Jesus hat Sie lieb

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat heute entschieden, dass eine fristlose Kündigung gegenüber einem Mitarbeiter eines Callcenters wirksam ist. Dieser verabschiedete sich bei den Kunden stets mit den Worten „Jesus hat Sie lieb“.

In Bochum beim Arbeitsgericht war das noch erlaubt.

Hinweis von mir : Trotz aller Bewunderung einiger Führungspersönlichkeiten großer Unternehmen bis hin zur „Göttlichkeit“ dürften auch im Handelsvertreterrecht ähnliche Begrüßungsfloskeln verboten sein.