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Vom Finanzprofi zur ASG

Die ASG Finanz GmbH aus dem hessischen Hattersheim ist zurzeit internetmäßig nicht erreichbar.

Nicht einmal das Impressum ist aufrufbar.

ASG steht für Assecuranz Service GmbH und Co.KG.

Selbstredend möchte die ASG der unabhängige Dienstleister für freie Finanzvertriebe als Vertriebs-Service-Gesellschaft für Finanzdienstleistungen sein.

Thorsten Hass und Walter Klein standen bereits im letzten Jahr in der Kritik, weil es juristische Dispute zur Telis-Gruppe gab.

Das Manager Magazin sprach von Szenen einer Zwangsehe.

Thorsten Hass und Walter Klein bilden auch die Vorstände der Finanzprofi AG. Auch sie sitzt im gleichen Haus in Hattersheim und ist in der Finanz- und Versicherungsberatung tätig.

Finanzprofi ging offensiv an den Markt und geriet dabei in den Fokus anderer Vertriebe. 

Verstrickungen und mediale Exzesse

Selten hat man so viel über Ermittlungsverfahren gehört wie jetzt.

Dass gegen Uli Hoeneß Anklage wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe (3,2) erhoben wurde, pfeift inzwischen jeder Spatz von den Dächern.

Auch gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Wulff wurde Anklage erhoben. Hier wird der Vorwurf der Vorteilsnahme von 700 € erhoben. Es soll einen Verhandlungsmarathon geben. Wolfgang Kubicki spricht von einem medialen Exzess.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat dann auch gleich in einer Presseveröffentlichung die Anklagevertreter mit Lichtbildern gezeigt.

Von Show-Prozessen ist die Rede.

Am 5.11.2013 berichtete die Bild über eine Großrazzia beim „Finanzriesen“ Infinus AG. Ermittelt wird, ob es Unregelmäßigkeiten beim Handel mit Finanzprodukten gegeben hat.

Auch gegen den früheren Staatsminister Eckart von Klaeden wird ermittelt. Er arbeitet jetzt für Daimler-Benz. Schon während seiner Zeit soll es mehrfach Kontakte zwischen ihm und Daimler-Benz gegeben haben. Ermittelt wird, ob es eine Vorteilsnahme gegeben hat. Im Januar und Mai 2013 bekam Erkenntnis von drei EU Vorlagen zur Regulierung des Schadstoffausstoßes bei Neuwagen.

Erstmalig soll nun gegen einen ehemaligen Minister ermittelt werden „wegen eines Wechsels aus der Politik in die freie Wirtschaft“. So beschreibt es Edda Müller von Transparency International. Richtig muss es aber heißen, dass nicht der Wechsel Gegenstand eines Vorwurfs ist, sondern allenfalls eine Vorteilsnahme.

Zu enge Kontakte zur Wirtschaft und auch zur Finanzdienstleistung werden auch anderen Politikern vorgehalten. 

Wulff war (oder ist) mit Maschmeyer befreundet, dem Gründer des AWD (heute SwissLife Select), und Helmut Kohl ist mit Pohl befreundet, dem Gründer der DVAG.

Im Beirat und Aufsichtsrat der DVAG geben sich Helmut Kohl, Ex-Bundesminister Friedrich Bohl, Ex-Bundesminister Theo Waigel, Ex-Ministerpräsident Bernhard Vogel, Ex-Staatsminister Karl Starzacher, Ex-Bundeskanzler von Österreich Wolfgang Schüssel und Ex-Oberbürgermeisterin der Stadt Frankfurt am Main Petra Roth die Hand.

Berufsunfähigkeit auf Scheideweg

Die Berufsunfähigkeitsversicherungen werden vielen zu teuer. 3/4 aller Selbständigen haben keine.

