Dez
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2011Passend zur Weihnachtszeit: Das Mediationsgesetz kommt
Das Mediationsgesetz kommt.
Mittlerweile liegt ein gesetzlicher Entwurf dafür vor. Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrere Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung jedes Konflikts anstreben.
Die Mediation kann unabhängig von einem Gerichtsverfahren oder während eines Gerichtsverfahrens durchgeführt werden.
Wichtig ist, dass der Mediator eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis ist. Er wird von den Parteien ausgewählt.
Mediator darf nicht sein, wer vor der Mediation in derselben Sache für eine Partei tätig war. Es ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Der Rechtsausschuss des Bundestages hatte am 30.11.2011 beschlossen, ein Mediationsgesetz dem Bundestag vorzulegen.