Hohe Klageanträge und jahrelange Prozesse

Gerade ein sehr zutreffendes Zitat in Wikipedia gefunden:

Zum Ausgleichsanspruch wird häufig folgender Ausspruch dreier Kammervorsitzender des Landgerichts München zitiert:

„Das HGB bietet wohl keine unpräzisere und regelmäßig bezüglich Grund und Höhe ‚streitigere’ Bestimmung als § 89 b HGB mit oft sehr hohen Klageanträgen und jahrelangen Prozessen“

– Kainz, Lieber und Puszkajler in „Betriebs-Berater 1999“, Seite 434, 436
Glücklicherweise dürften sich die jahrelangen Prozesse wegen der neuen BGH- Entscheidungen vielleicht bald erledigt haben.