So schreibt es Cash am 28.10.2013

Kommentar des treuen Leser zu: Welche Gesellschaften am meisten umdecken

Der treue Leser nimmt sich kritisch einen Bericht des Versicherungsjournals vom 10.10.2013 unter die Lupe und schreibt: 

„Nicht nur die … sondern auch die Central als DVAG Krankenversicherer mit

den meisten Abflüssen. Die Vermittlungsgesellschaften versuchen -auch wenn

der Ruf stark angekratzt ist- mit Ihren Werbeträgern das Image

aufzupolieren. Doch die Realität spricht eine andere Sprache. So sieht es in

Zahlen aus, wenn die Wirklichkeit die Vergangenheit eines Unternehmens

einholt, die ausschließlich mit einem seit Jahrzehnten umstrittenen

Strukturvertrieb zusammenarbeiten.

 

Weder die Werbeträger noch die verantwortlichen Politiker scheinen diese

Tatsachen auszublenden. Klar, die Kunden zahlen es mit ihren überhöht

gestiegenen Beiträgen, insbesondere in den letzten Jahren. Aber wen

interessiert es eigentlich wirklich?“

Der treue Leser: Warum den Vertrieben die Kunden weglaufen

Beigefügt sende ich Ihnen aus dem HB-Online den Artikel „Wem die Kunden weglaufen“.

 

Der viel gepriesene Konzern DVAG als Nr. 1 im Finanzvertrieb ist die ausschließlich als Vermittlungsgesellschaft für die „nur“ an Platz 76 abgeschlagene Aachen Münchener Lebensversicherung tätig.

 

Hier ein Kurzauszug: „Interessant ist, dass viele Direktversicherer äußerst niedrige Kündigungsraten haben. Dazu zählen WGV-Leben, Hannoversche Leben, Cosmos Direkt, Asstel oder Europa. Umgekehrt finden sich viele große Versicherer am Ende der Rangliste wieder, etwa Generali Leben, Nürnberger Leben oder Aachen Münchener, deren Produkte hauptsächlich vom Finanzvertrieb DVAG verkauft werden.“

 

Hier zum vollständigen Artikel

Hiobsbotschaft für Großvertriebe

Der treue Leser ergänzt:

Bei vielen Vertriebsorganisationen dürfte die GDV-Initiative mit Bestürzung aufgenommen werden. So seien die vorgeschlagenen Höchstgrenzen so knapp bemessen, dass sie vor allem Großvertriebe wie DVAG, MLP, oder Swiss Life Select in ernsthafte Schwierigkeiten bringen dürfte, heißt es in dem Bericht.

Für eine kurzfristige Stellungnahme gegenüber Cash.-Online waren die genannten Unternehmen zunächst nicht zu erreichen. MLP-Sprecher Jan Berg betonte allerdings gegenüber der SZ, dass man es für falsch halte, “so in die Märkte einzugreifen. Die Beratungsqualität hängt nicht von der Höhe der Provisionen ab.”

So zu lesen in Cash-Online.

 

Der treue Leser weist auf Vermittlersterben hin

Hier die neusten Daten der DIHK: 1848  weniger Vermittler, wie vor 3 Monaten (Stand am 28.6.13: 248.704) Stand 30.9.13: 246.856
In Großbritannien hatten sich die Vermittler laut Handelsblatt auf 1/10 reduziert.

 

Sollte der Provisionsdeckel des GDV greifen, wie vom Versicherungsboten angekündigt, 

und ganz und gar die Provisionen auf 5 bis 10 Jahre verteilt werden, dürfte die Existenz der meisten Vermittler mehr als gefährdet sein.
Wie begehrt dies Sparte zukünftig sein dürfte belegen aktuelle Zahlen des DIHK zum September 2013. Bisher haben aus dem Kreise der Finanzanlagenvermittler nur gesamt 35.207 den § 34f GewO beantragt, damit sie Investmentzertifikate u.a. vermitteln dürfen. Das Interesse scheint hier ungebrochen niedrig zu sein. Eigentlich sollte dies bereits im Juli 2013 erledigt sein. Der Gesetzgeber hat diese Frist offenbar nicht umsonst auf das Jahresende hin verschoben.

