Allgemein

Tipp für Karfreitag

Die IHD-Akadamie bietet ein Seminar Investmentstrategien für den 15./16. Mai und den 22./23. Juli an.

„In diesem bekannten und stets ausgebuchten Seminar setzt Thomas Noske (RD2 / As-Club-Mitglied) seinen perfekten Mix aus Theorie und jahrzehntelanger erfolgreicher Praxis fort. Angesprochen werden damit alle Vermögensberater, die ihren Investmentumsatz steigern oder perfektionieren wollen“, heißt es in der Einladung der Unabhängige Interessenvertretung der Handelsvertreter der  DVAG e.V.

Es sollen noch Plätze frei sein.

OVB mit Aufwärtstrend

Die OVB hat jetzt ihre Zahlen 2014 vorgelegt. Die Provisionserlöse sind 2014 gegenüber dem Vorjahr um 4,5 Prozent auf 214 Millionen Euro gestiegen. Der Konzern erhöhte die Zahl der Finanzvermittler im vergangenen Jahr von 5.082 auf 5.173. Die Zahl der betreuten Kunden stieg von 3,08 auf 3,22 Millionen.

Quelle Cash-Online

Operative Kennzahlen

Kunden Anzahl  3,22 Mio. + 4,5 %

Finanzvermittler (31.12.) Anzahl 5.173 + 1,8 %

Gesamtvertriebsprovisionen Mio. Euro 214,0 + 4,5 %

Prügelei um Akten

Ein Vermögensberater erlebte Ende 2014 eine böse, frühweihnachtliche Überraschung.

Kollegen von ihm, die im selben Vertrieb tätig waren, wollten den Vermögensberater dabei überführen, wie er für fremde Gesellschaften Vermittelt. Der Vermögensberater hatte zuvor bei dem Vertrieb fristlos gekündigt.

Die alten Kollegen waren auch nach der Kündigung nicht müde,  Belastungsmaterial gegen den Abtrünnigen zu sammeln. Unter dem Vorwand, eine Kundin wünsche den Abschluss einer Versicherung, wurde der ausgeschiedene Vermögensberater in die Wohnung der Kundin gelockt. Dazu führte er eine Aktentasche bei sich. In dieser Aktentasche waren einige Formulare enthalten. Die Kundin unterschrieb einen Antrag, der dann anschließend auch in die Aktentasche gesteckt wurde. Der Berater meinte sogar noch, durch eine Milchglasscheibe die Statur einer Person im Nebenraum gesehen zu haben. Die Kundin – darauf angesprochen – schloss dies aber kategorisch aus.

Als sich der Berater verabschieden wollte, öffnete sich die Milchglasscheibentür, zwei andere Vermögensberater stürmten „mit gezogener Handykamera“ in den Raum hinein, in welchem sich der ausgeschiedene Berater zusammen mit der Kundin zu diesem Zeitpunkt befand. Dann kam es zu wilden Beschimpfungen, Drohungen und einer handfesten Prügelei. Es war das erklärte Ziel der beiden Angreifer, die Unterlagen aus der Aktentasche zu sichern. Da der Berater diese freiwillig nicht herausgeben wollte, wurde kurzerhand auf ihn eingeschlagen, um so sich den Inhalt der Aktentasche annehmen zu können.

Diese Unterlagen tauchten jetzt plötzlich in einem Gerichtsverfahren wieder auf, indem der Berater von dem Vertrieb verklagt wurde.

Ich gehe einmal davon aus, dass die Täter den Vertrieb nicht wahrheitsgemäß darüber informiert haben, auf welche Weise man in den Besitz der Unterlagen kam. Gemäß § 249 StGB wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wer mit Gewalt gegen eine Person eine fremde Sache wegnimmt in der Absicht, die Sache sich oder reinem Dritten zuzueignen.

