November 2012

Landgericht Frankfurt überrascht

Am 07.11.2012 verkündete das Landgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren gegen einen Strukturvertrieb ein denkwürdiges Urteil. Die Handelsvertreterin hatte im Jahre 2006 wegen Erkrankung gekündigt. Die Erkrankung wurde von dem Strukturvertrieb nicht akzeptiert. Er klagte auf Schadenersatz und Tätigwerden. Diesen Prozess verlor der Strukturvertrieb vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf.

Anschließend gab es eine Abrechnung, aus der sich ergab, dass die Handelsvertreterin eine Stornoreserve in Höhe von fast 80.000,00 € hatte. Da mittlerweile alle Verträge aus der Haftung sind (Haftungszeit fünf Jahre) klagte sie auf Auszahlung dieses Betrages.

Im Laufe dieses Prozesses rechnete der Strukturvertrieb dann erneut ab. Auf einmal waren die 80.000,00 € weg, in der Stornoreserve waren nur noch etwa 17.000,00 €.

Außerdem wies das Provisionskonto dann ein Minus auf.

Nunmehr wurde der Klageantrag gestellt, dass wegen dieser Ungereimtheiten die Handelsvertreterin einen Anspruch auf einen Buchauszug hätte.

Dieser Anspruch wurde vom Landgericht Frankfurt am Main abgewiesen mit der Begründung, dass die neuerliche Abrechnung schließlich ein Minus ausweise. Wenn es keinen Anspruch auf Provision gibt, dann gibt es auch keinen Anspruch auf einen Buchauszug. Denn der Anspruch auf einen Buchauszug setzt voraus, dass man Ansprüche auf Provisionen habe. Zwischenzeitig bemerkte die Handelsvertreterin, dass sich der Strukturvertrieb auch noch an dem Versorgungswerk bediente, welches für die Handelsvertreterin eingerichtet war. Vertragspartner der Gesellschaft dieses Versorgungswerkes war die Handelsvertreterin. Die Handelsvertreterin hatte zur Sicherheit die Ansprüche aus dem Versorgungswerk an den Strukturvertrieb abgetreten.

Es handelte sich um Fondansprüche. Die Fondgesellschaft teilte mit, dass man beabsichtige, den Fond zu schließen. Eine Kündigung des Fondvertrages gab es jedoch nicht. Diese Mitteilung wurde zum – unberechtigten – Anlass genommen, das gesamte Guthaben an den Strukturvertrieb auszuzahlen.

Die Handelsvertreterin stellte sich auf den Standpunkt, dass ihr nun dieses Geld zustehe. Schließlich sei das Vertragsverhältnis mit dem Versorgungswerk ja gar nicht beendet, der Anspruch also noch gegeben.

Auch diesen Anspruch lehnte das Landgericht Frankfurt am Main ab.

Nunmehr wird gegen dieses denkwürdige Urteil Berufung eingelegt.

Neben AWD hat auch OVB Rückgänge

Neben AWD klagte auch OVB über Umsatzverluste.

MLP konnte durch erhebliche Sparmaßnahmen gegenwirken und Gewinn steigen lassen.

Insgesamt hat die Ausschließlichkeit Schwierigkeiten. Im Bereich Schaden/Unfall hat der Vertrieb seit Jahren Verluste zu beklagen. Seit 2007 gingen allein hier 4 % Marktanteil verloren. Gebundene Vermittler wie DVAG oder OVB konnten hier ihren Marktanteil wenig ausbauen.

Aus für AWD !

Die Marke AWD wird es in naher Zukunft nicht mehr geben.

AWD streicht hunderte Jobs.

AWD emanzipert sich von Maschmeyer.

Die immateriellen Vermögenswerte von AWD senkt die Swiss Life in ihren Büchern auf einen Schlag von 1,34 Mrd. auf 765 Mio.

Stadion von Hannover 96 braucht neuen Namen.

Aus AWD wird Swiss Life Select.

Maschmeyer ist Name AWD egal.

Die Schlagzeilen überwerfen sich heute.

Ampeln in Düsseldorf

Lustige Ampelmännchen eines Prager Künstlers (in Österreich kein Thema)

Ampeln müssen nicht dann und wann nur als Unfallgrund herhalten, sondern auch viel Sinnbildliches über sich ergehen lassen.