Hier eine Zusammenfassung der DIHK über die neuen Berufsregeln der Finanzanlagenvermittler.

 

 

Vereine unterstützen Handelsvertreter

Handelsvertreter im Strukturvertrieben leben mit Risiken. Einerseits ergeben sich die Risiken bereits aus der Selbstständigkeit, andererseits aus der Abhängigkeit zu dem jeweiligen Vertrieb. Gelingt es dem Handelsvertreter nicht, entsprechende Provisionen zu erzielen, gerät er schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Kündigungsfristen müssen oftmals eingehalten werden und hindern den einen oder anderen Handelsvertreter daran, sich kurzfristig beruflich umzuorientieren. 

Ehemalige Mitarbeiter des Swiss Life Select (früher AWD)  hatten deshalb einen Verein gegründet, um als Ansprechpartner Hilfe anzubieten. Offensichtlich ist der Verein nicht mehr so aktiv – die Homepage wurde schon seit zwei Jahren nicht mehr aktualisiert.

Von internen Streitereien ist auch die Rede.

Nunmehr steht auch ein Verein ehemaliger Vermögensberater der DVAG kurz vor der Gründung. Dieser soll dem Zweck dienen, ausscheidende Vermögensberater bei all ihren beruflichen Fragen zu beraten. Soweit mir Nähers bekannt ist, gebe ich gerne Ansprechpartner und Telefonnummer bekannt.

Die Strukturvertriebe bekommen Gegenwind vom GDV

Die Lebensversicherer müssen sparen. Sie kappen die Provisionen. So schrieb es unter anderem die Welt.

Der GDV will eine gesetzliche Grenze für Abschlussprovisionen bei Lebensversicherungen einführen.

Gerade die Strukturvertriebe leben nicht von Sachversicherungen, sondern überwiegend von den Abschlüssen von Kranken- und Lebensversicherungen.

Die Welt berichtet, dass Strukturvertriebe bis zu 7 % an Provisionen der Beitragssumme erhalten. Wenn zum Beispiel ein Kunde eine Lebensversicherung abschließt mit einem Monatsbeitrag von 100 € und einer Laufzeit von 30 Jahren, errechnet sich die Beitragssumme wie folgt: 100 x 12 Monate x 30 Jahre = 36000 €.

7 % davon sind 2520 €.

Die DVAG erhält für den Abschluss 5,3 %, während die Konkurrenz nach Angaben der Welt (SwissLife, OVB usw.) noch mehr erhalten sollen.

Bis 2008 waren die Provisionen für den Abschluss von Lebensversicherungen gedeckelt. Für Krankenversicherungen ist eine Obergrenze jetzt wieder eingeführt worden. Die Ausschweifungen eines Maklervertriebs namens MEG haben dies erforderlich werden lassen.

Bei den Krankenversicherungen war man sich einig: Das Provisionssystem hat nichts mit guter Beratung zu tun. Um wilden Ausschweifungen – wie zum Beispiel Umdeckungen von Verträgen, Abschluss von Scheinverträgen usw. – vorzubeugen, war eine Deckelung erforderlich.

Sehr interessant und ausführlich dazu auch ein Beitrag im Handelsblatt von Thomas Schmidt.

 

LG Aachen bestätigt, dass Handelsvertreter zur Allfinanz wechselten

Das Landgericht Aachen bestätigte in einer Entscheidung die Rechtmäßigkeit einer Ausgliederung. Im Jahre 2007 wurden Außendienstmitarbeiter der AachenMünchener zur Allfinanz DVAG ausgegliedert.

Dagegen wehrte sich ein ehemaliger Mitarbeiter. Denn bereits zuvor hatte das Landgericht Frankfurt entschieden, dass eine Ausgliederung nicht feststellbar sei. Hier hatte sich die Allfinanz trotz mehrfacher gerichtlicher Aufforderung geweigert, entsprechende Unterlagen vorzulegen.

