Dank Mifid 2: Finanzanlagenvermittler bald zur telefonischen Aufzeichung verpflichtet

Finanzanlagenvermittler benötigen seit dem 1. Januar 2013 eine gewerberechtliche Erlaubnis für die Beratung zu bzw. die Vermittlung von Finanzanlagen nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO).

Am 3. Januar 2018 tritt die EU-Richtlinie Mifid 2 in Kraft. Sie bringt böse Überraschungen für freie Finanzanlagenvermittler. Neudeutsch gibt es bald die Taping-Pflicht. Gemeint ist die Aufzeichnungspflicht zu Kundenorders am Telefon. Sie soll, so wird gemunkelt, auch für den freien Finanzanlagenvermittler kommen.