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Folgender Beitrag wurde uns übermittelt:
„Ich muss ein paar Zeilen als Erlebnisbericht von der CASH-Gala in Hamburg loswerden. Mich hat das so dermaßen angeekelt, dass ich das Erlebte einfach teilen muss.
Wir Finanzdienstleister sind es gewohnt, im edlen Zwirn aufzutreten – das signalisiert Seriosität und Luxus. Das ist an sich nicht nur angenehm, sondern wird auch schnell zur Gewohnheit. Somit ist es schwer, uns zu beeindrucken – für ein warmes Essen und kostenlosen Champagner kommen wir kaum hinter dem Ofen hervor. Wenn dann allerdings auf den Süllberg ins vornehme Hamburger Blankenese geladen wird und wir unter uns sind, also mit Ausnahme von Vorständen und der folgenden Entscheider-Ebene nur noch die besonders hübschen Assistentinnen eingelassen werden, Udo Lindenberg für uns aufspielt und ein Sternekoch für uns edle Speisen bereitet – dann fühlen wir uns wohl. Es ist uns dann auch ziemlich egal, dass das ganze Schauspiel von einem Branchen- Hochglanz-Magazin abgehalten wird, alberne und nicht nachvollziehbare Preisverleihungen für Produkte und Leistungen von uns Finanzdienstleistern abgegeben werden – insbesondere im Bereich der geschlossenen Fondsprodukte. Alles richtet sich nach der Choreographie der Fotografen, selbst das Servieren des Essens erfolgt unter ständigem Blitzlichtgewitter. Udo Lindenberg selbst ist kaum zu sehen, ständig stehen die Fotografen herum, um die Bilder von Udo und den Leistungsträgern für Print und Web zu schießen – es muss Unterhaltung geschaffen werden, hauptsächlich für das Vertriebsvolk und natürlich die lieben Verbraucher, denen wir mit unseren Produkten das Leben verbessern.
Die Preisverleihung selbst ist natürlich albern – was soll man auch sagen, wenn PL für sein innovatives Vermarktungskonzept geehrt wird? Oder ein kostenintensives geschlossenes Konzept von Juroren gelobt wird, obwohl diese privat nicht in solche Investments einsteigen? Hauptsache, es wird berichtet und man kann mit der verliehenen Auszeichnung werben. Wie wir alle wissen, lässt sich der Verbraucher von solchen Sachen nur zu gerne blenden, wenn er gerade auf der Wohnzimmer-Couch von einem Bekannten finanzoptimiert wird. Ein Vorstand bemerkte dazu ganz nüchtern bei einem Bier: „Wir wissen doch alle, was gespielt wird. Hauptsache ist doch, es wird gut gespielt und Geld verdient…“
Was mich aber wirklich geärgert hat, war der „Social Charity“-Ansatz. Es wurden 20.000 Euro für die AIDS-Hilfe in Afrika (ein Projekt von Udo Lindenberg) gespendet – ein Witz alleine im Vergleich zu den Kosten des Events an sich. Wenn die Anwesenden eine Spende in Höhe eines Gewerkschaftsbeitrags entrichtet hätten – man hätte eine eigene Stifung davon betreiben können. Aber diese Selbstverleihung des sozialen Anstrichs ist bei vielen Strukki-Vertrieben in Mode gekommen, selbst kleinere Unternehmen werben lautstark damit, sich für sozial Schwache (meist Kinder, das erzeugt noch mehr Mitleid) einzusetzen. Wer sich für die Benachteiligten einsetzt, wird mich wohl finanziell nicht über den Tisch ziehen – so sieht doch das Kalkül dahinter aus, die Rechnung geht für die Verkäufer auf. Und wer ganz schlau ist, macht es wie der Maschmeyer und zieht die Beiträge für das Kinderhilfswerk direkt von den Provisionen der „betrogenen Betrüger“ ab.“
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Die Welt hat ihn entdeckt – den Menschen Maschmeyer. Den Vater nie gekannt, vom Stiefvater gezüchtigt. Und jetzt : Eine Flasche „Le Pin“ für schlappe 7000 Euro.
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Maximilian von Ah nennt sich jetzt ein ehemaliger Landesdirektor eines Allfinanzvertriebes. Er hat einen Roman geschrieben, eine Enthüllungsgeschichte über Network Marketing.
Ein paar Auszüge:
„Es gab Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Allfinanzkonzern, die sich als hauptberufliche Handelsvertreter respektive Subunternehmer hart engagierten und später nur noch in einem suizidalen Freitod, der gar in einigen Fällen um die hilflosen Kinder erweitert wurde, eine Lösung suchten!“
„Nach Außen legte der Finanzguru seinen jovialen Spendermantel um und ließ sich als Erfolgsunternehmer und Gutmensch feiern und hofieren. Und das Who is Who aus Politik, Wirtschaft und den Medien applaudierte und erfuhr des Erfolgsmenschen Gunst und Großzügigkeit; einige gar ein guthonoriertes Mandat in seinem Aufsichts-, Verwaltungs- und/oder Unternehmensbeirat.“
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Der „alte“ Betreiber Jens Klingebiel der www.exdvag.de ist ins Impressum der Seite zurück gekehrt. Offensichtlich bekommt die Seite neues Leben.