DVAG spendet

Die DVAG investiert nicht nur in Werbeträger. Sie gibt auch Geld für Parteispenden aus.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet von Spenden im Jahr 2013:

„Die CDU erhielt ausweislich ihres jetzt präsentierten Rechenschaftsberichts im Bundestagswahljahr 2013 über ein Firmengeflecht um den 2014 verstorbenen DVAG-Gründer Reinfried Pohl sowie aus dessen Privatkasse insgesamt Spenden in Höhe von 493 000 Euro. Hinzu kommt eine 40 000 Euro-Spende des Bundesverbandes Deutscher Vermögensberater, der von Pohl mitgegründet wurde. Das haben die Experten von abgeordnetenwatch.de ermittelt. Trotz dieser großen Summen hatte die CDU im Jahr 2013 aber keine einzige der Spenden sofort anzeigen müssen, da die einzelnen Gaben allesamt unter 50 000 Euro lagen.“

Laut Welt belegt die DVAG damit Platz 6 der Spenderrangliste.

Nicht nur das

Die DVAG hat ja nicht erst mit Klopp das Jahr der Werbepromis eingeleitet. Die Stadiontournee von Helene Fischer wird auch von der DVAG gesponsert.

Jürgen Klopp ist jetzt offiziell Coach der DVAG

Wie schon auf der Incentive-Reise auf Malta verraten, ist Jürgen Klopp jetzt Coach und Werbepartner der DVAG geworden. Er hat sich für drei Jahre verpflichtet.

Kurze Prozesse

Zwei „kurze“ Prozesstermine prägten das Ende meiner Arbeitswoche.

In Rostock vor dem Landgericht erschienen die erhofften Zeugen nicht. Man kam nicht weiter. Die Zeugen waren nur mit einfachem Brief geladen und man wusste nicht, ob dieser Brief zuging. Dass beide Anwälte eine Anreise von mehreren hundert Kilometern hatten …. nun denn, wen stört`s?

In Düsseldorf heute ging es um einen Buchauszug, den die Ergo erteilen sollte. Die freundlichen Richterinnen meinten, der Buchauszug sei so beantragt, wie es sein müsse. Man werde ihn wohl so auch ausurteilen. Nach 10 effektiven Minuten ging es wieder Richtung Büro.

Urteil mit Fehlern

Das Amtsgericht Frankenberg verkündete am 12.02.2015 ein überraschendes Urteil.

Ich hatte bereits darüber berichtet, dass es hier eine Zeugenvernehmung gegeben hat, die in sich völlig unterschiedliche Bewertungen zuließ.

In dieser Entscheidung wurde ein Vermögensberater verurteilt, einen Provisionsvorschuss zurückzuzahlen.

Vertrieb und Vermögensberater hatten einen Handelsvertretervertrag geschlossen, und anschließend einen Aufhebungsvertrag. Das Gericht ging davon aus, dass sich die Parteien der Regelungen des Vermögensberatervertrages weiter bedienen wollten, soweit sich aus ihnen die Abwicklungsmodalitäten ablesen lassen.

Der Aufhebungsvertrag sollte dem Vermögensberater „zum Verhängnis“ werden. Das Gericht meinte, dass bei der Beurteilung der Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Abrechnungen zu berücksichtigen war, dass die Parteien in der Vergangenheit ihr Vertragsverhältnis dahingehend gelebt haben, dass die Abrechnungen akzeptiert und vom Beklagten nicht in Zweifel gezogen, sondern vielmehr zur Grundlage des Aufhebungsvertrags gemacht wurden.

Mithin sind Zweifel, die aktuell behoben wurden, ausgeschlossen.

Schließlich habe der Vermögensberater gemäß Vertrag unverzüglich die Abrechnungen binnen 3 Wochen zu prüfen. Hier meinte das Gericht, er habe die Abrechnungen nicht innerhalb der Frist beanstandet.

Hier begeht das Gericht einen erheblichen Gedankenfehler: Die herrschende Rechtsprechung ist der Rechtsauffassung, dass das Schweigen, nachdem man eine Provisionsabrechnung erhalten hat, kein Anerkenntnis darstellt.

Das Gericht meinte weiter: „Darüber hinaus dürfte sich die einseitige Änderung des Multiplikationsfaktors zur Berechnung der Provision im Verhältnis zum Wert des abgeschlossenen Vertrages, auf die zum Soll gestellten Forderungen der Klägerin nicht unmittelbar ausgewirkt haben, weil insoweit sowohl die Auszahlungen als auch die Rückstellungen ebenfalls auf dem niedrigeren Faktor beruhen dürften.

