OLG Stuttgart: Ausgleichsanspruch kann auch im Wege einer Teilklage geltend gemacht werden

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte kürzlich darüber zu entscheiden, ob ein Buchauszug auch im Wege der Teilklage eingeklagt werden darf. Es entschied zugunsten des Handelsvertreters.

Ein Handelsvertreterausgleichsanspruch kann auch im Wege einer Teilklage geltend gemacht werden.

Auch wenn der Handelsvertreterausgleichsanspruch im Vorprozess im Wege der „verdeckten Teilklage“ erhoben wurde, steht der Nachforderungsklage der Einwand der Rechtskraft (§ 322 Abs. 1 ZPO) nicht entgegen.

OLG Stuttgart 16.7.2015