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Die Glosse Schabirosky „Im Auftrag: Rufmord“ geht weiter. Anscheinend ist das Buch auf dem Markt. Der NDR hat sich sehr intensiv mit dem Buch auseinandergesetzt. Erst griff der Autor den AWD an, und jetzt in seinem Buch die DVAG und die damalige Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Sender.
Frau Ingrid Benecke war damals in dem Verein ehemaliger AWD-Mitarbeiter sehr aktiv und ist selbst von vielen Journalisten zu dem Thema AWD und Machmeyer befragt worden.
Der Handelsvertreter-Blog hatte ihr ein paar Fragen gestellt:
1. Sehr geehrte Frau Benecke, Sie hatten damals den Verein der ehemaligen AWD-Mitarbeiter ins Leben gerufen? Was waren damals Ihre Intentionen?
„Der Verein ist damals von Horst Weise ins Leben gerufen worden, hatte aber nie Funktion. Bei einem Treffen in Berlin hat Herr Bose sich damals bereit erklärt den westlichen Teil zu führen, der als einziger richtig zustande gekommen ist. Durch KMI bin ich dazu gekommen und wegen Krankheit von Herrn Bose 1. Vorsitzende geworden.“
2. Sie selbst waren auch früher für den AWD tätig. Nach Ihrem Ausscheiden dort haben Sie sich sehr stark sozial engagiert. Wie war damals der Umgang der Presse mit diesem Thema?
„Bei unserem Ausscheiden hatten wir keinerlei Kontakt zur Presse und auch kein Interesse daran.“
3. Was waren Ihre Hauptkritikpunkte damals gegen den AWD?
„Hauptkriterien waren, dass AWD es zugelassen bzw. toleriert hat, dass wir betrogen worden waren, dass man uns allein gelassen hat.“
4. Können Sie sich noch daran erinnern, wer aus Ihrer Sicht die Hauptinitiatoren gewesen sind?
„Erster Kontakt war damals Dr. Neumann und die Filme gegen Badenia. Zweiter Kontakt kam über Medard Fuchsgruber zum NDR. Begonnen hat die Kampagne, weil Maschmeyer eine Sendung des NDR verbieten wollte. Es gab eine große Pressekonferenz des NDR und damit begann für Maschmeyer das Spießrutenlaufen.“
5. Kannten Sie Herrn Stefan Schabirosky?
„Nein.“
6. Können Sie sich vorstellen, dass in der Welt der Finanzdienstleister ein Mitarbeiter dafür bezahlt wird, gegen einen Mitkonkurrenten eine Rufmordkampagne zu führen? Würde dies Herrn Maschmeyer entlasten?
„Ich kann mir nicht vorstellen, dass Maschmeyer zum jetzigen Zeitpunkt so etwas initiiert. Im Gegenteil. Er ist doch froh, dass keiner mehr über AWD spricht.“
7. Welches sind Ihre aktuellen sozialen Projekte?
„Ich denke darüber nach, jungen Frauen u. Männern per Internet zu helfen, die sich aus Ihrer Ehe trennen wollen, aber nicht wissen, wie man es macht. Kontakt zum Jugendamt, Sozialamt, Anwalt, Wohnungssuche usw. mal sehen…“
Vielen Dank, Frau Benecke!
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Schabirosky hat sich inzwischen viele Namen geschaffen. Rufmörder ist einer von denen, die man sehr häufig gelesen hat.
Erst ging er gegen den AWD vor, jetzt gegen die DVAG, der er vorhält, sie habe die Kampagne gegen den Konkurrenten beauftragt.
Dabei meint er nun, dass viele Dinge, die gegen den AWD ausgegraben wurden, gar nicht zutreffend waren. So meint er, die Anleger von Dreiländerfonds, die der AWD in großem Stil vermittelt hat, hätten „kaum Geld verloren“.
Das Handelsblatt hat jetzt Beispiele genannt, die sich mit den Angaben von Schabirosky nicht decken. Es kommt zu dem Ergebnis, dass in dem dort genannten Beispiel etwa 30 % Verlust der Einlage zu verzeichnen war. Schlimmer noch traf es aber die Anleger, die die Einlage mit einem Darlehen finanziert hatten.
Übrigens: Weil sich viele Mitarbeiter von AWD in dieser Zeit allein gelassen fühlten, stiegen viele aus. Einige – unter anderem Michael Bose – gründeten den Verein der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V., der jahrelang aktiv war und lange Zeit von Frau Ingrid Benecke weitergeführt wurde.