So gibt es Ampelkoalitionen und vor allem – den von Markus Kompa so wunderschön entworfenen Ampelcheck. (Insgeheim immer noch der Topact der Finanzdienstleistungssatire.)

Mit entsprechenden Warn- und Hinweisschildern ließe sich dadurch manch unfallträchtige Situation im Umgang mit dem Versicherungsvertreter verhindern.

Ganz aktuell – und das hat jetzt gar nichts mit Versicherungen zu tun – gibt es eine Broschüre der Stadt Düsseldorf zur Nutzung von Ampeln. Fußgängerampeln haben dort nämlich eine Gelbphase.

Ich dachte erst, Herr Kompa hätte diese Broschüre geschrieben. Ähnlich lustig wie sein Ampelcheck ist sie wenigstens.

Dort heißt es :

„Die Ampel springt auf Grün. Der ideale Zeitpunkt für alle Fußgänger, jetzt loszugehen.“ Man sollte aber unterscheiden, denn:

„Die Ampel zeigt noch Grün…Ältere und Gehbehinderte sollten lieber warten.“ und auf das nächste Grün warten.

Bei Gelb beachte: „Weitergehen! Nicht umkehren!“

Der närrischen Stadt Düsseldorf ist es so unfreiwillig gelungen, die humorvolle Einlage Kompas noch zu toppen.

Wer es nicht glaubt: Hier die Broschüre.

Ade AWD ?

http://www.handelsblatt.com/images/awd-laut-bericht-vor-umbenennung/7313054/2-format3.jpg

Die Handelszeitung schrieb am 21.11.2012, dass Karsten Maschmeyer in einem Interview versichert habe, SwissLife nicht über den Tisch gezogen zu haben. Die Finanzkrise sei für den AWD einfach Pech. Außerdem soll Postbank den gleichen Preis geboten haben wie SwissLife, nämlich 1,9 Milliarden Euro. Das Angebot von SwissLife soll aber überzeugender gewesen sein.

Am 28. November, also morgen, soll über die Zukunft des Namens AWD auf dem Investorentag entschieden werden.

Schuldanerkenntnis mit ungeahnten Folgen

Im September 2012 hatte das Amtsgericht Köln über einen Anspruch der MLP Finanzdienstleistung AG zu entschieden. Diese machte Ansprüche auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen geltend.

Die MLP hatte die Forderungen aufgrund einer Zahlungsvereinbarung geltend gemacht. Diese wertete das Gericht als Schuldanerkenntnis.

Der Einwand des Beklagten, die Abrechnung sei fehlerhaft, war vor diesem Hintergrund unerheblich.

Der Consultant erhob einen Reihe von Widerklageanträgen. Er verlangte

dass Geldanlagen und Dynamik nach Vertragsende abzurechnen sind,

Provisionsabrechnungen vorzulegen,

den sich daraus zu errechnenden Guthabenbetrag auszuzahlen,

weitere Zahlungen  an den Beklagten vorzunehmen,

die Stornoreserve auszuzahlen,

Provision hinsichtlich konkret genannter Kunden auszuzahlen

Und die Guthaben aus Kick-Backs auszuzahlen

Auch damit scheiterte der Beklagte.

Es genügt nicht, Namen von Kunden aufzuzählen, weil daraus nicht deutlich wird, dass und voraus sich entsprechende Ansprüche ergeben, so das Gericht.

Im Übrigen seien Ansprüche auf Übersendung von Provisionsabrechnungen mit dem Saldoanerkenntnis erloschen.

Soweit der Beklagte Kosten für einen IT-Service-Vertrag geltend macht sind diese ebenfalls erloschen. Schließlich hatte er das Provisionskonto anerkannt.

Auch Ansprüche aus einer Stornoreserve vermochte das Gericht nicht zu erkennen.

Weitere Ansprüche auf Belegen oder Provisionsabrechnungen für genannte Kunden sind ebenfalls mit dem Saldoanerkenntnis erloschen.

Das gilt auch für Ausgabeaufschläge und Kick-Backs.

Entscheidung Amtsgericht Köln vom 26.09.2012

Sonderkündigungsrecht bei AWD-Namenwechsel ?

Kürzlich erhielt ich eine Anfrage, die sogar bei mir Erstaunen auslöste.

Ich wurde gefragt, ob man als AWD-Handelsvertreter ein Sonderkündigungsrecht habe, wenn AWD seinen Namen wechselt.