Zweiter Fehler des Gerichts: Das Gericht stellt hier auf eine Provisionskürzung von 24 Promille auf 22 Promille für die Vermittlung von Lebensversicherungen ab ohne dass man den Satz des Gerichtes verstehen könne, meinte es, dass es im Ergebnis egal wäre, ob dem Berater 24 Promille oder 22 Promille zustehen würden.

Hier beweist das Gericht, dass es die Abrechnungsmodalitäten nicht verstanden hat.

Im Übrigen meinte, dass Gericht, dass die Provisionsänderungen dem Beklagten zum Zeitpunkt des Abschlusses des Aufhebungsvertrages bekannt war. Auch hier bringt das Gericht einiges durcheinander.

In Anschluss daran hat sich das Gericht mit den Pflichten der Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge auseinandergesetzt. Das Gericht meint, dass die Klägerin hier alles erforderliche getan hätte. Das Gericht meint zu all den Anforderungen, dass diese in doppelter Weise genügt wurden, indem sowohl durch die Aachen Münchener Versicherung Schreiben an die Versicherungsnehmer versandt wurden, als auch durch sie Stornogefahrmitteilungen an die Nachfolger des Beklagten.

Nächster Fehler des Gerichts: Der BGH wies ausdrücklich darauf hin, dass man sich nicht darauf verlassen dürfe, dass ein Bestandsnachfolger sich um die Rettung der Verträge bemühe, wenn er einfach nur durch eine E-Mail informiert würde.

Das Gericht meinte jedoch, dass es nicht einmal darauf ankomme, ob die Klägerin tatsächlich den Anforderungen an die Bestandserhaltungsmaßnahmen genügt habe, weil nach einer Beweisaufnahme sich herausgestellt habe, dass diese zu keinem Erfolg hätten führen können.

Im Übrigen meinte das Gericht, dass bei sogenannten Kleinstprovisionen (das Gericht ging von 100 € aus) überhaupt keine Nachbearbeitung erforderlich wäre.

Ferner meinte das Gericht, dass Nachbearbeitungen sinnlos wären, in denen es den Versicherungsnehmern um eine persönliche Bindung an den Versicherungsnehmer ginge. Dies galt auch für eine Kundin, die Aussagte, ihr sei bei ihren Entscheidungen die Verwandtschaft zum Beklagten wichtig und die besseren Angebote.

Warum „die besseren Angebote“ nicht auch von der Klägerin hätten kommen können, verriet das Gericht nicht.

Eine weitere Kundin sagte, dass ihr das Vertrauen in den Beklagten so wichtig gewesen sei, dass sie deshalb nicht an den von der Klägerin vermittelten Verträgen habe festhalten wollen.

Ein weiterer Kunde sagte, dass er deshalb gewechselt habe, weil er ein besseres Angebot eines anderen Anbieters erhalten habe.

Warum das Gericht hier es nicht für erforderlich hielt, eine Nachbearbeitung vorzunehmen, um Vertrauen aufzubauen und um Angebote evtl. nachzubessern, verriet das Gericht nicht. Gerade deshalb ist doch eine Nachbearbeitung erforderlich!

Alles in allem eine sehr zweifelhafte Entscheidung.

Gedanken zur Zukunft der DVAG

Christoph Baltzer hat zu einem Interview im Geschäftsbericht der DVAG in Value Das Beratermagazin Stellung genommen.

Ein weiterer Aktionär soll sich künftig bei der DVAG nicht beteiligen, heißt es. Man bleibe ein „Familienunternehmen“( also ein von der Familie Pohl geführtes Unternehmen). Übrigens: Laut Wikipedia werden etwa 95 Prozent der in Deutschland ansässigen Betriebe und Firmen werden als Familienunternehmen geführt.

