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Das Versicherungsjournal fasst in einem lesenswerten Beitrag die jüngsten Streitfälle zwischen Versicherungswirtschaft und Verbraucherzentralen zusammen. Auch der „Versicherungshai“ bleibt auf Sendung!
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Das Landgericht Berlin hat die kürzlich erlassene einstweilige Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Hamburg aufgehoben, mit der eine Bewertung von Versicherungsangeboten mit den Ampelfarben untersagt worden war.
In der Sache selbst wurde keine Entscheidung getroffen, vielmehr vermisste das Gericht nunmehr eine Klagebefugnis der debeka. Diese sei durch den Ampelcheck nicht unmittelbar betroffen. Damit steht äußerungsrechtlich durchaus noch in Streit, ob das Vorgehen der Verbraucherzentralen durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist. Auf die Reaktion der Versicherungswirtschaft darf man gespannt sein.
Wer die Qualität der „Beratung“ durch Finanzvertriebe darstellen möchte, für den haben wir hier einige Vorschläge:
Vorsicht, heiße Luft!
Versteckte Kosten.
Sie werden an der Nase herum geführt!
Mit Ihrem Vermögen geht es mindestens 10 % bergab.
An Ihrer Lebensversicherung verdient ausschließlich die Versicherungswirtschaft.
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, ist fast alles futsch.
Ihr Geld landet hier.
Wenn der Finanzberater kommt, am besten wegrennen!
Hier werden Sie durch Umdeckung mehrfach über den Tisch gezogen!
Ihr Geld geht an die Finanzvertriebe weg, die Schulden kommen!
Finanzberater werden von Freunden verlassen!
Sparsame Schotten würden nicht auf Finanzvertriebe hereinfallen!
Ihr Berater ist ein Rindvieh!
Sie werden Ihren „Berater“ nicht mehr los!
Kanzlei Behrens
Bilder: Wikimedia, cc
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Nicht nur schwachbrüstige Finanzverträge sind auf Multi Level Marketing angewiesen, auch anderes komisches Zeugs kann vom Verbraucher nicht alleine gekauft werden, sondern benötigt Vertriebshorden, die ausgenutzt werden wollen. Gegen so ein Schneeballsystem hat gerade das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung bestätigt.
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Auch in Österreich folgen die Gerichte nicht der MLP-Rechtsauffassung, deren Handelsvertreter seien freie Unternehmer.
Anwalt Arno Likar bezeichnet das Urteil als richtungsweisend: „Damit ist endgültig klar gestellt, dass selbstständige Berater als Dienstnehmer im Sinn des Angestelltengesetzes qualifiziert werden können.“
Quelle: Der Standard.at
Ausschlaggebend waren auch hier die für freie Unternehmer ungewöhnlichen Pflichten wie
Anwesenheitspflichten, Eintragung des Einlangens am und Entfernung vom Arbeitsplatz, Meldung von Außendiensttätigkeiten, Urlaubsbekanntgaben etc.
Quelle: News.at
Bei MLP sieht man das Urteil als einen „Einzelfall“.
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Rürup singt mal wieder das Lied seines Brötchengebers
Der sprechenden Handpuppe des AWD, dem Herrn Rürup, der den Finanzvertrieben während seiner Amtszeit als (natürlich nur seinem Gewissen verpflichteter) Politiker die Taschen voll gemacht hatte, eine streitbare vorläufige Gerichtsentscheidung zu kommentieren. Die Verbraucherzentralen hatten in ihrer Broschüren die Einteilung von Versicherungen in die drei Gruppen „Akzeptabel“, „Beschissen“ und „Betrug“ vorgenommen, welche höflichlicherweise nicht so bezeichnet, sondern durch die Farben einer Ampel dargestellt wurden.
„Ich halte die Ampel-Systematik für völlig untauglich“, sagte Rürup im Interview mit unserem Schwestermagazin Börse Online, das am Donnerstag erscheint. Altersvorsorge müsse auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten werden. „Was für einen verheirateten Facharbeiter ohne Kinder die richtige Lösung ist, kann für die allein erziehende Verkäuferin die falsche sein“, erklärte Rürup, der seit April als Chefökonom für den Finanzvertrieb AWD arbeitet.
Quelle: CAPITAL
Da mag er ja im extremen Einzelfall sogar recht haben. Aber „völlig untauglich“ ist der Ampel-Check wohl kaum. Für eine erste Orientierung scheint mir das schon sinnvoll zu sein. Anders gefragt: Gibt es denn ernsthaft Verbraucher, die ihre Vermögensvorsorge aufgrund einer Farbe planen? Für das „rot“ dürfte es schon gewisse Gründe geben, oder? Nein, die Verbraucher haben natürlich ungleich sinnvollere Ratgeber: Die unabhängigen Strukkis.
