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Was tun, wenn Kunden noch von dem alten Vertrieb kontaktiert werden? Eine wohl praktische Antwort: Den Vertrieb einfach einmal anschreiben und auffordern, die Kundendaten zu löschen und die Kontaktaufnahme für die Zukunft zu verbieten.
So getan antwortete ein Vertrieb wie folgt:
Mit Bezug auf Ihr vorgezeichnetes Schreiben haben wir, Ihren Wunsch entsprechend, den Sie betreffenden Datensatz in unserem Kundenbestand gesperrt. Aufgrund von handels- bzw. steuerrechtlichen Pflichten ist uns eine Löschung der Daten bis zum Ablauf der gesetzlichen Fristen aktuell nicht möglich.
Ferner weisen wir sie darauf hin, dass aufgrund der Sperrung Ihres Datensatzes eine Betreuung Ihrer Verträge durch die … respektive durch unsere Vermögensberater künftig nicht mehr möglich ist.
Sollten Sie weiterhin eine Betreuung durch die … wünschen, so können Sie uns dies schriftlich an die oben genannte Adresse mitteilen.
Aus technischen Gründen kann es für kurze Zeit noch zu Kontaktaufnahmen kommen. Wir bitten hierfür um Verständnis“.
Höflich und nett und Problem gelöst.
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Der gestern erwähnte Markenrechtsstreit zwischen DVAG und einem Verein ist sicher keine neue Erfindung. Anders gesagt: Man hätte damit rechnen können.
Schließlich gab es bereits mit der Marke „AWD“ (heute Swiss Life Select) einen ähnlich gelagerten Rechtsstreit. Den Betreibern der Seite www.awd-aussteiger.de wurde ebenfalls per einstweiliger Verfügung verboten, die Buchstaben AWD für ihre Seite zu verwenden.
Mehr zu lesen ist hier auf Telepolis.
Nachdem dann ein Verein gegründet wurde, soll das Betreiben einer ähnlichen Seite mit dem Kürzel AWD zulässig gewesen sein. Es handelt sich um den Verein der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V.
Dort heißt es auf der Website :
„Im Januar 2003 trafen sich erstmals ca. 12 AWD-Aussteiger auf Einladung von Herrn Weise, besprachen die Situation und überlegten das Vorgehen gegen den AWD und zur Hilfe der ehemaligen AWD-Mitarbeiter. Der heutige 1. Vorsitzende des Vereins der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V. war damals schon dabei. Es wurde beschlossen, einen Verein zu gründen. Weitere Treffen folgten und im Juni 2003 wurde dann der Verein der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V. gegründet.
Inzwischen war aufgrund Einstweiliger Verfügungen gegen Herrn Weise die Web-Site und das Forum aus dem Internet genommen. Der AWD sah seine Markenrechte an den drei Buchstaben gefährdet. Mehrere Prozesse führte der AWD gegen Herrn Weise und seine Familie und erst im Dezember 2003 kam das Hanseatische Oberlandesgericht zu der Sicht, dass durch den Zusatz “Aussteiger” eine ausreichende und unmißverständliche Distanzierung von der Marke “AWD” vorlag und somit gegen die Nutzung der Formulierung “AWD-Aussteiger” kein Einwand erhoben werden konnte. Die Einstweiligen Verfügungen wurden aufgehoben; die Web-Site ging wieder Online und erneut waren innerhalb kurzer Zeit tausende Beiträge im Forum.“
Nanu! Nur durch den Zusatz „Aussteiger“ erfolgte – so das Gericht – eine ordentliche Abgrenzung zu dem klagenden Vertrieb. Zumindest dieses Unterscheidungsmerkmal dürfte aktuell nicht gegeben sein.
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Wie schon berichtet, hatte sich ein Verein gegründet mit dem auf der Website erklärten Ziel, Bindeglied zwischen Vermögensberatern und Geschäftsleitung der DVAG zu werden. Die DVAG bestreitet, dass der Verein tatsächlich diese Intention hat.
In dem Vereinsnamen soll wohl auch die Bezeichnung DVAG erwähnt worden sein.
