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Einige Schriftsätze, und auch die, die diese lesen müssen, leiden häufig unter typisch anwaltlichem Kauderwelsch.
Was war geschehen?
Die Santanderbank hatte wegen eines Programmierungsfehlers einen gekündigten Kredit in der Schufa eintragen lassen. Daraufhin kam es zu einer Kündigung des Onlinekontos bei der Frankfurter Sparkasse. Die Kosten dafür und die Kosten für eine neue Schufaauskunft wurden dann als Schadenersatzklage gegen Santander eingeklagt. Die Schufaauskunft kostet online 9,95 €. Dies war u.a. Gegenstand der Klage.
Die Santander wehrt sich gegen diese Zahlung und meint, dass die Schufaauskunft auch hätte kostenlos eingeholt werden können.
Dies begründet sie mit einem Winkelsatz, dessen anwaltliche Übersetzung an die Mandantschaft ins Hochdeutsch die Kosten der Schufaauskunft bei Weitem übersteigt. Santander lässt dazu schreiben: „Das Handeln der Beklagten war für die Einholung kostenpflichtiger Auskünfte durch die Klägerin nicht ursächlich.“
Anwaltliches Kauderwelsch sagt der Mandant. Juristisch korrekt sagt sein Anwalt. Juristisch aber völlig unnötig sagt der erfahrene Anwalt.
07
1.
Herr Hermann, wir kennen Sie als Sieger in der Stefan Raab-Show, als Versicherungskaufmann, zweifacher Deutscher Meister im Taekwondo sowie als Kabarettist. Wie lassen sich diese vielen Dinge unter einen Hut bringen? Wie schafft man ein solches Programm, wenn man dann noch Familie hat?
„Man muss ein Stück weit verrückt sein und über einen gut gefüllten Akku verfügen. Ich verbringe sehr wenig Zeit auf dem Sofa und das Wort „Langeweile“ ist seit Jahren nicht mehr in meinem Wortschatz. Das Wichtigste ist jedoch: Alle Dinge, die ich in meinem Leben tue mache ich mit Leidenschaft. Das Leben ist schließlich kein Probelauf und sollte genutzt werden. “
2.
Wenn ein Versicherungsvertreter Kabarett macht, erwartet man auch die eine oder andere lustige Anekdote über das Thema Finanzdienstleistung. Können wir uns in Ihrem Programm über den ein oder anderen Insiderwitz freuen? Oder gibt es sogar ein komplettes Programm ausschließlich für den Branchenkenner?
„Bei der Allianz Versicherung bin ich seit 12 Jahren eine Art Haus- und Hofkabarettist und trete jährlich bei ungefähr 20-30 Veranstaltungen des Konzerns in ganz Deutschland auf. Mein öffentliches Programm „Sieben Pfund Glück“ befasst sich mehr mit den Problemen des Alltags (Tanzstunden, Tierhaltung, Fernsehen uvm.) und vor allem dem Nachwuchs. Als vierfacher Vater habe ich da reichlich zu berichten. Bei Auftritten in Münster (der nächste und auch letzte öffentliche Termin ist am 5.11.2016 in der Stadthalle Hiltrup) kommt dann natürlich noch etwas lokales Geschehen hinzu.“
3.
Sie sind kürzlich mit dem Klavierspielen angefangen. Wie lange haben Sie gebraucht, um das erste Klavierstück spielen zu können?
„Komplett fehlerfrei ist es mir bis heute noch nicht gelungen. Ich kämpfe gerade mit meinem ersten Mozart. Vermutlich hat dieser Wunderknabe das als Sechsjähriger beim Frühstück zwischen barocker Milchschnitte und Schulbeginn mit Links komponiert und ich verbringe gerade ganze Abende, um es nach etwas wie Musik klingen zu lassen. Frustrierend, aber aufgegeben wird nicht ;-). “
06
Klaus Herrmann ist einer der Berater, die ich liebend gerne vorstelle. Eigentlich arbeitet er seit vielen Jahren für die Allianz.
Dort wäre er vielleicht gar nicht besonders aufgefallen, wenn Klaus Herrmann nicht noch viele Dinge nebenher machen würde, die ihn zu einem der interessantesten Berater Deutschlands machen würde.
Klaus Herrmann ist nicht nur 2facher Deutscher Meister im Taekwondo, er ist auch Schlagzeuger, Comedian, Kabarettist, ein guter Fußballspieler und nunmehr nach kurzen Jahren bereits ein guter Tennisspieler. Seit ein paar Wochen ist er auf dem Weg, ein guter Klavierspieler zu werden.
Bekannt wurde er, weil er am 15.10.2011 Stefan Raab in der Spielshow „Schlag den Raab“ geschlagen hat, mit viel Geschick, Intelligenz, Ausdauer und vieles mehr.
