Fuchsgruber legt Rechtsmittel ein

Der Robin Hood des kleinen Mannes, Medard Fuchsgruber, hat viel verloren.

Er besaß ein Pferdegestüt und verlor seine Pferde. Wegen gewerbsmäßiger Untreue wurde er vom Landgericht Saarbrücken im März 2020 zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Seinen Ruf verlor er, seine Freiheit für die Zeit nach dem Urteil nicht. Die Haft soll trotz der Verurteilung ausgesetzt worden sein.

Aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr der Handelsvertreterblog, dass gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt worden sein sollen. So teilt es auch die saarbrücker- zeitung.de mit.