Swiss Life Select

Was war wahr?

Schabirosky hat sich inzwischen viele Namen geschaffen. Rufmörder ist einer von denen, die man sehr häufig gelesen hat.

Erst ging er gegen den AWD vor, jetzt gegen die DVAG, der er vorhält, sie habe die Kampagne gegen den Konkurrenten beauftragt.

Dabei meint er nun, dass viele Dinge, die gegen den AWD ausgegraben wurden, gar nicht zutreffend waren. So meint er, die Anleger von Dreiländerfonds, die der AWD in großem Stil vermittelt hat, hätten „kaum Geld verloren“.

Das Handelsblatt hat jetzt Beispiele genannt, die sich mit den Angaben von Schabirosky nicht decken. Es kommt zu dem Ergebnis, dass in dem dort genannten Beispiel etwa 30 % Verlust der Einlage zu verzeichnen war. Schlimmer noch traf es aber die Anleger, die die Einlage mit einem Darlehen finanziert hatten.

Übrigens:   Weil sich viele Mitarbeiter von AWD in dieser Zeit allein gelassen fühlten, stiegen viele aus. Einige – unter anderem Michael Bose – gründeten den Verein der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V., der jahrelang aktiv war und lange Zeit von Frau Ingrid Benecke weitergeführt wurde.

AWD-DVAG-Affaire mit vielen Fragezeichen

Stefan Schabirosky hält sich für die treibende Kraft einer Bewegung, die sich insbesondere gegen Carsten Maschmeyer und den AWD gerichtet hatte. Er behauptet, im Auftrag der DVAG tätig gewesen zu sein. Die DVAG bestreitet dies vehement.

In einem Interview versucht t-online.de, sich aufdrängende Fragen einer Klärung zu unterziehen. Interessant ist in diesem Interview, dass dort auch die Fragen stehen, die von Schabirowsky nicht beantwortet wurden. Viele hätten gern eine Antwort erhalten.

T-online hat z.B. fragen wollen, wer denn nun wen angeheuert hat, die DVAG Schabirosky oder umgekehrt. Auch gibt es für t-online.de keine Antwort auf die Frage, ob Schabirosky das Buch auch geschrieben hätte, wenn er eine Erfolgsprämie erhalten hätte und wortwörtlich :  Sie haben Ihr Geld in den letzten Jahren mit Lügen und Halbwahrheiten verdient. Warum soll Ihnen die Öffentlichkeit jetzt glauben?“

Fest steht, dass Antworten etwas mehr Licht ins Dunkel gebracht hätten.

Schabirosky äußert sich auch zu dem Verfahren, in dem er versuchte, eine Erfolgsprämie gegen den DVAG einzuklagen. Sowohl DVAG als auch Schabirosky berichten, dass die Verfahren vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt für Schabirowsky erfolglos endeten. Er hatte nach seinen eigenen Angaben in dem Interview zwei Anträge auf Prozesskostenhilfe gestellt. Die Oberhessische Presse schreibt dazu: „Das Landgericht Frankfurt am Main wies seine Ansprüche mit der Begründung zurück, dass seine Behauptungen ,so vage und so unkonkret gefasst seien, dass diesem Vortrag jegliche Substanz fehlt‘.“

Schabirosky sagt in Hinblick auf die Prozesskostenhilfe im Interview: „Denn aufgrund der Höhe der Schadenssumme konnte ich mir die geplante Klage finanziell überhaupt nicht leisten.“ Diese Angaben sind als solches übrigens ungenau. Prozesskostenhilfe (PKH) wird schließlich nicht abhängig von der Schadenssumme gezahlt. PKH ist auschließlich davon abhängig, ob jmd. im Sinne des Gesetzes arm ist und ob der Rechtsstreit für den Antragsteller Erfolgsaussichten bietet.

Wenn das Gericht nicht die nötigen Erfolgsaussichten gesehen hat (wofür hier einiges spricht), dann könnte dies darauf schließen, dass entweder zu dem Versprechen der Erfolgsprämie nicht genügend vorgetragen werden konnte oder dazu, zu welchem Erfolg überhaupt etwas versprochen worden sein soll. Schließlich steht auch fest, dass im Jahre 2009 der operative Rückzug von Maschmeyer aus dem AWD erfolgte, welches 2013 die Namensänderung in Swiss Life Select vornahm. Der Konkurrent erhielt also nur einen anderen Namen. Dies dürfte jedenfalls kaum Inhalt einer irgendwie angedachten Erfolgsprämie gewesen sein.