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Stefan Schabirosky hält sich für die treibende Kraft einer Bewegung, die sich insbesondere gegen Carsten Maschmeyer und den AWD gerichtet hatte. Er behauptet, im Auftrag der DVAG tätig gewesen zu sein. Die DVAG bestreitet dies vehement.
In einem Interview versucht t-online.de, sich aufdrängende Fragen einer Klärung zu unterziehen. Interessant ist in diesem Interview, dass dort auch die Fragen stehen, die von Schabirowsky nicht beantwortet wurden. Viele hätten gern eine Antwort erhalten.
T-online hat z.B. fragen wollen, wer denn nun wen angeheuert hat, die DVAG Schabirosky oder umgekehrt. Auch gibt es für t-online.de keine Antwort auf die Frage, ob Schabirosky das Buch auch geschrieben hätte, wenn er eine Erfolgsprämie erhalten hätte und wortwörtlich : „Sie haben Ihr Geld in den letzten Jahren mit Lügen und Halbwahrheiten verdient. Warum soll Ihnen die Öffentlichkeit jetzt glauben?“
Fest steht, dass Antworten etwas mehr Licht ins Dunkel gebracht hätten.
Schabirosky äußert sich auch zu dem Verfahren, in dem er versuchte, eine Erfolgsprämie gegen den DVAG einzuklagen. Sowohl DVAG als auch Schabirosky berichten, dass die Verfahren vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt für Schabirowsky erfolglos endeten. Er hatte nach seinen eigenen Angaben in dem Interview zwei Anträge auf Prozesskostenhilfe gestellt. Die Oberhessische Presse schreibt dazu: „Das Landgericht Frankfurt am Main wies seine Ansprüche mit der Begründung zurück, dass seine Behauptungen ,so vage und so unkonkret gefasst seien, dass diesem Vortrag jegliche Substanz fehlt‘.“
Schabirosky sagt in Hinblick auf die Prozesskostenhilfe im Interview: „Denn aufgrund der Höhe der Schadenssumme konnte ich mir die geplante Klage finanziell überhaupt nicht leisten.“ Diese Angaben sind als solches übrigens ungenau. Prozesskostenhilfe (PKH) wird schließlich nicht abhängig von der Schadenssumme gezahlt. PKH ist auschließlich davon abhängig, ob jmd. im Sinne des Gesetzes arm ist und ob der Rechtsstreit für den Antragsteller Erfolgsaussichten bietet.
Wenn das Gericht nicht die nötigen Erfolgsaussichten gesehen hat (wofür hier einiges spricht), dann könnte dies darauf schließen, dass entweder zu dem Versprechen der Erfolgsprämie nicht genügend vorgetragen werden konnte oder dazu, zu welchem Erfolg überhaupt etwas versprochen worden sein soll. Schließlich steht auch fest, dass im Jahre 2009 der operative Rückzug von Maschmeyer aus dem AWD erfolgte, welches 2013 die Namensänderung in Swiss Life Select vornahm. Der Konkurrent erhielt also nur einen anderen Namen. Dies dürfte jedenfalls kaum Inhalt einer irgendwie angedachten Erfolgsprämie gewesen sein.
Auch hier gerät Schabirosky – nicht nur gegenüber dem Gericht – in Erklärungsnot.
Auch hatte Schabirosky gegenüber der DVAG eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, zu der er nur vage Angaben macht. T-online schreibt dazu: „An dieser Stelle hätte der Reporter folgende Nachfrage stellen wollen: „Eine eidesstattliche Erklärung ist ein vor Gericht zugelassenes Mittel der Beweisführung, das man persönlich unterschreiben muss. Wie hätte die DVAG Ihnen diesen Eid ‚unterjubeln’ können?““ Tja, dies Frage drängt sich auf.
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Eigentlich zieht er alle in den Kakao. Stefan Schabirosky beschuldigt aktuell die DVAG, während er früher AWD und Maschmeyer im Visier hatte.
Wenn man seinen Worten Glauben schenkt, hat sich eine ganze Maschinerie durch einen einzige Person täuschen lassen. Damit greift er die Presse, die Öffentlichkeit, aber auch gleich die Justiz an. Sogar die Börse will er getäuscht haben.
Mit dieser Idee wird Schabirosky inzwischen stark kritisiert. Viele haben Zweifel an der Rufmordkampagne.
Kristopher Sell, der den Fall vor einigen Jahren für den NDR recherchiert hatte, sagte im Deutschlandfunk, Schabirowsky sei damals kein Kronzeuge gewesen und er sei nicht der wichtigste AWD-Mitarbeiter gewesen, der auf den NDR zukam.
