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Die AVAD hat einen Eintrag mit dem Inhalt „Verdacht der Urkundenfälschung“ zu löschen.
Dies entschied das Landgericht Köln am 15.01.2013 unter dem Aktenzeichen 33 O 7141/11.
Die streitgegenständliche Eintragung wurde durch ein Versicherungsunternehmen veranlasst, welches zum selben Konzern gehörte, bei dem der Vermittler zuvor gearbeitet hatte.
Der Vermittler wehrte sich gegen die Eintragung und bekam Recht. Das Gericht hat den Löschungs- und Unterlassensanspruch des Versicherungsvermittlers stattgegeben, weil es sich bei dem Inhalt der Eintragung um eine bloße rufschädigende und herabsetzende Behauptung gehandelt hatte, die durch keinerlei Tatsachenvortrag untermauert war.
Außerdem wies das Gericht darauf hin, dass der Vermittler gar nicht bei dem Unternehmen gearbeitet hatte, welches die Eintragung veranlasst hatte.
Die AVAD (Auskunftstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V.) ist ein privatrechtlicher Verein, der eine Selbstkontrolle und Qualitätssicherung der Versicherungsvermittlung schaffen soll. Versicherungsunternehmen können negative Daten von Versicherungsvertretern oder Versicherungsmaklern melden, um zu ermöglichen, dass sich andere Versicherungsunternehmen hinsichtlich der Zuverlässigkeit von Versicherungsvermittlern erkundigen. Es besteht zwar keine Pflichtmitgliedschaft im AVAD. Da jedoch fast alle in der Versicherungsbranche tätigen Unternehmen angemeldet sind, ist eine Eintragung dort unumgänglich, wenn man in der Branche tätig sein möchte.
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Ausgerechnet in Frankfurt, dem Gericht, in dem ich am häufigsten verhandle, ist heute morgen jemand erschossen worden.
Ein anderer soll in Lebensgefahr schweben.
Obgleich ich mit der Sache an sich nichts zu tun habe, berührt es mich trotzdem.
Ab und zu muss ich die hohen Sicherheitsvorkehrungen vor den Gerichten gegenüber manch einem Mandanten rechtfertigen. Offensichtlich können die Sicherheitsanforderungen in deutschen Gerichten gar nicht hoch genug sein. Leider gibt es offenbar immer mehr Wahnsinnige, die vor Gewalt nicht zurückschrecken.
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Am 17.12.2013 wies das Oberlandesgericht Frankfurt eine Berufung eines Strukturvertriebes zurück. Dieser hatte bereits erstinstanzlich keinen Erfolg und sich gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt im Wege der Berufung gewehrt.
Der Beklagte war als Außendienstmitarbeiter der Klägerin seit einigen Jahren beschäftigt. Er hatte eine zwölfmonatige Kündigungsfrist Er kündigte das Vertragsverhältnis ordentlich.
Danach kam es zu einer Erhöhung der Stornoreserve auf 100 % sowie der Sperrung seines Zugangs zum PC System. Daraufhin mahnte der Beklagte ab. Anschließend nahm der Strukturvertrieb die Erhöhung der Stornoreserve zurück. Er hielt aber an der Sperrung des Internet Zugangs fest.
Anschließend kündigte der Außendienstmitarbeiter fristlos.
Die Klägerin hatte behauptet, die von ihr vorgenommenen Maßnahmen seien durch konkrete Verdachtsmomente gerechtfertigt, weil der Mitarbeiter im Wege des Vertragsbruchs eine verdeckte Konkurrenztätigkeit aufgenommen habe. Es gab einen Umsatzeinbruch und er habe bereits bei einer anderen Firma begonnen.
Die Klägerin meinte dazu, es gäbe mehrere Zeugen, der bestätigen würde, dass der Beklagte bereits längst vor Ausspruch der Kündigung anderweitig gearbeitet hat.
Das Oberlandesgericht führte eine Beweisaufnahme durch. Diese führte jedoch nicht zu dem von der Klägerin gewünschten Ergebnis.
Objektive Anhaltspunkte für die Behauptung der Klägerin liegen nicht vor, so das Gericht. Ein Umsatzeinbruch dafür genüge nicht.