Das Urteil des LG Aachen ist nicht rechtskräftig. Ein anderes Landgericht soll jüngst eine ebenso andere Auffassung vertreten haben, dass aus anderen Gründen ein Vertragsübergang zweifelhaft sei. Hier wurde jedoch eine Einigung erzielt.

Maximilian von Ah kommentiert den Swiss-Life-Vergleich

SWISS-LIFE erkauft sich  Ablass für AWD-Vergangenheit zu Lasten von Geschädigten.

Stellungnahme von Maximilian von Ah / ehemaliger Landesdirektor im Finanzstrukturvertrieb und Insiderbuchautor: Geld fressen Seele auf / http://www.maximilianvonah.com 

Mit großen Geschützen wollten die VKI-Verbraucherschützer in Österreich

 (der VKI  setzt sich zusammen aus: vier Sozialpartnern (ordentliche Mitglieder) und der Republik Österreich (außerordentliches Mitglied): Kammer für Arbeiter und Angestellte, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Wirtschaftskammer Österreich, Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreich sowie die Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz),

den unglaublich subversiven Sumpf der Finanz-Strukturvertriebe in Österreich, allen voran der AWD Allgemeine Wirtschaftsdienst mit Finanz-Guru Carsten Maschmeyer, trockenlegen.

Namhafte Politiker warben bereits für eine Gesetzesvorlage, die allen Finanz-Strukturvertrieben ein für allemal den schädlichen Provisionszahn ziehen sollte.

 

Zudem hatten die Verbraucherschützer bereits über 7000 speziell vom AWD geschädigte Kunden ausgemacht, denen AWD-Drücker aus dem persönlichen sozialen Umfeld (auch Familienangehörige), Immobilien-Aktien als so sicher wie ein Sparbuch, auch mündelsicher, verkauft hatten.

Von diesen 7000 AWD-Geschädigten, traten später 2500 ihre Regressansprüche an den VKI ab. Schadenssumme rund 40 Millionen Euro. Die restlichen 4500 wollten ihre Ansprüche allein oder über ihre Rechtsschutzversicherung einfordern.

 

Der VKI recherchierte aufwendig und stieß einerseits auf den Insiderbuch-Autor und ehemaligen Landesdirektor im Finanzvertrieb Maximilian von Ah (Geld fressen Seele auf) und auf weitere ehemalige AWD-Mitarbeiter und Führungsmanager die ihrerseits angaben, jenen Verkauf von Immo-Invest Immobilien-Aktien lediglich im Wortlaut der AWD-Schulungen und beweisrechtlich vorliegenden E-Mail-Anweisungen vorgenommen zu haben. Sie hätten sich auf Maschmeyer und den AWD verlassen.

Der VKI sammelte alle stichhaltigen Zeugenaussagen und Beweis-Dokumente und kam alsdann zu dem Entscheid, neben den 2500 Zivilklagen mit Regressforderungen im Streitwert von rund 40 Millionen Euro, Strafanzeige gegen den AWD, gegen Carsten Maschmeyer und weitere AWD-Geschäftsführer zu stellen. Alle 2500 AWD-Geschädigten schlossen sich dieser Strafanzeige an.

 

Fortan ermittelte die Wiener Staatsanwaltschaft gegen Wirtschaftskriminalität und Korruption, wegen: Gründung einer kriminellen Vereinigung, wegen systematisch initiierten geschäftsmäßigen Betruges und zig anderen mutmaßlich vorsätzlichen Straftaten.

Allein Maschmeyer und sein AWD reagierten, wie sie in hunderten von vergleichbaren Fällen immer reagiert hatten: nämlich nach Plan!

Dieser Plan zielt einerseits auf die bei (An-)Klägern i.d.R. begrenzt vorliegenden Ressourcen Zeit und Geld. Das heißt hier spielen anwaltliche Prozess-Verzögerungen, -Verschiebungsanträge und -Gegenklagen eine wichtige Rolle.

Andererseits zielt man auf ein stufenweises Vorgehen, wonach die jeweils nächste Stufe erst dann betreten wird, wenn sie als notwendig erscheint.

