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2012Anwaltstipp: Einstweilige Verfügung gegen Versicherer?
Was macht man mit einer Versicherung, die nicht zahlen will. Soll man über Jahre hinweg in langen Prozessen über deren Leistungspflicht streiten? Was ist, wenn es um lebenswichtige Behandlungen geht und der Versicherte nicht in der Lage ist, die Behandlung aus eigener Tasche vorzufinanzieren? Schlimmstenfalls kann es am Ende eines Prozesses zu spät sein.
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Beschluss entschieden, dass in derartigen Fällen auch der Erlass einer einstweiligen Verfügung in Betracht kommt. Auf diesem Wege muss dann die Versicherung zunächst leisten. Erst wenn am Ende des normalen Klageverfahrens doch die Versicherung Recht bekommt, müsste Geld zurückerstattet werden. Voraussetzung für ein solches Eilverfahren ist, dass der Versicherte dringend auf die betreffende Behandlung angewiesen ist, und nachweist, die Behandlung nicht selbst finanzieren zu können. Im entschiedenen Fall in Hamm ging es um einen Patienten, der dringend auf eine Betreuung rund um die Uhr angewiesen war, um nicht an den Auswirkungen einer chronischen Bronchitis zu ersticken.
OLG Hamm, 20 W 29/11, Beschluss vom 12.10.2011