Auch hier gerät Schabirosky – nicht nur gegenüber dem Gericht – in Erklärungsnot.

Auch hatte Schabirosky gegenüber der DVAG eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, zu der er nur vage Angaben macht. T-online schreibt dazu: „An dieser Stelle hätte der Reporter folgende Nachfrage stellen wollen: „Eine eidesstattliche Erklärung ist ein vor Gericht zugelassenes Mittel der Beweisführung, das man persönlich unterschreiben muss. Wie hätte die DVAG Ihnen diesen Eid ‚unterjubeln’ können?““ Tja, dies Frage drängt sich auf.

Mein Auftrag: Buchverkauf

Eigentlich zieht er alle in den Kakao. Stefan Schabirosky beschuldigt aktuell die DVAG, während er früher AWD und Maschmeyer im Visier hatte.

Wenn man seinen Worten Glauben schenkt, hat sich eine ganze Maschinerie durch einen einzige Person täuschen lassen. Damit greift er die Presse, die Öffentlichkeit, aber auch gleich die Justiz an. Sogar die Börse will er getäuscht haben.

Mit dieser Idee wird Schabirosky inzwischen stark kritisiert. Viele haben Zweifel an der Rufmordkampagne.

Kristopher Sell, der den Fall vor einigen Jahren für den NDR recherchiert hatte, sagte im Deutschlandfunk,  Schabirowsky sei damals kein Kronzeuge gewesen und er sei nicht der wichtigste AWD-Mitarbeiter gewesen, der auf den NDR zukam.

Auch Stefan Aust hat sich inzwischen in einem Interview zu dem Thema gemeldet.

Nur eins ist sicher: Das Buch mit dem Titel „Mein Auftrag: Rufmord“ ist inzwischen in aller Munde und kann über Amazon und Buch.de wohl schon erworben werden. Die Kampagne Buchverkauf hat jedenfalls gewirkt.

In Amazon hat er es gleich zum Bestseller Nr.1 Politik gebracht.

Maschmeyer vom Saulus zum Paulus?

Stefan Schabirosky kündigt an, die DVAG in seinem Enthüllungsbuch schwer zu belasten. Viele Vorwürfe, die seinerzeit erhoben wurden, sollen im Auftrag erhoben, teilweise fingiert und teilweise unwahr gewesen sein. Maschmeyer soll damit – zumindest teilweise – zu Unrecht beschuldigt worden sein.

Wird Maschmeyer nun durch das Enthüllungsbuch vom bösen Saulus zum friedensschaffenden Paulus?

Panorama widerspricht dieser These und meint, man habe alles ordentlich recherchiert. Maschmeyer und die Vermittlungen geschlosener Fonds durch den AWD habe nach Angaben von Panorama Tausende Menschen ins Unglück gestürzt.

Den Kontakt zu Wistleblower Schabirosky bestätigt Panorama allerdings und schreibt, dass nicht bekannt war, dass Stefan Schabirosky offenbar von einem AWD-Konkurrenten bezahlt wurde. Außerdem seien „Informationen, die auf Verrat aus niedrigen Motiven beruhen, ….. nichts Ungewöhnliches“.

Wirtschaftswoche gegen Persilschein für Maschmeyer

Die Wirtschaftswoche bringt es wohl auf den Punkt. Alles, was gegen Maschmeyer und AWD geschrieben wurde, für unwahr zu erklären, wäre fatal. Einen Persilschein darf man ihm nicht ausstellen, auch wenn Maschmeyer Opfer einer Rufmordkampagne geworden sein soll.

„Ausgerechnet einer, der angeblich vom Finanzvertriebs-Konkurrenten DVAG für eine Rufmordkampagne gegen AWD und Maschmeyer bezahlt worden sein soll, pflegt nun tatkräftig Maschmeyers Image“, schreibt die Wirtschaftswoche und greift damit Schabirosky an. Schabirosky hat ein Buch geschrieben und wechselt jetzt abermals die Fronten. Früher war er für den AWD tätig, wechselte dann zur DVAG. Dann zog er aus gegen den AWD „zu Felde“, jetzt gegen die DVAG.

Er war nicht der einzige Frontkämpfer gegen den AWD. Eigentlich war er einer von vielen. Da ist z.B. auch Reporter-Urgestein Christoph Lütgert zu nennen. Mit dem NDR-Magazin Panorama kam es nach vielen Beiträgen zu einem versöhnlichen Miteinander.

