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Dass Rechtsanwalt Behrens Vermögensberater vertritt, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Es sollen schon ein paar hundert sein, wie er sagt.
Ganz nebenbei ist damit das Vertriebsrecht nicht nur zu seinem Schwerpunkt geworden. Gerade die Besonderheiten und Gepflogenheiten der DVAG soll er gut kennen. Neben vielen DVAG-Geschichten gibt es auch einige Gerichtverfahren. Man kennt sich halt als Gegner.
Gedanklich durfte RA Behrens schon so manche Aidareise oder manchen Villa-Vita-Besuch bei den Erzählungen seiner Mandantschaft miterleben.
Aber es gibt auch Mandanten, die mit der DVAG so gar nichts zu tun haben, könnte man denken. Und so berichtete RA Behrens von einem Mandanten, der in Münster ein portugiesisches Restaurant betrieb. Dieser besuchte kürzlich die Kanzlei und erzählte, dass er RA Behrens in Fernsehen gesehen hätte. Es ging um einen Beitrag über die DVAG.
Schon die Aussage, er würde die DVAG kennen, stieß auf Überraschung. Mehr dann noch, als er erzählte, dass er in der Vila Vita in Portugal als Restaurantfachmann gelernt hatte und so viel darüber zu erzählen hätte.
Und er erzählte, dass er insbesondere die Familie Pohl als sehr nette Leute in Erinnerung habe. Frau Anneliese Pohl sen. erwähnte er dabei im Besonderen, weil sie sich immer um die Einrichtung persönlich kümmerte. Und als er einmal eine Vase umstieß und zerstörte, sah sie großzügig darüber hinweg und sagte, dass man dann eine neue kaufen würde.
Er wusste auch, dass Frau Pohl sen. längst verstorben war.
Dieser Mandant hatte leider einen verhängnisvollen Entschluss gefasst. Er eröffnete ein Restaurant und erlebte mit seiner Selbständigkeit den finanziellen Schiffbruch. Der Beruf des Vermögensberaters stellt für ihn aber keine Perspektive dar.
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Am 29.06.2011 entschied das Oberlandesgericht Nürnberg in einem Rechtsstreit eines Vertriebes gegen zwei Handelsvertreter, dass deren fristlose Kündigungen unwirksam sind, und die Handelsvertreter darüber Auskunft zu erteilen haben, welche Verträge sie nach der Kündigung für Konkurrenten vermittelt haben und darüber hinaus Schadenersatz an den Vertrieb zu zahlen sein.
Die Höhe des Schadenersatzes hängt noch von der Auskunft und einem Nachverfahren ab.
Mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe von 12.142,99 € nebst Zinsen war das Unternehmen jedoch gescheitert.
Hintergrund ist, dass ein strukturhöherer Handelsvertreter und Geschäftsstellenleiter des Unternehmens eine Beleidigung ausgesprochen haben soll. Dieser soll dem Beklagten dann die Zusammenarbeit aufgekündigt und ihn des Büros verwiesen haben. Wegen dieses Vertrauensverlustes wurde fristlos gekündigt.
Zunächst hatte das Landgericht Ansbach am 06.09.2010 die Klage des Unternehmens komplett abgewiesen. Schließlich, so das Landgericht Ansbach, stände dem Handelsvertreter ein Recht zur fristlosen Kündigung zu. Die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses eines Handelsvertreters zu seinem Vorgesetzten stelle einen wichtigen Kündigungsgrund dar. Auch die Vertragsstrafe ist bereits vor dem Landgericht Ansbach gescheitert. Sie sei wegen Verstoßes gegen das Transparenzverbot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 B GB unwirksam.
Das Oberlandesgericht Nürnberg war nunmehr – entgegen der Auffassung des Landgerichts – der Auffassung, dass die außerordentliche Kündigung unwirksam war. Der „Vorgesetzte“ habe sich zwar ungebührlich verhalten, eine Beleidigung konnte jedoch nicht festgestellt werden. Auch der Verweis aus dem Büro rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung nicht.
Das Oberlandesgericht Nürnberg hält dem Handelsvertreter vor, er hätte zunächst versuchen müssen, mit dem Organisationsberater oder Vorgesetzten zu sprechen.
Außerdem habe sich der Handelsvertreter vertragsuntreu verhalten, weil er eine Nebentätigkeit inne hatte und die aufgrund des Vermögensberatervertrages hätte anmelden müssen.
Offenlassen wollte das Oberlandesgericht Nürnberg den Umstand, ob der „Vorgesetzte“ tatsächlich ein Vorgesetzter des Vertriebes sei.