Per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Frankfurt wurde dem Verein jetzt untersagt, den Markennamen DVAG in der Vereinsbezeichnung zu verwenden. Die Marke DVAG ist als Marke unter dem Kürzel DE 39510643 beim Markenamt eingetragen.
Das Landgericht Frankfurt führt aus, dass der Verein das Interesse verfolgen könnte, Vermögensberater abzuwerben. Schließlich hätten die der DVAG bekannten Mitglieder allesamt selbst Kündigung ausgesprochen. Dies betreffe den Vorsitzenden und auch en Schatzmeister. Zwei Mitgliedern des Verein habe die DVAG zuvor gekündigt.
Der Vereinszweck, so das Gericht, könne daher nicht erreicht werden. Im Mitgliedsantrag werde außerdem ausdrücklich verlangt, dass man noch in einem laufenden Vertragsverhältnis zur DVAG stehe.
Ob Rechtsmittel eingelegt werden, ist hier unbekannt. Der Verein hat den Beschluss auf einer Website wohl schon umgesetzt.
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Ich geh hin.
Die DKM 2014 findet vom 28. bis 30.10.2014 in den Westfalenhallen Dortmund statt.
Die AachenMünchener ist offensichtlich nicht vertreten, Swiss Life dagegen schon.
Wenn jemand Interesse, mich auf der Messe zu treffen, schicke mir bitte eine Mail an info@kanzlei-kaibehrens.de
Ich freue mich auf nette Gespräche.
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Nun wurde ich gefragt, ob es zur Kündigung führt, wenn man als Vermögensberater einem Verein beitritt, der sich für die Interessen von Vermögensberatern stark macht.
Allein die Fragestellung ist interessant. Hintergrund: Ein paar Vermögensberater der DVAG gründeten einen Verein, der sich für die Interessen der Handelsvertreter einsetzen soll. Angeblich soll es dabei schon zu Kündigungen gekommen sein.
Es ist eben anders als im Arbeitsrecht, wo der gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer fast unkündbar ist. Der Handelsvertreter geniest diesen Schutz nicht.
Der Beitritt zu einem solchen Verein stellt sicher keinen Kündigungsgrund dar. Aber dennoch gibt es für den Handelsvertreter keinen Kündigungsschutz. Unter Beachtung der Kündigungsfrist ist eine Kündigung auch ohne Angabe von Gründen möglich.
Dem so gekündigten Handelsvertreter stehen mitunter Ansprüche zu. Bei Ausspruch einer Kündigung steht ihm vielleicht sogar der Ausgleichsanspruch zu, wie der BGH in zwei neueren Entscheidungen bestätigt hat.
Der Vereinsbeitritt als solcher ist im Übrigen sicher kein Grund für eine fristlose Kündigung.
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Oft lässt sich ein Prozessverlauf vorhersagen. Manchmal gibt es jedoch „Ausbrecher“, die auch einen erfahrenen Anwalt erstaunen.
Dies lässt sich nur mit der „Freiheit des Richteramtes“ erklären.
Wikipedia erklärt dies wie folgt:
„Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 Abs. 1 GG, § 1 GVG, § 25 DRiG). Einer Dienstaufsicht untersteht der Richter nur, soweit nicht seine Unabhängigkeit beeinträchtigt wird (§ 26 Abs. 1 DRiG). Die richterliche Unabhängigkeit ist grundlegendes Merkmal einer rechtsstaatlichen Rechtspflege. Durch die richterliche Unabhängigkeit wird die für den Rechtsstaat unerlässliche Gewaltenteilung garantiert und sichergestellt, dass der rechtsunterworfene Bürger sich einem neutralen Richter gegenübersieht. Die richterliche Unabhängigkeit besteht im Interesse der Rechtssuchenden, ist also kein Grundrecht und kein Standesprivileg der Richter.