Da sind auch die Betreiber des Vereins der ehemaligen AWD-Mitarbeiter zu nennen, die auch viel Aufklärung betrieben haben.  Oder der Wirtschaftsdetektiv Medard Fuchsgruber, ebenfalls aktiv in Sachen AWD und für den Verein.  AWD klagte sogar, weil die Buchstaben in der ursprünglichen Vereinsgründung enthalten waren, und sorgte damit unfreiwillig für die eigene Bekanntmachung. Dass man später den Namen AWD loswerden wollte, hatte man damals wohl nicht bedacht.

Hinzu kamen viele Anlegeranwälte, die vor Gericht zogen und für viele Anleger Geld einholten und die ihre Erfolge publizierten.

War Schabirosky nur Beobachter?

Stefan Schabirosky führte einen Rachefeldzug gegen den AWD. Auftraggeber soll, wie er sagt, die DVAG gewesen sein.  Die Vorwürfe ziehen weite Kreise. Mittlerweile schreibt sogar die Bild. Und das soll was heißen.

Fokus.de schreibt, Schabirosky behaupte, er habe dafür eine halbe Million Euro kassiert. Es fing an mit einem Gehalt von 6.000,00 €, zuletzt sollen es 15.000,00 € monatlich gewesen sein, sowie eine Einmal-Zahlung von 50.000,00 €.

Er soll seinen Angaben zufolge als externer Controller angestellt worden sein. Fokus.de schreibt auch, dass Ansprechpartner von Schabirosky der ehemalige Kanzleramtsminister und Aufsichtsratschef Friedrich Bohl gewesen sein soll.

Schabirosky behauptet, er habe per Handschlag einen Bonus versprochen bekommen, der jedoch nie gezahlt wurde.

Die Bildzeitung schreibt heute, es sei unklar, ob der AWD-Gründer Maschmeyer, der seine Anteile 2007 an SwissLife verkauft hat, beim Verfassen des Buches behilflich war. Welches Buch die Bild meint, bleibt unklar. Meint sie womöglich das noch nicht erschienene Buch von Schabirosky?

Die DVAG weist die Rufmordvorwürfe scharf zurück. So schreibt es neben anderen dann das Handelsblatt heute. Man habe sich von Schabirosky deshalb getrennt, weil dieser einen persönlichen Rachefeldzug gegen den AWD geführt habe. Schabirosky habe für die DVAG den europäischen Markt der Finanzdienstleister beobachtet. War Schabirosky als Beobachter tätig?

Im Übrigen soll es eine eidesstattliche Versicherung von Schabirosky geben, in dem dieser angibt, dass mögliche Missachtungen von Gesetzen auf sein eigenes „Tun und Handeln ohne Wissen, ohne Weisung der DVAG geschehen“ seien. Auch dies stand so im Handelsblatt.

Warum diese eidesstattliche Versicherung in dieser Form abgegeben wurde, wird nicht mitgeteilt. Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist grundsätzliche ein ungewöhnlicher Vorgang. Der Inhalt dieser Versicherung ist es auch. Warum wurde sie abgegeben? Warum soll sie sich auf Missachtung von Gesetzen beziehen? Vielleicht gibt es bald Aufklärung.

Rufmord im Auftrag – Schabirosky über Deutsche Vermögensberatung und AWD

Über eine unglaubliche Geschichte berichten heute das Handelsblatt und die Welt.

Das Handelsblatt und die Welt schreiben heute über Stefan Schabirosky. Er will Geld von der Deutschen Vermögensberatung DVAG dafür erhalten haben, gegen den AWD (heute Swiss Life Select) eine Rufmordkampagne zu führen. So ist es zumindest in der Welt und dem Handelsblatt zu lesen. Schabirosky hat seine Geschichte in einem Buch über seine ehemaligen Arbeitgeber geschrieben.

2003 hatte er sich vom AWD getrennt, heuerte dann bei dem Konkurrenten DVAG an. Dann soll er den Auftrag erhalten haben. Gerichtlich ist er wohl gegen den DVAG gescheitert, als es um eine Prämie ging.

Jetzt hat er eine Buch geschrieben mit dem Titel „Mein Auftrag: Rufmord“.

Maschmeyer

Carsten Maschmeyer kehrt bekanntlich auf die Bühne der Finanzdienstleistung zurück. Hier ein paar Eckdaten laut Wikipedia:

Geboren wurde Carsten Maschmeyer 1959.