Vorübergehend fanden wir den exawd-Verein im dortigen Impressum.
Jetzt sind wir gespannt über das, was dort in Zukunft passieren wird.
Die Verantwortlichen der DVAG haben jetzt noch mehr zu lesen. Unsere Seite gehört ja offensichtlich schon zur Pflichtlektüre. Den schönen Gesang und die schönen Tanzeinlagen, die Kollege Kompa kürzlich in Youtube fand, sind sofort wieder verschwunden, nachdem wir auf sie aufmerksam machten.
Schade, wir hatten sie doch als echte Bereicherung empfunden.
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Am 29.09.2010 fand vor dem Landgericht Ellwangen ein Gerichtstermin statt. Verklagt wurde ein Anwalt, der übersehen hatte, dass er seinem damaligen Mandanten, einem Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung, hätte die Gewährung von Prozesskostenhilfe empfehlen müssen. Und er hätte sehen müssen, dass das Arbeitsgericht zuständig ist.
Der lehnte jedoch die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe ab, weil der Vermögensberater angeblich Wohnungseigentum besaß. Dem Anwalt war nicht ersichtlich, dass es hätte trotzdem Prozesskostenhilfe geben können.
Außerdem verlangte der Anwalt des Vermögensberaters nicht, dass die Angelegenheit hätte an das Arbeitsgericht abgegeben werden müssen. Das Arbeitsgericht wäre nämlich, nach Antragstellung durch den Anwalt, für den Vermögensberater zuständig gewesen. Diese Vorschrift kannte der Anwalt offensichtlich nicht.
Seinerzeit wurde in dem damaligen Verfahren vor dem Landgericht Ellwangen der Vermögensberater mit erheblichen Anwaltskosten und Gerichtsgebühren belastet. Diese wären vor dem Arbeitsgericht nicht angefallen. Dort nämlich hätte er die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes nicht zu tragen gehabt.
Das Gericht erkannte an dieser Stelle einen Anwaltsfehler.
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Im Winter 2004/2005 ging bei Borssia Dortmund beinahe das Licht aus. Dem BVB drohte die Insolvenz. Bis der Silberstreif am Ruhrgebiets-Horizont erschien: Börsenspekulant Florian Homm.
Homm, der gerne kubanische Zigarren raucht oder rauchte, genoss in der Wirtschaftswelt einen zweifelhaften Ruf. Er gab dem BVB eine „Kapitalerhöhung“. Damit war der BVB vorerst gerettet. In Fachkreisen wird Homm gerne „Börsenhai“ oder „Zerleger von Mallorca“ genannt. Angeblich soll er bereits im Alter von 23 Jahren seine erste Million verdient haben. Im Jahr 2006 wurde er sogar als Hedge-Fonds-Manager des Jahres von einer Investment-Zeitung ausgezeichnet.
Sein Aufenthaltsort, früher Mallorca, ist derzeit unbekannt. Angeblich soll er auf der Flucht vor den Hells Angels sein. In den USA wird offiziell gegen Homm ermittelt. Vorwurf: Manipulation von Aktienkursen. Im November 2006 soll Homm in Caracas (Venezuela) während einer Taxifahrt von Straßenräubern angeschossen worden sein, weil er sich geweigert habe, seine Rolex-Uhr anzugeben.
Dass Homm laut ZDF-Frontal Verbindungen zu Cornelius Boersch, einem Busenfreund von Guido Westerwelle, haben soll, wundert uns nicht wirklich.
03
Wir alle fragen uns ja fast täglich, warum einige Gesetze so sein müssen und warum nicht manchem Missstand der gesetzliche Riegel vorgeschoben wird.
Und das gilt auch in der hier oft an den Pranger gestellten Branche : Die Banken und die Finanzdienstleistung.
Marco Bülow hat dafür eine Erklärung und gleich daraus ein Buch gemacht : Die Abnicker. Unsere Volksvertreter lassen sich von der Lobby der Wirtschaft die Regeln vorschreiben. Anschließend wird nur noch brav abgenickt. Gerade die Bänker und die Finanzdienstleistungbranche sollen dies sehr erfolgreich tun, viel erfolgreicher als die Lobbyisten der Atomindustrie, der Pharmaindustrie u.s.w..
Wirklich überrascht hat uns dieses Buch nicht. Die Nähe der DVAG und des AWD und anderer zu gewissen Politikern haben wir ja schon oft im Visier gehabt. Und die Pöstchen, die es denn nach der Laufbahn gibt, sind sicher nicht alles nur Freundschaftsdienste.