Ein Kunde sagte zwar aus, dass anlässlich eines Beratungsgespräches der Beklagte einen Prospekt einer anderen Firma vorgelegt habe.
Er habe den Kunden aufgefordert, die Versicherungsangelegenheiten durch dieses Unternehmen überprüfen zu lassen.
Der Zeuge verstrickte sich jedoch in Widersprüchlichkeiten. Seine Angaben stimmten nicht mit den schriftlichen Angaben überein. Es gab auch zeitliche Abweichungen. Mal war von einem Treffen die Rede, mal von zwei Treffen. Ein weiterer Zeuge verstrickte sich ebenfalls in Schwierigkeiten dabei, die zeitliche Abfolge genau zu beachten.
So konnte der Strukturvertrieb den von ihm erhofften Beweis nicht bringen.
Entscheidung Oberlandesgericht Frankfurt vom 17.12.2013.
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Heute erhielt ich einen Anruf von einem Oberlandesgericht. Ich sollte ein Berufungsurteil vom letzten Jahr zurückschicken. Ich hätte das Falsche bekommen.
In diesem Urteil hatten wir überwiegend gewonnen. Weil aber noch über die Höhe eines Schadens zu entscheiden war, wurde das Verfahren längst wieder an das Landgericht zurückgegeben. So stand es in dem OLG-Urteil.
Das Landgericht setzte ausgerechnet für heute eine Schriftsatzfrist.
Das Urteil, welches ich erhielt und das ich eigentlich ganz okay fand, war jedoch von den Richtern gar nicht unterschrieben. Unterschrieben war ein kürzeres, welches aber einen viel sympathischeren Tenor hatte. In dem „richtigen“ Urteil hatten wir nämlich zu 100% gewonnen. Die Klage des Strukturvertriebes und die Berufung wurden tatsächlich komplett abgewiesen. Nur so soll entschieden worden sein. So teilte mir das Gericht auf Nachfrage mit.
Es fragt sich aber, warum es mehrere Versionen von Urteilen gibt. Richter werden kaum über die nötige Zeit verfügen, um gleich mehrere zig-Seiten lange Versionen anzufertigen und sich nachher zu überlegen, welches denn nun die schönere ist.
So bleibt nur die Vermutung, dass mein 21-seitiges Werk die mühevolle Arbeit eines Referendars war. (Um ehrlich zu sein, gaben bereits Auffälligkeiten Anlass zu dieser Vermutung).
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In der letzten Zeit gab es einzeln Streit um den Zugang von Faxen.
Diese waren, glaubt man den Beratern, an die DVAG gerichtet.
Die Berater zeigten dann auch Journale von Faxbestätigungen. Sie gaben auch an, dass ihr Faxgerät „normal“ gearbeitet hätte. So wurden in einigen Fällen – gemäß den Behauptungen der Berater – Kündigungen und Abmahnungen vorab gefaxt.
Die DVAG behauptete aber, manch ein Fax nicht bekommen zu haben.
Was nun? Beweispflichtig für den Zugang einer empfangsbedürftigen Willenserklärung (wie Abmahnung oder Kündigung) ist der Berater.
Das Fax-Journal erfüllt diesen Beweis sicher nicht. Eine solche Bestätigung könnte manuell angefertigt worden sein, oder vom eigenen Gerät falsch ausgeworfen worden sein.
Es hilft nur eins, auch wenn es umständlich ist: Das Einschreiben mit Rückschein.
Übrigens wäre die Kündigung per Fax ohnehin sinnlos, weil Handelsvertreterverträge meistens die Kündigung mit Originalunterschrift („schriftlich“) verlangen.
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Es sind nicht die konkreten Vorsätze, die Erfolg versprechen, sondern der Glaube daran.
In einer Email, die ich bekam, wurde folgendes Zitat Goethes hinzugefügt, das es besser nicht beschreiben kann:
„In dem Augenblick, in dem man sich endgültig einer Aufgabe verschreibt, bewegt sich die Vorsehung auch. Alle möglichen Dinge, die sonst nie geschehen wären, geschehen, um einem zu helfen. Ein ganzer Strom von Ereignissen wird in Gang gesetzt durch die Entscheidung, und er sorgt zu den eigenen Gunsten für zahlreiche unvorhergesehene Zufälle, Begegnungen und Hilfen, die sich kein Mensch vorher je so erträumt haben könnte. Was immer Du tun kannst oder wovon Du träumst, fang es an. In der Kühnheit liegt Genie, Macht und Magie.“
Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832)
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Der Jahreswechsel ist immer ein Anlass, über das alte Jahr noch einmal nachzudenken.