Wie er sagte, war der Gewinn bei der Raab-Show für ihn kein Zufall… Wenn man ihn kennt, weiß man, warum.
03
10 Jahre mindestens bin ich auf dem Gebiet des Handelsvertreterrechts spezialisiert. Wenn man etwas eine solch lange Zeit intensiv betreibt, könnte in dem einen oder anderen Fall Langeweile aufkommen.
Mir nicht. Denn Gott sei Dank gibt es neben vielen spannenden Fällen viele illustre Berater, die das anwaltliche Dasein erheblich bereichern. Einige von Ihnen habe ich bereits als schillernde Figuren kennen gelernt, andere fielen erst später auf, weil sie etwas besonderes geleistet haben.
Viele Berater, die ich schon lange nicht mehr vertrete, bleiben mir deshalb in Erinnerung, weil sie ein ganz besonderen Lebensweg eingeschlagen haben. Besonders interessant finde ich, wenn jemand aus seinen Erfahrungen als Vermittler plötzlich wie aus dem Nichts sein eigenes Unternehmen großgezogen hat. Spannend finde ich jedoch auch Laufbahnen, in denen plötzlich komplett andere Wege eingeschlagen wurden, die mit der Finanzdienstleistung überhaupt nichts mehr zu tun haben.
Ich werde in der nächsten Zeit ein paar dieser Personen vorstellen.
02
VILA VITA Hotel & Touristik GmbH entstand vor einigen Jahren auf der Idee des vor zwei Jahren verstorbenen Dr. Reinfried Pohl. Seine Söhne haben bekanntlich das Erbe übernommen. Der eine, Andreas Pohl, wurde Vorstandsvorsitzender der Deutschen Vermögensberatung Holding mit Sitz in Marburg und Vorstandsvorsitzender der Deutschen Vermögensberatung AG mit Sitz in Frankfurt. Der andere, Andreas Pohl, ist auch Mitgesellschafter der Holding, aber auch Geschäftsführer der Vila Vita Hotel und Touristik GmbH.
Zu Vila Vita gehören 6 laufende Hotel und ein bereits im Jahr 1990 erworbenes Schlosshotel Oberstotzingen am Rande des Donaurieds. Der Hotelbetrieb wurde dort bereits 2003 eingestellt. Da der Eigentümer sich nicht davon trennen wollte, wurde es zunächst nicht verkauft. Jetzt steht es auf Immoscout und kann für knappe 2 Millionen erworben werden.
01
Etwas unwirsch reagierte die Prozessbevollmächtigte der OVB auf eine richterlichen Hinweis des Landgerichts Köln in der letzten Woche. Die OVB machte die Rückzahlung von Provisionsvorschüssen geltend. Die Akte bestand mittlerweile aus einem gefüllten Din A4-Ordner mit Schriftsätzen, Unter- und Anlagen.
Dennoch meinte die Richterin, dass dieses nicht ausreichen würde. Nun müsse die OVB zu jedem einzelnen Vertrag einen Bericht und eine Berechnung machen. Dieses stieß nicht auf große Freude bei der Gegenseite, die dann verbal zum großen Schlag ausholte und allgemein meine angeblich so schlechten Schriftsätze kritisierte. Dass diese aber wohl bisher genügten, um das Gericht ins unsere Richtung zu lenken, wurde nicht erwähnt. Und dass es offensichtlich noch schlechtere Schriftsätze gegeben haben muss, denn sonst wäre man ja schon weitergekommen, wollte man auch nicht wahrhaben.
31
Gestern überraschte das Landgericht Frankfurt mit einer sehr friedensstiftenden Haltung. Es ging um Rückforderungen von Provisionsvorschüssen der DVAG. Bekanntlich gibt es diese ja nur dann zurück, wenn zumindest versucht wurde, ein Storno zu verhindern.
Dieser Versuch wird als Stornobekämpfung bezeichnet, was dem Richter aber zu kriegerisch klang. Er bevorzugte deshalb das Wort Nachbearbeitung. Dies klinge sanfter, so der Richter sinngemäß.
Vor dem OLG Frankfurt brüskierte sich ein Richter mal über das Wort Strukturmitarbeiter und meinte, der Berater würde damit herabgewürdigt. Dieses Wort sollte man deshalb meiden.
Gestern lagen plötzlich zwei Vertragsversionen vor und keiner wusste, was vereinbart war. Der Vermögensberater stellte sich nämlich auf den Standpunkt, Ende 2007 habe man höhere Promillesätze vereinbart und diese habe er nicht bekommen. Das Saldo sei somit falsch. Da auch eine Vertragsversion mit kleineren Sätzen vorlag, konnte der Richter nicht zu einer Lösung finden, fand dies aber offensichtlich „unseriös“, ohne zu sagen ,wer denn den „unseriösen“ Vertrag vorgelegt hatte.
