Wetter zum Gedankenmachen

Es regnet und regnet. Bei dem Wetter kann man sich ja mal Gedanken machen. ob alles gut versichert ist.

Ach übrigens:

Im Bereich der Elementarversicherung gibt es viele Fehlinformationen. Elementarschäden sind Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, aber auch Erdbeben, Lawinen und Vulkanausbrüche.

Was zahlt welche Versicherung, wenn es zur Überschwemmung kommt?

Gebäudeversicherung mit Zusatz Elementarschaden:

Die Versicherung zahlt hier in der Regel ausschließlich Beschädigungen bzw. die Reparatur an der Immobilie.

Teilweise wird der Mietausfall ersetzt, wenn ein Mieter, der in der versicherten Immobilie wohnt, wegen Unbewohnbarkeit die Miete kürzt. Macht ein Mieter weitere Ansprüche wegen Unbewohnbarkeit durch Überschwemmung geltend (Hotelkosten, durch Wasser beschädigte Einrichtungsgegenstände), zahlt die Gebäudeversicherung wohl nicht. Bewegliche Sachen des Eigentümers oder des Mieters werden durch die Gebäudeversicherung mit Zusatz Elementarschaden nicht abgedeckt.

Hier sind für den Hauseigentümer trotz Versicherung erhebliche Gefahren vorhanden. Er haftet zwar bei Schäden an den Sachen des Mieters nur bei Verschulden. In Anbetracht der häufigen Überschwemmungen könnte der Vorwurf, nicht genügend Sicherungsmaßnahmen geschaffen zu haben, schnell gemacht werden.

Will der Mieter sein persönliches Hab und Gut gegen Überschwemmung sichern, muss er dies im Rahmen der Hausratversicherung mit Elementarschaden tun.