Auch Stefan Aust hat sich inzwischen in einem Interview zu dem Thema gemeldet.
Nur eins ist sicher: Das Buch mit dem Titel „Mein Auftrag: Rufmord“ ist inzwischen in aller Munde und kann über Amazon und Buch.de wohl schon erworben werden. Die Kampagne Buchverkauf hat jedenfalls gewirkt.
In Amazon hat er es gleich zum Bestseller Nr.1 Politik gebracht.
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Stefan Schabirosky kündigt an, die DVAG in seinem Enthüllungsbuch schwer zu belasten. Viele Vorwürfe, die seinerzeit erhoben wurden, sollen im Auftrag erhoben, teilweise fingiert und teilweise unwahr gewesen sein. Maschmeyer soll damit – zumindest teilweise – zu Unrecht beschuldigt worden sein.
Wird Maschmeyer nun durch das Enthüllungsbuch vom bösen Saulus zum friedensschaffenden Paulus?
Panorama widerspricht dieser These und meint, man habe alles ordentlich recherchiert. Maschmeyer und die Vermittlungen geschlosener Fonds durch den AWD habe nach Angaben von Panorama Tausende Menschen ins Unglück gestürzt.
Den Kontakt zu Wistleblower Schabirosky bestätigt Panorama allerdings und schreibt, dass nicht bekannt war, dass Stefan Schabirosky offenbar von einem AWD-Konkurrenten bezahlt wurde. Außerdem seien „Informationen, die auf Verrat aus niedrigen Motiven beruhen, ….. nichts Ungewöhnliches“.
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Mittlerweile kommen die Meldungen wie im Taubenschlag. Es gibt kaum eine große Zeitung, die nicht darüber berichtet.
Nachdem der Ex-AWD- und EX-DVAG-Mitarbeiter Stefan Schabirosky seine ehemaligen Arbeitgeber jeweils erheblich belastet hatte, hatte die DVAG auf die Anschuldigungen reagiert. Hier ist die Gegendarstellung der DVAG. Die DVAG hatte die Anschuldigung, sie habe Herrn Schabirosky dafür angestellt, um den Ruf des AWD zu schädigen, vehement widersprochen.
Darauf wiederum hat jetzt gemäß eines Berichts des Handelsblattes der selbsternannte Rufmörder Schabirosky reagiert. Gemäß dem Bericht des Handelsblattes bezichtigt er die DVAG der Lüge, wenn die DVAG behauptet, nicht an den Rufmordplänen beteiligt gewesen zu sein.
Zuletzt meint Schabirosky in dem Interview mit dem Handelsblatt, er habe schnell gelernt, „wie man Fakten und Zahlen durch geschicktes Weglassen oder Inszinierung skandalisieren konnte“.
Beispielhaft berichtet er darüber, er habe es fingiert, Skandalnachrichten einzustellen, zum Beispiel die angebliche Verschuldung vieler AWD-Vertriebler beim eigenen Unternehmen. Die Aussage verwundert deshalb, weil es fast so klingt, als wolle Herr Schabirosky das Gegenteil behaupten.
Vielleicht bringt eine erwartete juristische Auseinandersetzung Klärung in die Sache.
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Die Wirtschaftswoche bringt es wohl auf den Punkt. Alles, was gegen Maschmeyer und AWD geschrieben wurde, für unwahr zu erklären, wäre fatal. Einen Persilschein darf man ihm nicht ausstellen, auch wenn Maschmeyer Opfer einer Rufmordkampagne geworden sein soll.
„Ausgerechnet einer, der angeblich vom Finanzvertriebs-Konkurrenten DVAG für eine Rufmordkampagne gegen AWD und Maschmeyer bezahlt worden sein soll, pflegt nun tatkräftig Maschmeyers Image“, schreibt die Wirtschaftswoche und greift damit Schabirosky an. Schabirosky hat ein Buch geschrieben und wechselt jetzt abermals die Fronten. Früher war er für den AWD tätig, wechselte dann zur DVAG. Dann zog er aus gegen den AWD „zu Felde“, jetzt gegen die DVAG.
Er war nicht der einzige Frontkämpfer gegen den AWD. Eigentlich war er einer von vielen. Da ist z.B. auch Reporter-Urgestein Christoph Lütgert zu nennen. Mit dem NDR-Magazin Panorama kam es nach vielen Beiträgen zu einem versöhnlichen Miteinander.