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Nachdem man kürzlich den Verbraucherzentralen den „Ampelcheck“ verboten hatte, gehen diese nun mit einer eigenen Aufklärungs-Website in die Offensive: Verbraucherfinanzwissen.de.
Ein unhandlicher Domainname. Aber Finanzparasiten.de war ja schon besetzt …
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Der Verein für Konsumenteninformation veröffentlichte im Bezug auf MEL einen bemerkenswerten Beschluss des Handelsgerichts Wien.
Bei dem Fall ging es um eine Handelsvertreterin, die keine Ahnung von ihrem Produkt hatte. Der Finanzvertrieb muss konkret zu zwei Dritteln wegen Falschberatung haften, während sich die Klägerin ein Drittel wegen Mitverschulden selbst zugute halten muss, weil sie ein unterschriebenes Formular nicht gelesen hatte.
Ein „Mitverschulden“ könnte auch in der unterlassenen Lektüre von www.finanzparasiten.de zu erblicken sein … 😉
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Nachdem die Post ihr Netz an Briefkästen ausgedünnt hatte, ja inzwischen Montags nicht mehr so recht zustellen will und in den kommenden Jahren ihre eigenen Filialen komplett aufgeben will, soll nun auch – nachdem man Zumwinkel durch ein bei der Manager-Kaste übliches Delikt abgeschossen hatte – die Postbank verscherbelt werden. Nachdem in Rankings des Service der Postbank verhältnismäßig schlecht abgeschnitten hatte, will man den Laden offenbar nun in die Hände von jemandem legen, der es ebenfalls nicht drauf hat: dem AWD.
Im obigen Video wirbt die Postbank damit, keine Hochhäuser zu haben. Nun ja, in Berlin steht eines mit groß „Postbank“ dran. Und neulich haben die Postbänkler sogar das Watergate-Hotel in Washington gekauft … Da sind ja bekanntlich schon ganz andere dumm aufgefallen.
Bevor er – entsprechend einem Urteil – verschwindet, hier noch schnell ein Anti-Postbank-Clip vom „unabhängigen Finanzoptimierer“. Muhahaha …
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Die Wirtschaftswoche bietet einen umfangreichen Artikel zum AWD. Pflichtlektüre für Finanzvertriebler.
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Auch die gute alte OVB, die Großmutter vieler Strukkibuden, hat jetzt ein lustiges Skandälchen: dem vor zwei Wochen fristlos gefeurten Ex-OVB-Chef Michael Frahnert werden Bilanz-Tricksereien nachgesagt. Das ist ja man bei Finanzvertrieben was ganz was Neues …
Und weiter: Der gute Mann soll mit seinem Sohnemann ein Konkurrenzunternehmen im Sinn gehabt haben – so, wie es Ex-OVBler Maschmeyer vorgemacht hatte. Oder ähnlich DVAG-Pohl. Oder Mayflower-Termühlen. Hach, es scheint keine Ehre mehr unter Finanzberatern zu geben …
Aber sicher wird sich das alles als Anhäufungen von Missverständnissen herausstellen. Außerdem sind das im Wirtschaftsleben eher lässliche Sünden. Unverzeihlich hingegen ist die peinliche Performance im obigen Video. Da hätte ich sofort den gesamten Vorstand gefeuert.
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Beim AWD sitzen interessante Herrschaften rum. Zum Bespiel Utz Claassen, der für EnBW Energie verkauft hat, oder so. Der Mann hat Stress mit seinem vormaligen Arbeitgeber, weil er den Hals nicht voll genug bekommen kann. Recht so, er ist ja schließlich ein Finanzberater, in gewisser Weise jedenfalls. Da hat man nichts zu verschenken. Und auf 398.000 Euronen fürs Nichtstun bis zum Rentenalter zu verzichten, das täte doch niemand von uns, oder?
Diesen Posten hatte man unter Hinweis auf „unbekannte andere Einnahmen Claassens“ gestoppt. Einnahmen zum Beispiel vom AWD oder Cerberus. Das seien aber halt nur so „Beratungshonorare“, also nicht richtig Geld halt.
Der Utz war übrigens Boss vom EnBW, mit dem er gerade in einem Buch „Wir Geisterfahrer“ abrechnet. Was wirft der Utz seinen Mitmenschen vor? Darauf muss man erstmal kommen: „Gier“.