Die Vermögensberaterin kündigte jedoch noch mal. In diesem Fall wollte das Oberalndesgericht die erste Kündigung als weitere Abmahnung verstehen und somit die zweite Kündigung gelten lassen.

 

Die Verhandlung verlief also in Schlangenlinien. Zu guter Letzt tauchte der Vorwurf auf, die Vermögensberaterin habe vor der wirksamen – zweiten – Kündigung bereits für die Konkurrenz gearbeitet. Belegt wurde dies durch eine Abrechnung. Wenn dies so sei, so das Oberlandesgericht, wäre auch die zweite Kündigung hinfällig.

 

Dabei richtete sich der Oberlandesgericht nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes, und der Handelsvertreter nur dann fristlos kündigen dürfe, der sich vor seiner Kündigung nicht wettbewerbswidrig verhalten habe.

 

Am Ende schlossen die Parteien einen widerruflichen Vergleich.

Ein Berater, der nur 800 Euro im Monat verdient und ein betrügerischer Berater…

 

Berater packen bei Maischberger aus. Das Filmchen ist durchaus empfehlenswert.

Vorgestern packten Berater bei „Menschen bei Maischberger“ aus. Sie erzählten vom Druck, von finanziellen Schwierigkeiten und den Anlegern, die sich gutgläubig auf die Auskünfte verlassen.

 „Man kann im Grunde auf keinen grünen Zweig kommen, wenn man Kunden fair und sinnvoll beraten will – ihm also nur das verkauft, was er wirklich braucht“, resümiert Bernd Schröder, der früher für die Postbank tätig war.

Kunden fühlen sich trotz Beratungsprotokoll schlecht beraten

Zu der obigen Geschichte passt, dass sich auch Bankkunden heute noch schlecht beraten fühlen.

Seit 2010 müssen auch Banken so genannte Beratungsprotokolle führen. Dies sollte den Berater dazu anhalten, besser zu beraten. Einer Umfrage zufolge soll der gewünschte Erfolg nicht eingetreten sein.

Eigentumswohnung als Kostenfalle

News AT schreibt am 6.11. 2013 über den Kauf einer Eigentumswohnung in Österreich, die zur Kostenfalle geworden sein soll.

Eine österreichische Familie beabsichtigte den Kauf einer Wohnung in Wien. Dazu wandte man sich an einen Vermögensberater der Deutsche Vermögensberatung Bank AG, einer Tochter der Deutschen Vermögensberatung DVAG.

Nach Angaben von News AT besitzt die deutsche Vermögensberatung Bank eine Bankenkonzession. Die österreichische Familie soll jedoch auf Anraten des Vermögensberaters das Darlehen nicht bei der deutschen Vermögensberatung Bank, sondern bei einer anderen Bank aufgenommen haben.

Nun soll der Vermögensberater die Empfehlung ausgesprochen haben, diesen Kredit nicht in Euro anzulegen, sondern in Schweizer Franken. Daraus soll ein Schaden entstanden sein.

Die deutsche Vermögensberatung Bank streitet die Vorwürfe ab und weist darauf hin, dass man solche Empfehlungen nicht mehr ausgesprochen hatte, nachdem die Finanzmarktaufsicht am 10.10.2008  den Banken empfohlen hatte, keine Fremdwährungskredite mehr an private Haushalte zu vergeben.

Übrigens ist eine solche Art der Finanzierung in der Branche gar nicht unüblich, wenn auch äußerst riskant. Die Finanzierung einer Immobilie gerade mit der Schweizer Währung hätte auch von Vorteil sein können.

„Darüber hinaus bieten Darlehen in Alpenwährung noch einen weiteren Vorteil: Wertet der Euro gegenüber dem Franken auf, sinkt auch die effektiv in der europäischen Gemeinschaftswährung zu tilgende Schuldsumme“, schreibt das Manager Magazin sogar noch im Mai 2012.

Das Problem ist nur, dass solche Arten der Finanzierung spekulativ sind und von der Werthaftigkeit der jeweiligen Währung abhängig ist. Im Fall der österreichischen Familie soll dies nach etwas mehr als zwei Jahren bereits zu einer mehr als 20-prozentigen Verschuldung geführt haben.

Oftmals wurde auch zu einer Finanzierung geraten, in der parallel zum Darlehen Beiträge in eine Lebensversicherung gezahlt und aus dem Topf der Lebensversicherung das jeweilige Darlehen getilgt werden sollte. Auch dies führte oftmals zu großen Verlusten, da die aus der Lebensversicherung erhofften Zinsvorteile sich nicht verwirklichen ließen.

Ranking der Lebensversicherer

Manager Magazin Online hatte die 12 größten Lebensversicherer unter die Lupe genommen und ist zu bemerkenswerten Ergebnissen gekommen. Allianz war danach vorn, HDI, AachenMünchener und Ergo hinten.