Baltzer fasst weiter zusammen, dass das Bauspar-Geschäft um 3,7 Prozent auf 2,1 Mrd. Euro Bausparsumme zurückgegangen sei, das vermittelte Fondsgeschäft um 5,8 Prozent auf 1,8 Mrd. Euro gesunken sei, während die Baufinanzierung (-1,7 Prozent) und im Hauptgeschäftsfeld Lebensversicherung Neugeschäft stagniert sei.

„Direktionen und Geschäftsstellen seien um 1,3 Prozent auf 3.375 zurück. Eigenen Angaben zufolge arbeiten 14.000 Hauptberufler für die DVAG. Anderen Angaben zufolge ist die Zahl der Vermögensberater inzwischen auf 25.000 gesunken. 2012 zählte die DVAG noch 37.000 Vermögensberater“, so Baltzer.

Die Herausforderungen für das Brüderpaar Andreas und Reinfried Pohl seien riesengroß. Im Hauptgeschäftsfeld Lebensversicherung müssten die Vermögensberater gegen den ständigen Gegenwind aus der Finanzpresse anreden. Außerdem würde es nach der Einführung des LVRG immer schwieriger, auskömmliche Provisionen beim Produktpartner Aachen Münchener auszuhandeln, beschreibt Baltzer weiter.

Andreas Pohl hat nun im Geschäftsbericht das Jahr 2015 zum Jahr des Vermögensberaters erklärt.

OLG Stuttgart: Nachbearbeitung muss exakt vorgetragen werden

Das Landgericht Tübingen hatte sich bisher wiederholt mit der Frage beschäftigen müssen, ob die Provisionsabrechnungen eines großen Deutschen Vertriebes nachvollziehbar sind und ob für den Fall, dass Provisionen zurückgefordert werden, genügend Bestandserhaltungsmaßnahmen durchgeführt wurden.

Von einer Einheitlichkeit der Rechtsprechung kann hier nicht die Rede gewesen sein. Erst kürzlich stellte das Landgericht Tübingen klar, dass die Bestandserhaltungsmaßnahmen schon daran scheitern müssten, weil in jedem Fall der Stornierung immer das Gleiche getan würde. Es werde nicht auf den Einzelfall abgestellt und dies sei mit den Anforderungen des Bundesgerichtshofes nicht vereinbar.

Dennoch wurde ein Handelsvertreter zur Rückzahlung von Provisionsansprüchen in einem anderen Verfahren verurteilt. Dagegen wurde Berufung eingelegt. Dieses Verfahren wurde kürzlich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt.

Die Richter setzten sich zunächst mit den Grundsätzen von Bestandserhaltungsmaßnahmen gar nicht erst auseinander. Sie vertraten die Auffassung, dass zu den Bestandserhaltungsmaßnahmen noch nicht genügend vorgetragen sei und dass das Landgericht Tübingen eine solche Entscheidung – zumindest zu diesem Zeitpunkt noch nicht – hätte fällen dürfen. Das Gericht bot einen Vergleich an. Ob dieser zustande kommt, ist noch nicht klar.

DVAG macht 2014 mehr Umsatz und weniger Gewinn

Die DVAG legt ihre Zahlen aus dem Jahr 2014 vor.

Die Umsatzerlöse des Konzerns (einschl.  Allfinanz Deutsche Vermögensberatung AG, FVD Deutsche Vermögensberatung, Deutsche Vermögensberatung Bank AG in Österreich, SVAG Schweizer Vermögensberatung AG) verzeichneten einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr um 5,3 Prozent auf 1,2 Milliarden Euro.

Der Jahresüberschuss ging um ganze 12,3 Prozent auf 176,1 Millionen Euro zurück. Das Eigenkapital verminderte sich um 0,8 Prozent auf 660 Millionen Euro.

Die DVAG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2013 Umsatzerlöse von 1.130,4 Millionen Euro und einen Gewinn von 176,1 Millionen Euro.

Im Jahre 2012 wurden 1,18 Milliarden Euro umgesetzt.

Im Jahre 2011 waren es 1,1 Milliarden €, 2010 waren es 1,07 und 2009 waren es auch 1,1 Milliarden Euro.

2008 hatte die DVAG einen Umsatz von 1,22 Mrd. Euro. Diesen Umsatz hat sie bis jetzt nicht mehr erreichen können.