Zumindest konnte der Richter nachvollziehen, dass ein geänderter Promillesatz sich auf das Saldo auswirken würde. Der Vertrieb stellte sich auf den Standpunkt, dass es sich nicht auswirken würde. Schließlich verlange man ja nicht mehr zurück, als man gezahlt habe.
Der Richter, der einräumte, mathematisch nicht so gut aufgestellt zu sein, meinte aber, dass ja das Saldo falsch wäre. Wer es aber richtig zu rechnen hätte, wollte er nicht abschließend sagen. Er drängte noch auf einen Vergleich. Da die Vorstellungen beider Streitparteien zu weit auseinandergingen, konnte ein solcher nicht erzielt werden.
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Nach Check24 wird nun das nächste Vergleichsportal wird verklagt. Mister Money soll es treffen, konkret die Seite www.mister-money.info
Von dort soll man auf eine Seite von Kai Zimmermann weitergeleitet werden, schreibt das Versicherungsjournal.
„Die Darstellung auf der Plattform im Wege des Framings unter der Geschäftsbezeichnung „Mister Money“ erweckt den Eindruck, als werde die Vermittlung tatsächlich vom Portalbetreiber selbst durchgeführt, der aber nicht über die dafür erforderliche Versicherungsvermittlererlaubnis verfügt“. Erst in einem versteckt angebrachten Hinweis auf allgemeine Geschäftsbedingungen bei Eingabe der Antragsdaten erhalte der Interessent Kenntnis davon, dass Vermittler nicht der Portalbetreiber, sondern Check 24 sei, so die die Wettbewerbszentrale auf ihrer Homepage.
Wer Mister Money tatsächlich ist, wird aus keiner Meldung ersichtlich. Hier eine mister-money-eigene Chronologie der Seite.
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Wer hätte das gedacht? Die Welt schreibt heute, dass Ärzte Opfer Nr.1 von Anlagenbetrügern sind.
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Für viele ist der Beruf des Versicherungsvertreters oder Vermögensberaters nur eine vorübergehende Erscheinung. Es gibt viele Gründe, mit dem Beruf aufzuhören. Risiken der Selbstständigkeit, Stress, Angst, Abhängigkeit und schlechter Verdienst sind immer wieder Dinge, die als Gründe zugetragen werden.
Und gern berichte ich von denen, die dann einen ganz neuen Weg eingeschlagen haben. Einige stiegen ganz aus und machen seitdem etwas völlig anderes.
Erhan Aran ist ein solcher Aussteiger. Jetzt will er endlich den Weg gefunden haben, der ihm Freude macht. Er gründete ein Label und verkauft unter aran Powerline eine große Palette von Sportbekleidung und Accessoires.
Hier geht’s zur aran-powerline.com
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Das Landgericht Mainz sah sich in einem Rechtsstreit zwischen der OVB und einem ehemaligen Handelsvertreter zu folgenden Hinweisen veranlasst:
„Hinsichtlich des Anspruch dem Grund nach sieht das Gericht derzeit keine Bedenken …
Bezüglich der Nachbearbeitung hat die Klägerin grundsätzlich die Wahl, ob sie Stornogefahrmitteilungen versendet oder sonstige eigene Nachbearbeitungsmaßnahmen ergreifen will.
Auch hierzu hat die Klägerin nur substantiiert vorgetragen und entsprechend Unterlagen vorgelegt, so dass auch hier der Beklagte substantiiert bestreiten müsste.
Probleme bestehen allerdings hinsichtlich der Anspruchshöhe. Aus der als Anlage … vorgelegten Vereinbarung zu Berechnungsgrundsätzen für Haftungszeiten und verdienten Provisionen ergeben sich die aus der Anlage … genannten Haftungszeit nicht. Außerdem sind in dieser Vereinbarung nicht alle der hier genannten streitgegenständlichen Versicherungsgesellschaften aufgeführt. Die Klägerseite musste daher noch einmal im Einzelnen darlegen, um welche Art von Versicherungen es sich jeweils genau handelt, und zu jeder dieser Versicherungen de entsprechenden Vereinbarungen vorlegen und auf dieser Grundlage dann den Provisionsrückzahlungsanspruch berechnen .. Sofern der Beklagte geltend macht, dass von den Provisionen eine Stornoreserve einbehalten worden sein, müsste er substantiiert darlegen, in welcher Höhe dieses geschehen sein soll. Im Streitfall wäre die Klägerin darlegungs- und beweisbelastet für die Höhe der ausgezahlten Provisionen.“

