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HMI-Logo

Die BILD-Zeitung hat BILDer der HMI-Party.

Eigentlich wollten wir dieses Boulevardthema nicht so breit treten, aber wenn man begreifen will, wie provinziell die HMI-Oberstruckis so ticken, sollte man sich die Fotos nicht entgehen lassen: Die haben den Hostessen das HMI-Logo auf den Rücken pinseln lassen und die anderen Dienstleisterinnen mit HMI-Shirts bekleidet. Die HMI-Struckis haben sich also gegenseitig mitgeteilt, dass sie bei HMI sind …

Getwittert : Von „Ergo-Orgie“ bis „Vertrieb ist geil“

HMI-Werber Jürgen Klopp meinte „Wer alles aus sich rausholt, hat auch Erfolg“.

Hier zu sehen.

In Anbetracht der „Incentive“-Reise der besten 100 HMI-Verkäufer zu 20 Prostituierten (oder waren es hundert?) in ein Open-Air-Bordell bekommen seine Worte eine ganz besondere Bedeutung.

Interessant der Beitrag von Prof. Matthias Beenken im Versicherungsjournal vom 20.5.2011. „Anreize bestimmen den Vertriebs-Alltag“, lautet eine der pikanten Überschriften.

Nicht nur die HMI gibt nicht-monetäre Anreize, andere Vertriebe tun es auch, beispielsweise Reisen und Sachpreise.

Nett zu lesen auch die getwitterte Zusammenfassung in DasInvestment.Com vom 19.5.2011.

Glaubt man dem Getwitterten, hätten sich wohl einige gewünscht, selbst Herr Kaiser geworden zu sein. Aber halten wir diese Aussagen lieber für Ironie.

Viel Spaß beim Lesen!

UPDATE: SPIEGEL online hat „herausgefunden“, dass die HMI-Drücker den Damen noch Versicherungen aufgeschwätzt haben!

Nachtrag

Hier ist der Link zum Angebot über die Rechtsschutzversicherung beim BVK.

MLP zum Urteil des BGH

Die MLP Finanzdienstleistungen AG nimmt Bezug zum aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes zur Rückzahlung der Softwarepauschale. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass in einem Vertriebssystem diese von dem Handelsvertreter nicht erhoben werden darf.

MLP dazu:

„Ob und in wie weit die zitierte Entscheidung Anlass gibt, unsere Rechtsauffassung zu überdenken, kann naturgemäß erst nach Studium der Entscheidungsgründe beantwortet werden.“

Einkommenschancen ohne Beschränkungen

Im Finanzberatervertrag 2007 der Formaxx heißt es unter Punkt 5.1. des Vertrages:

„Die Einkommenschancen des Finanzberaters nach diesem Vertrag unterliegen keinen Beschränkungen“

Wir freuen uns über eine solch positive Formulierung.

Quelle : Finanzberatervertrag  2007

Wie gehen Vertriebe mit dem BGH-Urteil um ?

Auch der MLP hat hinsichtlich der EDV- und Softwareüberlassung Kosten in Rechnung gestellt. Diese wurden in einem separaten Vertrag geregelt.

Wir erinnern uns : Der BGH entschied am 4.5.11, dass Softwarekosten von einem Vertrieb nicht erhoben werden durften. Sollten diese von Provisionen abgezogen worden sein, müssten diese dem Handelsvertreter erstattet werden.

Der Entscheidung des BGH vorausgegangen waren zwei Urteile der Oberlandesgerichte Köln und Celle.

Zu den Urteilen der OLG Celle und Köln sagte MLP:

„Wie Ihnen sicherlich bekannt ist,  gehen die von Ihnen zitierten Entscheidungen  der Oberlandesgerichte Celle und Köln nicht gegen unser Haus…Die im Zusammenhang mit dem IT- Servicevertrag in das Provisionskonto Ihres Mandanten eingebuchten Kosten werden wir nicht erstatten.“

Eine aktuelle Stellungsnahme, wie MLP mit dem Urteil des BGH umgeht, ist mir nicht bekannt.

AWD in der Zeit vom 30.4.11

Am 30.4.11 berichtete Tobias Romberg in „Die Zeit“ über den AWD. Nur ein paar Einzelfälle lautete der Arbeisttitel.