1. Stufe: kategorisches Leugnen;

2. Stufe: die Einzelfall Argumentation;

3. Stufe: der Einzelfall eines Sub-Agenten (Handelsvertreters) mit Abmahnung;

4. Stufe: außergerichtliches Vergleichsangebot mit Saldoklausel;

5. Stufe: gerichtliches Vergleichsangebot.

Je nach Wichtigkeit und Größenordnung wird natürlich der Geldbetrag zum Vergleichsangebot so erhöht, dass der/die Kläger kaum NEIN sagen können.

 

In Österreich hatte es der AWD allerdings mit dem Novum einer Sammelklage zutun, deren Zulassung er zunächst einige Jahre vergeblich zu verhindern suchte.

Im Nachhinein betrachtet, stellt sich die Sammelklage allerdings als Glücksfall für die Swiss-Life heraus, weshalb die AWD-Mutter nunmehr auch in Deutschland medial dazu aufruft, dass sich angeblich AWD-Geschädigte zu Sammelklagen zusammenzuschließen mögen.

Kein Wunder treten doch die geschädigten Kläger alle ihre Rechte an unbeteiligte Dritte (Rechtsanwälte/ Konsortien, Vereine oder ähnliches) ab, weshalb diese fortan als Sammelkläger auftreten. Die Sammelkläger lassen sich a priori allfällige Prozess-Kosten und Prozess-Risiken von einem Prozess-Finanzierer gegen dessen Erfolgsgebühr (um die 30%) garantieren, und schließen mit jedem einzelnen Kläger ebenfalls eine Honorar-Vereinbarung ab, die für den Fall des angestrebten Vergleichs direkt von der Vergleichsgeldsumme abgezogen wird.

Prozess-Finanzierer und juristische Sammelkläger kommen also immer zu ihrem Geld, denn zu guter Letzt werden die juristisch relevanten Dritten schon einen ‚vertretbaren‘ Vergleich auszuhandeln wissen.

 

In Wien brachte mithin die AWD-Plan Stufe 4, im August 2013, also nach fast 5 Jahren juristisch vertretenem hin und her, den saldoabschließenden Erfolg – notabene für Swiss-Life/AWD.

Denn allein schon monetär lässt sich leicht errechnen:                                                2500 Geschädigte klagten einst eine Schadenssumme von 16‘000 € /p.G.

2500 Geschädigte bekommen im Vergleich lediglich 2‘800 €/p.G. zugesprochen.

 

Die Swiss-Life erringt allerdings ihren größten Erfolg über die Nebenabreden und Saldoklauseln des Vergleichs, denn hiernach erklären sich die Parteien als per Saldo aller Ansprüche auseinandergesetzt. Bedeutet: Rückzug respektive  sofortige Desinteresse-Erklärung in Sachen der Strafanzeige.

Jetzt liegt es beim Staatsanwalt, der dem Rückzug ein öffentliches Interesse zur Weiterverfolgung der Strafsache entgegenhalten könnte. Die Unabhängigkeit der Wiener Strafverfolger wird sich also sicher bald zeigen.

 

Den Ablassbrief für 11 Millionen Euro, wird der Schweizer Versicherungskonzern seinen Aktionärinnen und Aktionären sicher als riesen Erfolg verkaufen, denn denen liegt der Verlustabschreiber von 478 Millionen Euro auf den eingekauften AWD-Wert, immer noch schwer im Magen.

Allein mit der Veröffentlichung des Ablass-Deals stieg die Swiss-Life-Aktie schon wieder.

Bleibt allein die „Aktie“ der 2500 AWD-Geschädigten. Sie war für viele ein letzter Hoffnungsschimmer für ihre ramponierte finanzielle Existenz.

Mit dem Vergleich verglühte sie, wurde mit Abwrackprämie zum Schleuderpreis von 2‘800 Euro für immer vernichtet  – vermutlich zusammen mit jedem Glauben an vollmundige Juristen und die Rechtsstaatlichkeit.