Das Oberlandesgericht Nürnberg teilt die Auffassung des Landgerichts Ansbach, dass dem Unternehmen kein Anspruch auf Vertragsstrafe zustehe. Bei der Vertragsstrafenregelung handele es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung, die gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstoße.
Dazu das Oberlandesgericht Nürnberg:
„Die konkrete Ausgestaltung der Vertragsstrafe … benachteiligt den Beklagten …, weil sie nicht klar und verständlich gefasst ist … Die vorliegende Vertragsstrafenregelung sieht für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 € vor, die jedoch der Höhe nach auf einen Betrag beschränkt ist, der den sechsmonatigen Provisionsbezügen des ……beraters – errechnet nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre vor dem Verstoß – entspricht.
… die Klägerin selbst beruft sich im vorliegenden Verfahren gegenüber Zahlungsansprüchen des Beklagten aus Provisionsanforderungen darauf, dass diese noch nicht fällig seien, weil insoweit noch mit Ausfällen (Stornierungen) zu rechnen und ein Stornohaftungskonto noch nicht auszugleichen sei. Nachdem offensichtlich eine exakte Berechnung der durchschnittlichen Provisionsbezüge auch für die Klägerin selbst (noch) nicht möglich ist, verstößt die vorliegende Vertragsstrafenregelung gegen das Transparenzgebot de § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB“
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Viele Unternehmen genießen den Ruf, in irgendeinem Rating ganz hervorragend abgeschnitten zu haben.
Zweifel an der Qualität eines Ratings gibt es aber, wenn schon in der groben Skizzierung des Ratings erhebliche Fehler auftauchen und „geratete“ Vorgänge nicht einmal existieren.
Das deutsche Institut für Servicequalität DISQ hatte ein Gesamtergebnis Beratung durch Versicherungsvermittler 2012 veröffentlicht.
Ein tolles Ergebnis wird er Nürnberger bescheinigt. Die Versicherungsvertreter der AaachenMünchener landeten auf Platz 4.
Versicherungsverterter der AM? Wer diesen Blog aufmerksam verfolgt oder branchenkundig ist, wird wissen, dass es im Jahre 2012 keine Versicherunsgsvertreter der AM mehr gibt. Diese befinden sich im Bestand der Allfinanz Deutschen Vermögensberatung.
Und Strukturvertriebe waren offensichtlich nicht Gegenstand der DISQ-Studie.
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Die Eismann-Story hieß am 26.3.2012 eine Sendung in WDR3 aus der Reihe „die Story“.
Dort ging es um die Arbeitsverhältnisse der etwa 1500 Handelsvertreter, die von Eismann beschäftigt werden. Die Story nahm die Bedingungen schon einmal kritisch unter die Lupe und fing sich im Jahre 2011 eine Schelte ein, die die Macher der Sendung dazu veranlasste, von bestimmten Behauptungen Abstand zu nehmen.
Aber warum gibt es denn hier Kritik? Eismann hat doch die Auszeichnung Toparbeitgeber 2012 erhalten. Was will man denn mehr?
Die AWD GmbH ist übrigens auch wieder als Toparbeitgeber 2012 ausgewiesen worden. Und die Deutsche Vermögensberatung DVAG hat es auch wieder geschafft. Im Ranking sollen sie direkt nebeneinander stehen.
Die Arbeitsbedingungen von DVAG und AWD waren übrigens auch schon einmal im Blickpunkt der Story.
Die Eismann-Story wird am Donnerstag um 11:15 Uhr im WDR3 wiederholt.
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So Mancher hält es für nötig, seine Memoiren zu schreiben. Jetzt auch der AWD-Gründer Maschmeyer. So schreibt es Investemt.com.
Angeblich verbreitet er damit nicht nur Freude und Sonnenschein.
Der AWD ist um Imagepolitur bemüht und kann negative Schlagzeilen so gar nicht gebrauchen.
Kaum hatte man sich von Maschmeyer lossagen können, fürchtet der AWD jetzt wieder hineingezogen zu werden.
Spiegel-Online spricht am 7.3.12 gar von Alptraum für den AWD.
Schon einmal hatten Freundschaftsdienste und ein Buch, das Maschmeyer mit Anzeigen finanziert hatte, für Ärger gesorgt. Wulff hatte in einem Interviewbuch sein politisches und privates Leben dargestellt…
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Dass Soldaten in Zeiten militärischer Afghanistaneinsätze gefährlich leben, liegt auf der Hand. Viele besitzen nur befristete Verträge.