Weiter gehts es dann mit der Frage, warum die Durschsetzung so schwierig. Mehr dazu hier in dem lesenswerten Zeit-Artikel.

Warum das alles, fragt Romberg, und findet eine Antwort in „strukturimmanenten Problemen“, wie sie die Finanztestredakteurin Lauenburg gesehen hat, und sieht den AWD nur als ein Teil einer großen, machtvollen Branche.

Sammelklage gegen AWD

Der Verein der ehemailgen AWD-Mitarbeiter bereitet eine Sammelklage gegen den AWD vor, um Ansprüche geltend zu machen, die sich aus dem Urteil des BGH ergeben könnten.

Näheres dazu erfährt man hier.

Die Kosten sollen durch eine Sammelklage reduziert werden.

BGH-Urteil und was nun ? Wie reagieren AWD und DVAG ?

Der BGH entschied, dass die Softwarepauschale zurück zu zahlen sei. Der AWD reagierte darauf „zurückhaltend“, wie sich aus einem Bericht von DasInvestment.Com ergibt.

Das Investment.com stellte eine erste Stellungnahme des AWD nach dem BGH-Urteil dar. Danach sah das Urteil für den AWD und die gesamte Branche sehr positiv aus.

Investment.com rechnete hoch, dass bei 5.300 Beratern und monatlich 80,00 € mehr als 400.000,00 € monatlich zurückgezahlt werden müssten.

Laut weiterer Veröffentlichung heißt es, der AWD-Sprecher habe gesagt, er wolle von diesen Summen allerdings „nichts wissen“. Man müsse die Urteilsbegründung abwarten. Außerdem handele es sich um eine Einzelfallbetrachtung und keine generelle Entscheidung zur Kostenfreiheit. Außerdem seien die Software-Verträge mittlerweile mehrfach überarbeitet worden, so dass mit einer Rückforderung betroffener Berater für die Vergangenheit der AWD nicht rechne.

So zu lesen in Das Inventment.com.

Sollten die Software-Kosten über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren zurückgezahlt werden müssen, so würden Kosten in Höhe von 12.000.000,00 € anfallen.

Software-Kosten wurden übrigens auch von der Deutschen Vermögensberatung erhoben. Es sind Software- Nutzungspauschalen von 100,00 € monatlich bekannt. Erhoben wurden diese ab November 2007.

Hinzu kommt, dass einige Vermögensberater Computer, die so genannte Hardware, gemietet haben.

Die Hardware-Miete, über die die Entscheidung des BGH keine Ausführung machte, belief sich beispielhaft für ein Notebook auf 125,00 € monatlich netto. Hinzu kamen mögliche Kosten für Drucker und Umlagen.

Die DVAG hat mehr als 35.000 Mitarbeiter.

Die Höhe der Kostenpauschalen bei OVB und MLP, soweit es sie gibt, sind hier nicht bekannt.

Maschi bestreitet Spende

Die von NDR-Panorama gemeldete Spende (wir berichteten), an die sich Maschi erst nicht so recht erinnern konnte, bestreitet Maschi nun.

„Ich habe niemals direkt oder indirekt an Herrn Prümm oder die Initiative Mittelstand 150.000 Mark für eine Anzeigenkampagne im Wahlkampf bezahlt“, erklärte Maschmeyer auf Anfrage dem SPIEGEL.

Na, wenn das so ist, dann wollen wir mal nichts gesagt haben!

Für Maschi wird die Sache langsam peinlich. So hat er angeblich sogar seine für Anfang Mai angesetzten Geburtstagsparty abgeblasen. Hoffentlich hält noch die Vroni zu ihm!

Süddeutsche über MLP an Hochschulen

Die Süddeutsche Zeitung weist heute auf das fragwürdige Gebaren des Finanzvertriebs MLP an Hochschulen hin, wo Studenten zu kostenfreien Seminaren gelockt werden, die sich dann jedoch als Werbeveranstaltungen erweisen. Ein Klassiker ist das „Rhetorik-Seminar“, das Handelsvertreter(!) halten. Die Handelsvertreter bekommen Anleitung für dieses Seminar, benötigen selbst keine eigene Kompetenz in Rhetorik.