Während des Studiums areitete er im Vertrieb der OVB Vermögensberatung AG.

1987 stieg er aus der OVB aus und kaufte sich mit 900.000,00 DM beim Konkurrenten AWD ein. AWD verkaufte neben den üblichen Versicherungen und Geldanlagen auch riskantere Produkte, wie z.B. geschlossene Fonds.

1998 finanzierte Maschmeyer eine Wahlkampagne der SPD mit dem Slogan: „Der nächste Kanzler muss ein Niedersachse sein“. Gerhard Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler.

Der AWD wurde von einigen Anlegern verklagt und geriet damit in den Fokus der Presse.

Im Jahr 2007 wurde der AWD dann an den Versicherer SwissLife verkauft. Familie Maschmeyer veräußerte seinen 30- prozentigen Anteil an Swiss Life. Carsten Maschmeyer scheidet aus dem AWD im Jahr 2009 aus dem Vorstand  aus.

Im August 2008 verkaufte Maschmeyer der Swiss Life ein Aktienpaket von 26,75 Prozent Anteil an der AWD-Konkurrentin MLP AG.

Im Jahr 2010 gründete er zusammen mit Bert Rürup die Maschmeyer-Rürop AG. Bert Rürup ist SPD-Mitglied, referierte häufig als Referent bei Versicherungen und Finanzdienstleistern und hatte von 2002 bis 2003 den Vorsitz der Sachverständigenkommission zur Neuordnung der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkommen inne. Nach ihm wurde die Rürup-Rente benannt.

Im Jahr 2011 gibt Maschmeyer seinen Posten als Verwaltungsrat beim AWD auf.

Im selben Jahr geriet Maschmeyer abermals in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit, weil er dem damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff ein Quartier in seiner Ferienanlage auf Mallorca kurz nach dessen Wahl anbot.

Im Jahr 2012 veröffentlichte Maschmeyer das Buch „Selfmade-Erfolgreich leben“.

Maschmeyer ist darüber hinaus mit einer vielfach unternehmerisch aktiv.

Im Jahr 2015 wurden Klagen gegen den AWD auf Falschberatung vom Bundesgerichtshof abgewiesen. Der Bundesgerichtshof lehnte die Klagen ab mit der Begründung, die Ansprüche seien verjährt.

Im Januar 2016 tritt Carsten Maschmeyer in der Höhle der Löwen als Investor auf. Im Februar 2016 stellt er sein Buch „Die Millionärsformel“ vor.

Das Comeback des Carsten Maschmeyer

10 Jahre ist es her, dass Carsten Maschmeyer seine Anteile am AWD an Swiss Life verkaufte. AWD wurde nachher in Swiss Life Select umbenannt.

10 Jahre ist Maschmeyer der Finanzdienstleistung fern geblieben. Zwischendurch wurde er „Löwe in der Höhle“. Nun kehrt er in seine alte berufliche Heimat zurück.

„Für die Zukunft kündigte Maschmeyer an, vor allem in Neugründungen aus der Finanz- und Versicherungsbranche investieren zu wollen“, schreibt das Handelsblatt.

Maschmeyer ist ein Löwe in der Branche der Finanzdienstleistung. Er baute den seinerzeit zweitgrößten deutschen Finanzvertrieb AWD auf und wurde zum Milliardär.

AWD kam in die öffentliche Kritik und bußte seinen zweiten Platz ein in der von cash.online herausgegebenen Hitliste der Allfinanzvertriebe.

Größter deutscher Finanzvertrieb ist – nach wie vor – die DVAG. Zwischen DVAG und Swiss Life Select gibt es viele Parallelen, aber auch erhebliche grundsätzliche Unterschiede.

Einjährige vertragliche Verjährungsfrist ist wirksam und gilt auch für den Buchauszug

Das OLG Stuttgart hatte am 17.2.2016 über die Rechtmäßigkeit einer einjährigen Verjährungsregelung in einem Handelsvertretervertrag zu entscheiden. Solche findet sich mitunter in den Verträgen der OVB und von Swiss Life Select.