Wenn Verträge unterschrieben werden und eine Vertragspartei glaubt, ein Vertrag werde verletzt, kommt es unweigerlich zu einem Streit.
Dabei spielt es eine große Rolle, ob Vertragsklauseln wirksam sind. Diese stehen immer wieder auf einem Prüfstand.
Im Vermögensberatervertrag der DVAG gibt es ein Wettbewerbsverbot und damit verbundene Vertragsstrafen. Während die Gerichte dazu neigen, das Wettbewerbsverbot für wirksam zu erachten, tendieren einige Gerichte dazu, die Vertragsstrafen nicht anzuerkennen. Dabei wird Bezug genommen auf eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofes, die eine Vertragsstrafe für unwirksam hält, wenn diese unabhängig von dem Grad des Verschuldens verlangt werden könnte.
Dennoch bleibt der Raum für Schadensersatzansprüche im Falle eines Wettbewerbsverstoßes, wenn der Schaden berechnet wird. Auch hier lag ein Schwerpunkt.
Ein weiterer Schwerpunkt lag daran, dass sich Vermögensberater bei Ende des Vertrages zu Unrecht behandelt fühlten. Hier ging es darum, dass keine oder geminderte Provisionen gezahlt wurden, das Intranet teilweise ganz gesperrt, teilweise eingeschränkt wurde. Auch hier haben einige Gerichte dies als Vertragsverstoß gewertet.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Streit um die Provisionen. Viele Gerichte vertreten hier die Auffassung, dass die Abrechnungen der DVAG nachvollziehbar sind. Daher müsste der Vermögensberater darlegen und beweisen, wenn er meint, dass hier irgend etwas falsch gelaufen ist.
Auch neigen die Gerichte dazu, den Umstand zu bewerten, dass ein Vermögensberater jahrelang die Abrechnungen hingenommen hat, ohne diese zu hinterfragen.
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Von dem treuesten aller Leser erhielten wir nicht nur Neujahrswünsche, die wir gern mit Dank zurückgeben, sondern auch folgende Infos:
Heute sende ich Ihnen die aktuellen statistischen Daten der IHK
zur Vermittleranzahl bei Versicherungen ggf. für den Blog zur Verwertung und Information.
Gegenüber zum letzten Quartal verringerten sich diese nur um 80 Vermittler, so dass die Anzahl der registrierten Vermittler nun bei 246.776 zum 2.1.2014 liegen.
Die Anzahl der Finanzanlagenvermittler erhöhte sich zum 1.1.14 um 4.704 gegenüber dem Vorquartal auf nunmehr 39.911 Personen. Anbetracht der Tatsache, dass es immer noch rund 246.776 Vermittler gibt und diese die Zusatzerlaubnis nach § 34f GewO zum 1.1.14 haben müssen um Investmentzertifikate u.a. zu vermitteln beträgt der Anteil zur Vermittlerzahl der eingetragenen Versicherungsvermittler nur rund 16%.
D.h. im Umkehrschluss, nicht einmal jeder 5. Vermittler ist in diesem Thema involviert oder nutzt diese Vermittlungsmöglichkeit.
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Die Welt spricht von Schumacher. Schwere Formel 1- Unfälle hatte er gut überstanden. Ein Sturz auf dem Motorrad hätte schon schlimm enden können. Knapp entkam er vor ein paar Jahren einer Querschnittlähmung. Ausgerechnet nach Ende seiner Karriere führt nun ein Skiunfall zu seinen schwersten Verletzungen.
Und unweigerlich wird sein Name immer mit der DVAG in Verbindung gebracht. Ein gebührlicher Werbevertrag sichert Schumi auch jetzt noch jährlich Einnahmen in Millionenhöhe.
Die DVAG bangt um ihren besten Werbeträger.