Die Frage hatte deshalb überrascht, weil es doch – folgt man einigen Presseveröffentlichungen – um die Aufwertung des Namens geht. Dies wird sicher keine Kündigung rechtfertigen.

Da mir aber der rechtliche Hintergrund der Umbenennung nicht bekannt ist, kann ich die Frage nicht abschließend beantworten.

Handelsvertreter der Central und AachenMünchener erhielten seinerzeit einen neuen Vertragspartner, die Allfinanz DVAG. Dies geschah im Wege der Aussonderung nach dem Umwandlungsgesetz. Dies regelt die Umwandlung von Rechtsträgern und u.a. Vermögensübertragungen von gesellschaftsrechtlich organisierten Rechtsträgern.

Hieraus ergaben sich durchaus Rechtsfragen, die vor Gericht bisher unterschiedlich bewertet wurden.

Die Allfinanz legte den Handelsvertretern nahe, Sicherheit im Rahmen einer Überleitungsvereinbarung zu schaffen.

Welche Wege AWD einschlägt, bleibt abzuwarten.

Der treue Leser zum Thema Selbstüberschätzung der Strukturvertriebe

Ein Artikel des Versicherungsjournals vom 20.11.12 mit dem Thema „Die größten Schadenversicherer“ wird vom treuen Leser wie folgt kommentiert:

„Heute habe ich aus dem Versicherungsjournal die größten Schadensversicherer aus 2011, wobei keiner der führenden Unternehmen groß mit Strukturvertrieben sich brüstet. Lediglich ist ein Versicherungskonzern auf Platz 16, der hinter einem Strukturvertrieb steckt. Soweit zu den Fakten!

Diese Zeilen sollen für mehr Transparenz und Aufklärung sorgen. Nicht nur für etwaige Verbraucher und Interessierte, sondern auch und gerade für unbedarfte und falsch informierte Mitarbeiter in solchen Vertrieben.

Würde man diesen die Frage stellen, wer die Nr. 1 ist, wäre die Antwort schon zu erahnen. Hier würden die meisten Mitarbeiter und Unternehmer (Handelsvertreter) wie Heiratswillige überzeugt sein, von dieser Statistik ausgenommen zu sein.

Führungskräfte -sog. Direktionsleiter- haben die Aufgaben diese Statistiken mit Argumenten zu entkräften, sofern diese überhaupt den untergeordneten Mitarbeitern bekannt sind bzw. werden.

So wird die Selbstüberschätzung -sog. Overconfidence- Effekt- bewahrt und wieder gerade gerichtet. Die wirtschaftliche Aktivität der Unternehmen läge tiefer, wenn es diesen Overconfidence-Effekt nicht gäbe. Dieser wird durch interne Schulungen usw. geradezu gekillt. Ich glaube nicht, dass die Mitarbeiter sich hier in diesem Falle auf Platz

16 sehen würden und hinter den ersten 15 geradezu fasst unbedeutend zu sein scheinen.

Die Forscher Marc Alpert und Howard Raiffa sind auf dieses erstaunliche Phänomen gestoßen, warum Menschen systematisch ihr Wissen und ihre Fähigkeiten überschätzen und haben diese Phänomen Overconfidence (Selbstüberschätzung) genannt.“

Branche leidet noch immer unter schlechtem Ruf

Wie das Versicherungsjournal gestern mitteilte, ist der Versicherungsvertreter immer noch der Beruf mit dem schlechtesten Ansehen.Und er ist weit abgeschlagen.

Es hat sich also nichts geändert. Der schnelle Umsatz steht immer noch vor der guten Beratung. So sehen es die meisten. Tschaka-Tschaka statt sachgerechte Information und bedürfnisorientierte Beratung.

Die Einführung eines Ehrenkodex vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. vor zwei Jahren hat nichts gebracht und ersetzt fehlende Qualität nicht.

Im Gegenteil: Ehrenschwüre kennen wir zur Genüge. Nur die, die etwas zu verbergen hatten, haben einen Ehrenschwur abgegeben. Und darauf gebe ich mein Ehrenwort.

Vermittlung von Blockheizkraftwerken mit strafrechtlichem Hintergrund

„GFE“ ist wegen der Vermittlung dubioser Geschäfte zum Bau von Blockheizkraftwerken unter Beschuss geraten. Jetzt geht man auch vereinzelt gegen seine Handelsvertreter vor.