Da sind auch die Betreiber des Vereins der ehemaligen AWD-Mitarbeiter zu nennen, die auch viel Aufklärung betrieben haben. Oder der Wirtschaftsdetektiv Medard Fuchsgruber, ebenfalls aktiv in Sachen AWD und für den Verein. AWD klagte sogar, weil die Buchstaben in der ursprünglichen Vereinsgründung enthalten waren, und sorgte damit unfreiwillig für die eigene Bekanntmachung. Dass man später den Namen AWD loswerden wollte, hatte man damals wohl nicht bedacht.
Hinzu kamen viele Anlegeranwälte, die vor Gericht zogen und für viele Anleger Geld einholten und die ihre Erfolge publizierten.
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Stefan Schabirosky führte einen Rachefeldzug gegen den AWD. Auftraggeber soll, wie er sagt, die DVAG gewesen sein. Die Vorwürfe ziehen weite Kreise. Mittlerweile schreibt sogar die Bild. Und das soll was heißen.
Fokus.de schreibt, Schabirosky behaupte, er habe dafür eine halbe Million Euro kassiert. Es fing an mit einem Gehalt von 6.000,00 €, zuletzt sollen es 15.000,00 € monatlich gewesen sein, sowie eine Einmal-Zahlung von 50.000,00 €.
Er soll seinen Angaben zufolge als externer Controller angestellt worden sein. Fokus.de schreibt auch, dass Ansprechpartner von Schabirosky der ehemalige Kanzleramtsminister und Aufsichtsratschef Friedrich Bohl gewesen sein soll.
Schabirosky behauptet, er habe per Handschlag einen Bonus versprochen bekommen, der jedoch nie gezahlt wurde.
Die Bildzeitung schreibt heute, es sei unklar, ob der AWD-Gründer Maschmeyer, der seine Anteile 2007 an SwissLife verkauft hat, beim Verfassen des Buches behilflich war. Welches Buch die Bild meint, bleibt unklar. Meint sie womöglich das noch nicht erschienene Buch von Schabirosky?
Die DVAG weist die Rufmordvorwürfe scharf zurück. So schreibt es neben anderen dann das Handelsblatt heute. Man habe sich von Schabirosky deshalb getrennt, weil dieser einen persönlichen Rachefeldzug gegen den AWD geführt habe. Schabirosky habe für die DVAG den europäischen Markt der Finanzdienstleister beobachtet. War Schabirosky als Beobachter tätig?
Im Übrigen soll es eine eidesstattliche Versicherung von Schabirosky geben, in dem dieser angibt, dass mögliche Missachtungen von Gesetzen auf sein eigenes „Tun und Handeln ohne Wissen, ohne Weisung der DVAG geschehen“ seien. Auch dies stand so im Handelsblatt.
Warum diese eidesstattliche Versicherung in dieser Form abgegeben wurde, wird nicht mitgeteilt. Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist grundsätzliche ein ungewöhnlicher Vorgang. Der Inhalt dieser Versicherung ist es auch. Warum wurde sie abgegeben? Warum soll sie sich auf Missachtung von Gesetzen beziehen? Vielleicht gibt es bald Aufklärung.
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Über eine unglaubliche Geschichte berichten heute das Handelsblatt und die Welt.
Das Handelsblatt und die Welt schreiben heute über Stefan Schabirosky. Er will Geld von der Deutschen Vermögensberatung DVAG dafür erhalten haben, gegen den AWD (heute Swiss Life Select) eine Rufmordkampagne zu führen. So ist es zumindest in der Welt und dem Handelsblatt zu lesen. Schabirosky hat seine Geschichte in einem Buch über seine ehemaligen Arbeitgeber geschrieben.
2003 hatte er sich vom AWD getrennt, heuerte dann bei dem Konkurrenten DVAG an. Dann soll er den Auftrag erhalten haben. Gerichtlich ist er wohl gegen den DVAG gescheitert, als es um eine Prämie ging.
Jetzt hat er eine Buch geschrieben mit dem Titel „Mein Auftrag: Rufmord“.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich aktuell mit der Frage beschäftigt, ob Provisionsvorschüsse im Fall einer Stornierung zurückzuzahlen sind. Dabei hat das Gericht neue Grundsätze geregelt.
