Wie gründe ich eine GmbH ?

Was macht der Versicherungsvertreter, der sich neu orientieren will? Vielleicht eine MaklerGmbH gründen? Viele, die die persönliche Haftung als Selbständiger scheuen, fragen, wie das geht.

Hier ein paar Eckpunkte:

Am 01.11.2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft getreten. Auch in der Finanzdienstleistungsbranche wird von der Möglichkeit der GmbH-Gründung immer mehr Gebrauch gemacht.

Das neue GmbH-Recht kennt zwei Varianten der GmbH. Zum einen ist es die „alte“ GmbH mit einem Mindeststammkapital von 25.000,00 €.

Daneben gibt es jetzt gemäß § 5 a GmbHG die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft. Sie bietet eine Einstiegsvariante der GmbH und ist für Existenzgründer interessant, die zu Beginn ihrer Tätigkeit wenig Stammkapital haben und benötigen.

Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ist eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann.

Die Gesellschafter können jetzt individuell über die Höhe ihrer Stammeinlagen bestimmen, die mindestens 1,00 € betragen muss.

Gesellschaftsanteile können jetzt viel flexibler gestaltet werden, sie können auch leichter aufgeteilt oder an Dritte übertragen werden.

Die neue GmbH kann viel leichter angemeldet werden. Früher bedurfte es eines Vertrages, der dann auch noch notariell beurkundet werden musste. Jetzt gibt es eine unkomplizierte Standardgründung in Form eines Musterprotokolls, welches als Anlage zum GmbHG zur Verfügung gestellt wird. Auch dies muss jedoch notariell beurkundet werden.

Das MoMiG verkürzt die Eintragungszeit beim Handelsregister inzwischen erheblich. Früher mussten zur Gründung Genehmigungsurkunden vorgelegt werden. Die ist mittlerweile nicht mehr erforderlich.

Besondere Sicherheitsleistung bei der Gründung einer Ein-Personen-GmbH sind auch nicht mehr erforderlich.

Zu beachten ist aber: Die neue GmbH darf ihre Gewinne nicht voll ausschütten. Sie soll das Mindeststammkapital der alten GmbH nach und nach ansparen.