Oberster Gerichtshof Österreichs sieht MLP-Berater als Angestellten

Auch in Österreich folgen die Gerichte nicht der MLP-Rechtsauffassung, deren Handelsvertreter seien freie Unternehmer.

Anwalt Arno Likar bezeichnet das Urteil als richtungsweisend: „Damit ist endgültig klar gestellt, dass selbstständige Berater als Dienstnehmer im Sinn des Angestelltengesetzes qualifiziert werden können.“

Quelle: Der Standard.at

Ausschlaggebend waren auch hier die für freie Unternehmer ungewöhnlichen Pflichten wie

Anwesenheitspflichten, Eintragung des Einlangens am und Entfernung vom Arbeitsplatz, Meldung von Außendiensttätigkeiten, Urlaubsbekanntgaben etc.

Quelle: News.at

Bei MLP sieht man das Urteil als einen „Einzelfall“.