Dezember 2010

Leistung soll sich wieder lohnen – reden lohnt sich immer

Am 23.02.2010 besuchte Westerwelle eine Großveranstaltung der Deutschen Vermögensberatung AG, nicht etwa als Vermögensberater, sondern als Außenminister der Bundesrepublik Deutschland. So hieß es in der offiziellen Verkündung.

„Leistung muss sich lohnen“. Diese und andere Weisheiten meinte Westerwelle an diesem Abend von sich geben zu müssen.

Im Juli überwies die DVAG prompt 75.000,00 €, im August 65.000,00 € und am 09.11.2010 60.000,00 € auf das FDP-Konto.

Das Reden hat sich also gelohnt.

Und ausgerechnet jetzt wird in den Amerikanischen Botschaftsdepeschen über Westerwelle gelästert. Die Geheimberichte beschreiben ihn als inkompetent, eitel und amerikakritisch. Die US-Diplomaten sehen sich vor die Herausforderung gestellt, wie sie mit einem Politiker umgehen sollen, der ein Rätsel sei, mit wenig außenpolitischer Erfahrung und einem zwiespältigen Verhältnis zu den USA. Westerwelle habe eine überschäumende Persönlichkeit heißt es in einer Depesche vom 22.09.2010.

Vertrieb kündigte falsch und Handelsvertreter rügte zu spät

Am 03.11.2010 entschied das Landgericht Frankfurt am Main, dass eine Kündigung, ausgesprochen durch einen Strukturvertrieb falsch unterschrieben wurde.

Die streitgegenständliche Kündigung erfolgte durch Vertreter, die keine Vertretungsmacht hatten, da die Kündigung von zwei Prokuristen unterzeichnet wurde. Der Vertrieb wird jedoch entweder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Der Handelsvertreter bekam jedoch dennoch kein Recht.

Er hätte nämlich gemäß § 174 BGB die fehlende Vertretungsmacht unverzüglich beanstanden müssen. Dies tat der Handelsvertreter jedoch nicht rechtzeitig.

Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern.

Im vorliegenden Fall ist die Kündigung am 22.06.2009 zugegangen. Am 09.07.2009 fuhr der Handelsvertreter in Urlaub und veranlasste erst nach der Rückkehr aus seinem Urlaub die Zurückweisung.

Die Kündigung wurde erst mit Schreiben vom 16.07.2009 beanstandet.

Rechtsmittel wurden nicht eingelegt.