Zahl der Eintragungen im Vermittlerregister schrumpft

Die Zahl der im Vermittlerregister eingtragenen Personen ist gesunken. So teilt es heute das Versicherungsjournal mit.

Als ich kürzlich für einen Mandanten bei einer IHK anrief, erfuhr ich Folgendes:

„Grundsätzlich darf eine Person nicht doppelt im Vermittlerregister eingetragen sein.

Es ist jedoch zulässig, dass sowohl eine GmbH als auch der Inhaber der GmbH persönlich mit abweichenden Zulassungen eingetragen ist. Dies geht sowohl für den Makler, die Ausschließlichkeit und den Mehrfachagenten.

Es muss jedoch unbedingt eine klare Trennung erfolgen.

Handelsvertreter einer GmbH werden registriert, deren Arbeitnehmer nicht.“

Und dann verriet man mir den Trick, wie man trotzdem eine Doppelzulassung erhalten kann, ohne dass die IHK das merkt. Dies sollte ich jedoch als gutes Geheimnis für mich behalten….