Was steht im Frankfurter Schnellbrief?

Am 26.11.2007 wurde ein sog. Frankfurter Schnellbrief verfasst, der zunächst sich mit Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz, die ab dem 01.01.2008 eintreten, auseinandersetzt. Weiter heißt es dort: „Gemäß dem neuen VVG müssen die Abschlusskosten bei Lebens- Renten- und Berufsunfähigkeit Versicherungen künftig auf die ersten 5 Versicherungsjahre verteilt werden.

Anmerkung: Eine Vorschrift in der VVG wurde hier nicht genannt. Gemäß dem ab 01.01.2008 neuen § 169 Abs. 3 VVG heißt es: „Der Rückkaufswert ist das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital der Versicherung, bei einer Kündigung des Versicherungsverhältnisses jedoch mindestens der Betrag des Deckungskapitals, dass sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten 5 Jahre ergibt.“ § 169 VVG gilt übrigens nur für Lebensversicherungen. Er regelt den sogenannten Rückkaufswert im Fall der Kündigung durch einen Versicherungsnehmer. Weitere Regelungen trifft § 169 VVG nicht.

Im weiteren Text des Frankfurter Schnellbriefes heißt es, dass künftig im Wesentlichen für Lebens- und Rentenversicherungsverträge 22 Promille und für Risikoversicherungen 18 Promille ausgezahlt werden. Dafür werden Erfolgsprovisionen von bisher 3 € um einen EDV-Bonus von 0,25 € erhöht. Künftig sollen Erfolgsprovisionen von 3,25 € auf alle Einheiten gezahlt werden.

In einer Beweisaufnahme teilte ein Mitarbeiter der DVAG mit, dass dieser Brief an alle Vermögensberater versandt worden sein soll.