Auch dieses Jahr konnte die Branche die Finanzkrise noch nicht überwinden. Strukturvertriebe, wie es die DVAG ist, leiden seit Jahren unter sinkenden Umsätzen. Die DVAG hat 2012 noch mit guten Zuwächsen abgeschlossen, aber auch mit der Erkenntnis, dass der Zenit wohl längst erreicht ist. Erfreute sich die Branche, und auch die DVAG, in früheren Jahren drastischen Zuwächsen, geht der Umsatztrend seit Jahren eher in Richtung Stagnation.
Das Jahr 2013 kündigte für die DVAG Veränderungen an. Der Gründer, Reinfried Pohl, zieht sich aus Altersgründen aus dem Geschäft heraus. Entgegen früherer Ankündigungen sollen nicht mehr beide Söhne das operative Geschäft der DVAG fortführen, sondern nur noch Andreas Pohl.
Reinfried Pohl gründete die AVAG 1976, aus der die DVAG hervorging. Seine Geschäftsidee, die ihn laut Forbes-Liste zu einem der reichsten Unternehmer machte, ist sicher nicht mit einem Satz zu erklären. Eine Säule besteht darin, dass man keine Produkte des grauen Marktes vertreibt und Versicherungsprodukte der Generali Deutschlandgruppe Deutschland verkauft. Eine weitere Säule ist der Strukturvertrieb. So titelte das Manager Magazin Online am 19.4.2013 über Pohl als „Milliardär mit Strukturvertrieb“.
Schumacher ist seit 1997 bei der DVAG als Werbepartner mit dabei. Damals war er bereits zweifacher Weltmeister.
Sein Unfall ist anachronistisch. Anachronismus nennt man die falsche zeitliche Einordnung von Vorstellungen.
Eine der großen Vorbilder Schumis war der legendäre Ayrton Senna. 1994 starb Senna als letzter Fahrer, der bei einem Formel1-Rennen ums Leben kam. Er führte das Rennen an, Schumi war bis dahin Zweiter. Diese Risiken der Formel1 vor Augen hatte Schumi seine Bilderbuchkarriere trotz mehrerer Unfälle gut überstanden. Und jetzt zeigt ihm ausgerechnet ein Freizeitunfall nach Abschluss seiner Laufbahn die Grenzen auf.
Auch wir vom Blog wünschen Schumi, dass er sich von dem Sturz gut erholt und schnell wieder auf die Beine kommt. Wenn einer weiß, dass man auch schwere Unfälle gut überstehen kann, dann ist es sicherlich Schumacher. Vielleicht gibt ihm dies das nötige Quäntchen Kraft. Ein Kämpfer war er ja schon immer.
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Etwas verspätet übersenden wir vom Handelsvertreter-Blog die allerbesten Weihnachtsgrüße.
Ich hoffe, dass die treuen und nicht so treuen Leser gut über die Feiertage gekommen sind!
In Münster hat – dem Gott und Youtube sei Dank – die Moral über Weihnachten wieder Einzug gehalten.
Der Münsteraner Weihnachtsmarkt hatte kurz vor Weihnachten die unmoralischen Angriffe eines nackten Motorradfahrers zu überstehen. Dieser hatte eine Wette verloren, und fuhr – nur mit Stiefeln und ordnungsgemäß mit Helm bekleidet – mit seiner Maschine über die Fußgängerzone und machte zu allem Überfluss noch einen Burnout (nicht zu verwechseln mit dem Krankheitsbild, unter dem manch Gestresster zu leiden hat).
Die Spuren dieser Verfehlungen sind auf dem Asphalt noch heute eingebrannt und trafen den konservativen Münsteraner direkt ins Mark. Die Polizei versprach eine sofortige Großfahndung, musste aber feststellen, dass man – außer ein paar Gardemaße – nichts hatte, weil der nackte Motorradfahrer auch gleich die Kennzeichen abgeschraubt hatte und die notwendige und von allen geforderte Strafverfolgung damit umging.
Das Filmchen über den anstößigen Biker konnte man dann auch bei Youtube ansehen – bis sich Youtube entschloss, dem unsittlichem Treiben ein Ende zu setzen und das Filmchen wegen Verstoßes gegen den sexuellem Content sperrte und endlich die alte Ordnung wieder herstellte. Die BallerBoyz hatten den Film hochgeladen, der -leider mit englischen Kommentaren – hier noch angeguckt werden kann: http://www.rightthisminute.com/video/biker-has-ballsand-everyone-can-see-them