Das Jahr 2024

Der Handelsvertreterblog wünscht allen Lesern ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr!

Die Bürokratie hält uns auch 2024 auf Trab.

Bevor es also vergessen wird:

Der selbstregistrierte Versicherungsvermittler zählt zu den Verpflichteten gemäß §2 Abs. 1 GwG. Damit ist er dazu verpflichtet, sich spätestens zum 01.01.2024 bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen elektronisch zu registrieren. Die Registrierung findet über das elektronische Meldeportal „goAML“ statt.

Eine Registrierung war bislang nur dann notwendig, wenn ein Sachverhalt übermittelt werden sollte, der mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang stehen könnte. Nunmehr muss sich jeder selbstregistrierte Vermittler verdachtsunabhängig dort registrieren.