Die ERGO hat von einer slowakischen Handelsvertreterin etwa 11.000,00 € an Provisionen zurückgefordert und eingeklagt. Die Vertreterin meinte, sie sei nicht zur Rückzahlung verpflichtet. Schließlich sei der Versicherer selbst für die Einstellung der Beitragszahlungen verantwortlich gewesen. Mit Urteil vom 17.05.2017 unter dem Aktenzeichen Rs. C 48/16, Abruf-Nr.: 194994, entschied der EuGH, dass ein Versicherer jegliches Verhalten zu vertreten habe, welches zur Vertragskündigung (Stornierung) führen kann. In diesem Fall soll die Versicherung den Kunden durch diverse Nachfragen „genervt“ und damit faktisch zur Einstellung der Beitragszahlung veranlasst haben. So jedenfalls behauptet es die Klägerin.
Der EuGH beschäftigte sich mit dem Begriff des „Vertretenmüssens“. Insgesamt ging es beim EuGH um die Frage, ob ein Unternehmen nur rechtlich relevantes Verhalten zur vertrete hat, wie z.B. das Unterlassen einer rechtzeitigen Stornogefahrmitteilung, oder wenn z.B. die Versicherung selbst kündigt. Es ging jedoch auch und vor allem um die Frage, ob darüber hinaus ein sonstiges Verhalten dazu führen kann, dass der Provisionsanspruch bestehen bleibt.
In der europäischen Handelsvertreterrichtlinie heißt es, dass ein Rückforderungsanspruch bestehe, soweit das Geschäft nicht ausgeführt werde.
Die europäische Handelsvertreterrichtlinie gilt eigentlich nur für Warenvertreter, kam jedoch in diesem Fall zur Anwendung. In Art. 11 der Richtlinie 86/653 heißt es:
Der Anspruch auf Provision erlischt nur, wenn und soweit
– fest steht, dass der Vertrag zwischen dem Dritten und dem Unternehmer nicht ausgeführt wird, und
– die Nichtausführung nicht auf Umständen beruht, die vom Unternehmer zu vertreten sind.
Vom Handelsvertreter bereits empfangene Provisionen sind zurückzuzahlen, falls der Anspruch darauf erloschen ist.
Zunächst stellte der EuGH klar, dass die Regelung grundsätzlich auch gelte im Fall der teilweisen Nichtausführung. Die Regelung gelte eben nicht nur dann, wenn ein Vertrag komplett storniert wird.
Allerdings sagt das Gericht auch, dass im Falle einer Teilstornierung nicht die gesamte Provision zurückgeführt werden müsse. Die Verpflichtung zur Rückzahlung der Provision muss strikt im Verhältnis zum Ausmaß der Nichtausführung des Vertrages stehen. Eine über das Ausmaß dieser Nichtausführung hinausgehende Verpflichtung zur anteiligen Rückzahlung der Provision wäre in der Tat eine durch Art. 11 Abs. 3 der Richtlinie 86/653 untersagte Abweichung zum Nachteil des Vertreters.
Im Übrigen will der EuGH den Begriff „Umstände, die vom Unternehmer zu vertreten sind“ weit auslegen. Hier müssen alle Umstände des Falls berücksichtigt werden, um festzustellen, ob die Nichtausführung der Versicherungsverträge nicht von dieser Gesellschaft zu vertreten ist.
Das erstinstanzliche Gericht hat also deshalb alle rechtlichen und tatsächlichen Umstände zu würdigen, um festzustellen, ob die Stornierung eines Vertrages nicht auf Umständen beruht, die vom Unternehmer zu vertreten sind.
Die ERGO-Mitarbeiterin, Frau Barlikova, rügte erstinstanzlich, einige Kunden haben deshalb nicht mehr gezahlt, weil sie das ursprünglich in diese Gesellschaft gesetzte Vertrauen verloren hätten, nachdem sie von ihr unangemessen behandelt worden seien.
Nach der Rechtsprechung des EuGH kommt es jetzt darauf an, ob die Vorwürfe zutreffend sind.
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Branchenvertiefte Spezialisten, Versicherungsvermittler und Juristen, erleiden ja oft Langeweile, während sich andere in der Ferienzeit vergnügen. Deshalb hier mal ein Tipp: Während der Ehepartner in fragwürdigen Romanen schmökt, könnte sinnvolle Freizeitgestaltung in der Lektüre des IDD-Umsetzungsgesetzes gefunden werden.
Dieses ist ab 23.2.2018 geplant. Neu ist u.a. das Verbot von Sondervergütungen. Damit soll auch das Provisionsabgabeverbot gemeint sein. Das steht unter § 34 d Abs.1 letzter Absatz GewO.
Hier findet man den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes auf der seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.