Die Zeitschrift „Der Westen“ berichtet darüber, dass nun der Deutsche Bundeswehrverband und der Bundesverband Deutscher Vermögensberater einen Kooperationsvertrag geschlossen hätten. Gemäß „Der Westen“ gibt es wohl eine geförderte Ausbildung zum Kaufmann für Versicherung und Finanzen. Darüber konnten sich Zeitsoldaten am Stand des Bundesverbandes Deutsche Vermögensberater in Königsborn in der Glückauf-Kaserne informieren.
Christian Schäfer, dessen Dienstzeit in zwei Jahren endet, meinte dazu:
„Der Beruf des Versicherungskaufmanns liegt aber wohl nicht so im Trend …“
Vielleicht wurde Herr Schäfer auch über die Risiken unterrichtet, die mit der selbständigen Tätigkeit eines Vermögensberaters oder Versicherungsvertreters verbunden sind. Vielleicht ist dies der Grund, warum die Tätigkeit bei ausscheidenden Soldaten nicht im Trend liegt.
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Hier ist noch der Filmtrailer.
Und hier die Kinotermine:
- Frankfurt Mal Seh’n
8.–21. März - Kassel Bali
ab 8. März - Marburg Palette
8.–14. März - Schwalmstadt-Treysa
Burgtheater Treysa
ab 9. März - Wiesbaden Caligari
11., 15., 16., 17. März - Witzenhausen Capitol
ab 8. März - Wolfhagen Cinema
ab 8. März
Zu Gast: Regisseur Klaus Stern
8. März, Mal Seh`n / Frankfurt
11. März, Caligari / Wiesbaden
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…. nannte das Investment.com den Ex-MEG-Chef Göker. Am 8.3.12 berichtete man über den spektakulären Filmstart.
Göker ist einer der vielen Vertriebsgurus der Branche und hat alles noch etwas luxuriöser, berauschender und zugellöser „ver“-trieben als die Konkurrenz.
„Vision, Gier und Größenwahn …. einer beunruhigend sympatischen Persönlichkeit“ beschreibt so das Berliner Stadtmagazin Tip.
Eine Branche im Vollrausch sagte Titel Thesen Temperamente.
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Ein Leipziger Vermögensberater steht nach der Leipziger Volkszeitung vom 3.2.2012 vor Gericht. Er soll Kapitalanleger betrogen haben.
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Ein treuer Leser kommentiert das Thema Wettbewerbe und Incentivreisen wie folgt:
„Dieses Thema ist meines Erachtens die Achillesferse der Strukturvertriebe. Die Kraft für die tägliche Arbeit wird sich durch die Wettbewerbe bzw. Gewinn und der anschl. Teilnahme der Wettbewerbsgewinner verschafft (Anerkennung-Stroke). Wer hier gewinnt zählt innerhalb des Berufsstandes als „erfolgreich“. Was auch immer das heißen mag. Ehemalige Busfahrer, Klempner tauchen dann in die andere Welt, weshalb sich auch persönliche Veränderungen nicht zurückhalten lassen. Wie auch immer man dieses heikle Thema sehen möchte.
Vertriebe unterstreichen das nochmals mit Geschenken, wie einer sog. „Goldenen Uhr“ u.v.m. -die persönlich bei einer herausgehobenen Veranstaltungen überreicht werden.
Die Gesellschaften stellen die Bedingungen für jeden Wettbewerbszeitraum auf. Der Druck auf die einzelnen Teilnehmer ist enorm durch die doch recht hohen Umsatzzielvorgaben. Da wird i.d.R. auch gepusht und vor sonstiger Schummelei nicht zurückgeschreckt.
Diese sog. Incentivreisen werden dann nach dem deutschen Steuergesetz von dem Handelsverteter -entgegengesetzt zum „Wulffchen-Mitanahmeeffekt“- als geldwerter Vorteil versteuert. Der geldwerte Vorteil wird von dem Vertrieb festgesetzt und die Höhe dieses geldwerten Vorteils jährlich mitgeteilt. Es obliegt also dem Handelsvertreter, die mitgeteilten Summen zu versteuern. Da es sich um Luxusreisen handelt, sind die Beträge recht üppig, die vom Handelsvertreter selbst versteuert werden müssen. Selbstverständlich nehmen auch Handelsvertreter an solchen Veranstaltungen teil, deren Budget es eigentlich aufgrund der gezahlten und verdienten Provision nicht hergeben dürfte. Man wundert sich halt.
Eine Anlage z.B. ist eine 5-Sterne Luxusanlage, 14 Tage HP, ca. 3880 p.P.“