01
Nun hat es die Deutsche Bank erwischt ! Sie wurde wegen schlechter Beratung verurteilt. Zu riskanten Zinswetten hatte man geraten und sog. Swap-Geschäfte empfohlen. Swap ist der Austausch von Forderungen oder Verbindlichkeiten in gleicher oder fremder Währung mit dem Ziel, einen Finanzierungs- oder Zins- bzw. Renditevorteil zu erlangen.
Das Oberlandesgericht Stuttgart sah das als reines Glückkspiel und verurteilte die Bank in dieser Woche zum Schadenersatz. Geschädigt ist eine Kommune. Etliche Millionen sollen auf diese Weise verschwunden sein.
Der Tenor des Urteils könnte lauten : Verbraten statt gut beraten.
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Hassknechts Kritik an der Finanzwirtschaft – wir wünschen ein schönes Wochenende
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Hinweis- und Beweisbeschluss Amtsgericht Helmstedt 3 C 41/10 vom 01.09.2010
„Ferner dürfte für den hiesigen Rechtsstreit entscheidend sein, ob die Klägerin (hier ein Strukturvertrieb) die obliegenden Nachbearbeitungspflichten in Bezug auf die … beendeten Versicherungsverträge erfüllt hat.
Die Frage, ob im Stornofall aus vermittelten Verträgen ungeachtet der Tatsache, dass Prämien nicht oder nicht mehr gezahlt wurden, Provisionsansprüche des Versicherungsvertreters entstanden sind, ist nach § 87 a Abs. 3 HGB zu beantworten (Vergleiche BGH NJW-RR 1988,546). Hierbei schließt die Nichtzahlung der Prämie den Anspruch nicht ohne weiteres aus. Vielmehr hat der Versicherungsvertreter auch dann nach § 87 a Abs. 3 HGB einen Anspruch auf Provision, wenn feststeht, dass der Versicherer das Geschäft nicht ausführt. Dieser Anspruch entfällt erst dann, wenn dem Versicherer die Ausführungen des Geschäfts ohne sein Verschulden unmöglich oder unzumutbar werden. Die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt der Versicherer. Ihm obliegt es, vor Ablehnung von Provisionsansprüchen Not leidende Verträge nachzuarbeiten. Art und Umfang der Nachbearbeitung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles (BGH VersR 1983,371).“
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Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.3.2010 spricht nichts dagegen, wenn ausgeschiedene Mitarbeiter eines Unternehmens bei ihrem früheren Arbeitgeber Kunden abwerben. Es spricht auch nichts dagegen, wenn sie dies telefonisch tun (soweit es sich um Geschäftskunden handelt). Der Kundenkreis sei nämlich kein geschütztes Rechtsgut.
Die ehemaligen Vertriebs- und Betriebsleiter eines metallverarbeitenden Unternehmens gründeten nach ihrer Entlassung ein Konkurrenzunternehmen. Um sich am Markt zu platzieren, informierten sie Kunden ihres ehemaligen Arbeitgebers über ihr neu gegründetes Unternehmen, indem sie diese mit Anrufen und E-Mails kontaktierten. Der ehemalige Arbeitgeber sah in diesem Verhalten einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Anstoß des Streites war folgende Mail an „Alt-Kunden“, nachdem diese zuvor angerufen wurden :
„vielen Dank für .. Ihr Interesse.
Wie besprochen sende ich Ihnen unsere Kontaktdaten zu. Über Anfragen/Aufträge würden wir uns freuen und sichern Ihnen eine zügige und qualitativ hochwertige Bearbeitung schon jetzt zu.“
Der BGH waren anderer Auffassung als der ehemalige Arbeitgeber. Es sei wettbewerbsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, wenn ein ehemaliger Mitarbeiter versuche, Kunden seines früheren Arbeitgebers zu gewinnen. Das Abwerben gehöre zum Wesen des Wettbewerbs, auch wenn die Kunden noch an den Mitbewerber gebunden sind. Verwende der inzwischen für einen Mitbewerber tätige ehemalige Mitarbeiter für die Kontaktaufnahme zu einem Kunden seines früheren Arbeitgebers Informationen, die er während seiner Tätigkeit beim bisherigen Arbeitgeber erlangt hatte, sei dies nicht unlauter. Der Rückgriff auf eigene Kenntnisse dürfe ihm nicht untersagt werden. Er dürfe sein Wissen ausschöpfen und für seinen jetzigen Arbeitgeber einsetzen. Ein Hinweis auf die Tätigkeit für ein neues Unternehmen, das mit dem bisherigen Arbeitgeber im Wettbewerb steht, könne für den kontaktierten Kunden des früheren Arbeitgebers eine nützliche Information sein.
BGH Az.: I ZR 27/08