Dahinter steckt ein Struktursystem, vom Energieberater bis zum Vertriebsdriektor, wie wir es überwiegend nur aus der Finanzdienstleistung kennen.

Vermittelt wurden Blockheizkraftwerke von der GFE Energy AG. Diese Blockheizkraftwerke sollten der Förderung erneuerbarer Energien dienen und an die GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH verpachtet werden.

Über die GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH wurde am 01.03.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet. Einige Verantwortliche sollen sogar inhaftiert worden sein.

Über das Vermögen der GFE Energy AG wurde am 16.08.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Deshalb sind Ansprüche gegen die GFE zurzeit deshalb nur beschränkt durchsetzbar.

Jetzt werden einzelne Vermittler, die für die BFE die Finanzierung durchgeführt haben, in die Verantwortung genommen. Unter anderem wurde ein Vermittler durch das Landgericht Landshut mit Urteil vom 14.10.2011 zum Schadenersatz in Höhe von 35.700,00 € (Kaufpreis des Blockheizkraftwerkes) verklagt. Er soll die Kunden nicht ordnungsgemäß aufgeklärt haben.

Die Blockheizkraftwerke sollten viel weniger Pflanzenöl benötigen, als die bisher marktüblichen. Durch Einspeisen von Strom in das öffentliche Stromnetz sollten hohe Renditen erzielt werden. Im Frühjahr 2010 hatte die GFE mit dem Verkauf damit großen Geschäftserfolg. Bereits am 30.11.2010 wurde der Geschäftsbetrieb nach Aufnahme von staatsanwaltlicher Ermittlungen niedergelegt. Angeblich sollen die Blockheizkraftwerke gar nicht gebaut werden.

Die Staatsanwaltschaft vermutet bandenmäßigen Betrug im großen Stil. Die Staatsanwaltschaft wirft den Verantwortlichen vor, dass sie im Zeitraum November 2009 bis November 2010 insgesamt 1.417 Kunden mit insgesamt 1.547 Kaufverträgen betrogen haben sollen. Der Schaden soll sich auf 62.161.528,49 € belaufen.

Die GFE unterhielt einen Strukturvertrieb. Die Handelsvertreter begannen als Einsteiger, dann ging es weiter mit Repräsentant, Energieberater, Teamleiter, Bezirksleiter, Gebietsleiter, Bezirksdirektor und Vertriebsdirektor. Dazu gab es einen Vertriebskoordinator.

Mehr dazu in Nürnberger Zeitung vom 25.09.2012

Darf eine Rechtschutzversicherung die Meinung der Gegenseite vertreten

Laut Vertrag war eine Mandantin als Handelsvertreterin tätig.

Sie war jedoch so fest in Arbeitsabläufe integriert, so dass sie die Auffassung vertreten hat, sie sei Arbeitnehmerin. Als Arbeitnehmer ist man grundsätzlich sozial abhängig und weisungsgebunden. In diesem Rahmen sind viele Kriterien zu prüfen.

Deshalb wandte sie sich an das Arbeitsgericht mit dem Ziel, dies feststellen zu lassen.

Gleichzeitig wurde eine Statusfeststellung bei der Deutsche Rentenversicherung veranlasst. Diese ergab zunächst in einem Bescheid, dass es sich tatsächlich um ein Arbeitsverhältnis handeln soll.

Bei der Rechtsschutzversicherung, der AdvoCard, wurde um Deckungszusage für das arbeitsgerichtliche Verfahren gebeten. Diese stellte sich jedoch auf den Standpunkt, dass es eine Deckung nur dann gibt, wenn es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt. Eine Deckung gibt es nicht für Handelsvertreterstreitigkeiten.

Mithin sagte die Rechtsschutzversicherung, wir warten ab, wie die Angelegenheit juristisch endet und entscheiden uns erst dann. Der Einwand des Anwaltes war, dass sich die Rechtsschutzversicherung ja dann auf die Seite der Gegenseite stellen würde, mithin „vertragsuntreu gegenüber der Versicherungsnehmerin“ werden würde und die Rechtsschutzversicherung eine eigene Einschätzung abgeben könnte.

Noch ist die Frage juristisch nicht geklärt. Ob die Rechtsschutzversicherung eintreten muss, ist auch noch nicht geklärt.