Im Vermögensberatervertrag der DVAG gibt es keine ähnliche Klausel. Der Vermögensberatervertrag für die noch 30.000 Vermögensberater wird gerade überarbeitet und soll im Dezember zur Unterschrift vorgelegt werden. Vielleicht findet sich ja dort auch eine Klausel wieder, die die Ansprüche der Vermögensberater auf ein Jahr beschränken und diesen damit schlechter stellen als zuvor.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte an der Wirksamkeit einer solchen Regelung keine Zweifel, aber nur deshalb, weil nicht geklärt werden konnte, ob es sich bei dieser Klausel um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt. Um eine solche handelt es sich dann, wenn dies nicht nur für den einen Fall, sondern für weitere Fälle verwendet wird. Wenn es sich um eine AGB handelt, wäre diese an den §§ 305 ff BGB zu messen und dann vielleicht unwirksam.

Das OLG Stuttgart nahm die kurze Verjährungsregelung als wirksam an und kam dann zu dem Ergebnis, dass diese auch für den Buchauszug zu gelten habe. Der Kläger argumentierte dagegen und meinte, es käme in entsprechender Anwendung der Verjährungsregeln im BGB auf seine Kenntnis an. Diesem vermochte das OLG aber nicht zu folgen. „Der Auffassung, der Buchauszugsanspruch verjähre nicht hinsichtlich solcher Geschäfte, welche in der vom Unternehmer erteilten Abrechnung nicht enthalten seien (OLG München, Urteil vom 03.11.2010 – 7 U 3083/10, juris Rn. 24; OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.01.2011 – 12 U 744/10, juris Rn. 79; OLG Oldenburg, Urteil vom 04.04.2011 – 13 U 27/10, juris Rn. 67; Emde, VersR 2009, 889, 895), folgt der Senat nicht.“

Selbst dann, wenn Provisionsansprüche später verjähren könnten, wäre es denkbar, dass die Ansprüche auf den Buchauszug einer früheren Verjährung unterliegen, so das Gericht. „Dies bedingt die Möglichkeit, dass der Buchauszugsanspruch verjährt ist, obwohl Ansprüche auf Zahlung von Provisionen, welche aus dem Buchauszug ersehen werden sollen, nicht verjährt sein würden“, führt das Gericht dazu aus.

Letzteres ist allerdings schwer nachzuvollziehen. Wenn Provisionsansprüche noch bestehen könnten, muss es auch den Anspruch auf den Buchauszug geben. Sonst könnte der Handelsvertreter ihm zustehende Provisionsansprüche nicht errechnen und nicht geltend machen, was faktisch dazu führt, dass auch die Provisionsansprüche einer faktischen Verjährung unterworfen wären.

Ob Revision eingelegt wurde, ist nicht bekannt.

Nichts passiert? Von wegen!

Auch wenn hier lange nichts geschrieben wurde, ist doch viel passiert. Gerade dies ist nämlich der Grund, warum die Blogsche Schreibfeder etwas ruhte.

In Kürze wird über eine Vielzahl interessanter Urteile aus dem Vertriebsrecht zu lesen sein.

Die großen Vertriebe, DVAG – OVB – Swiss Life Select – MLP – Bonnfinanz u.s.w., machten in den letzten Wochen auf sich aufmerksam.

Während Jürgen Klopp jeden Tag nach den Nachrichten den Taler der AachenMünchner auffängt, laufen im Hintergrund bei der DVAG Strategiegespräche. Gerüchten zufolge bastelt man an einem neuen, nicht mehr angreifbaren Vermögensberatervertrag.

Während dieser im Jahre 2007, während der letzten großen Änderung, noch für 37.000 Vermögensberater gedruckt werden musste, sind es nach dem Handelsblatt aktuell noch 14.000 Vertriebsmitarbeiter.

Dabei gibt der alte Vertrag für den Vermögensberater mittlerweile viel Rechtssicherheit. Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot wurde vom BGH für unwirksam erklärt, vorher schon die Vertragsstrafenregelung, gezahlte Softwarepauschalen gibt es wieder zurück,  das Intranet darf nach Kündigungsausspruch nicht abgestellt werden, und die Provisionen müssen ebenso nach der Kündigung weitergezahlt werde. Aus Sicht des Vermögensberaters gibt es auf den ersten Blick wenige Gründe, sich mit neuen Regelungen anzufreunden.

Schließlich hatte der BGH ja noch entschieden, dass der Ausgleichsanspruch eines Vermögensberaters – so er denn einen hat – relativ bequem mit Hilfe der sog. Grundsätze errechnet werden kann. Und ein solcher entsteht z.B., wenn der Vertrieb ordentlich kündigt, so dass von diesem Druckmittel wohl kaum Gebrauch gemacht wird.