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2015Nicht schlecht
Einem Vermittler wird von seinem Unternehmen der Prüfbericht gem. § 34 f GewO verweigert. Und nun hat mir eine süddeutsche IHK erlaubt, den Prüfbericht anzufertigen.
Eigentlich sollten das Anwälte mit Schwerpunkt Anlagerecht machen. Nachdem man sich über meine Schwerpunkte informierte, erlaubte man dies mir auch. Nicht schlecht.