Man unterscheidet die sachliche Unabhängigkeit und die persönliche Unabhängigkeit. Sachliche Unabhängigkeit bedeutet Freiheit von Weisungen. Dabei ist Weisung im weitesten Sinne zu verstehen: jede Art von Einflussnahme ist unzulässig. Weder ein Gerichtspräsident noch ein Justizminister kann einem Richter eine Anweisung geben, wie er einen bestimmten Fall zu entscheiden hat. Auch Beurteilungen und Maßnahmen der Dienstaufsicht dürfen keine ausdrückliche oder indirekte Anweisung enthalten, wie der Richter in Zukunft zu entscheiden hat. Die sachliche Unabhängigkeit kommt jedem Richter, auch dem Richter auf Probe und dem ehrenamtlichen Richter, zu. Persönliche Unabhängigkeit bedeutet, dass der Richter gegen seinen Willen in der Regel nicht aus seinem Amt entlassen oder versetzt werden kann (§ 30 DRiG). Die persönliche Unabhängigkeit dient der Absicherung der sachlichen Unabhängigkeit und soll verhindern, dass ein missliebiger Richter entlassen oder versetzt wird. Entlassungen oder Versetzungen als Disziplinarmaßnahme sind nur durch Richterspruch (also wiederum durch unabhängige Richter) möglich. Persönliche Unabhängigkeit kommt nur den auf Lebenszeit angestellten Richtern zu (Art. 97 Abs. 2 GG). Auch ehrenamtliche Richter können aber gegen ihren Willen nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen und nur durch Entscheidung eines Gerichts abberufen werden (§ 44 Abs. 2 DRiG).“
Vor Gericht ist es eben nicht wie auf hoher See.
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246.000 Vermittler gibt es, fast doppelt so viele als Ärzte. So schreibt die Welt.
Übrigens: Anwälte gibt es ca. 160.000.
Wie viele Richter es gibt, konnte ich leider nicht in Erfahrung bringen.
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Maschmeyer, nicht nur bekannt als AWD (jetzt Swiss Life Select)-Gründer und Mann mit Händchen für das für ihn lukrative Geschäft, hatte einen Teil seines Geldes in die Fahrradbranche gesteckt.
Er wurde Großaktionär bei der Mitteldeutsche Fahrradwerke AG. Diese ist der absatzstärkste deutsche Fahrradhersteller. Anfang des Jahres wurde ein Verlust von mehr als 13 Millionen Euro bei 110 Millionen Euro Umsatz festgestellt.
Mifa aus Sangerhausen hat nun Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt.
Maschmeyer stehe mit seiner Anlage vor einem Scherbenhaufen, wie Handelsblatt schreibt.
Schon seit August wurde bekannt, dass die mallorquinische Maschmeyer Immobilie von Engel & Völkers für 38 Mio € zum verkauf angeboten wurde.
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Es wird ja gern über die Beratungsqualität gestritten. Dabei zeigen die Vertriebe mit dem Finger auf die Banken, die ja mitunter auch nicht besser beraten. Als wenn es über die eigenen Unzulänglichkeiten hinwegtäuschen könnte, jemanden gefunden zu haben, der auch schlechte Arbeit abliefert.
Nun zeigten die Westfälischen Nachrichten auf einen erstaunlichen Fall.
Ein Bankberater der Sparkasse Münsterland Ost hat den – wenn nicht sogar den größten – Vogel abgeschossen. Ihm ist es gelungen, einer 77-jährigen todkranken Frau den auf 20 Jahre fest angelegten geschlossenen Lebensversicherungsfonds „WestLB Trust 2“ anzudrehen.
Ende 2006 unterschrieb die gutgläubige Kundin die Beitrittserklärung zu dem Fonds. Ihr Geld sieht sie nicht wieder: Die Anlage läuft bis 2026, Stefanie S. starb 2012.
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heißt ein lesenswerter Artikel in der Welt vom 10.10.14
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Dr. Helmut Kohl regierte „in diesem unserem Lande“ von 1982 bis 1998.
Seine Laufbahn war verbunden mit einigen Paukenschlägen. Unter anderem wird er auch der „Kanzler der Einheit“ genannt. Er war der Kanzler mit der längsten Geschäftszeit (16 Jahre) und der erste Kanzler nach der Wiedervereinigung. In der so genannten CDU-Spendenaffäre verschwieg er die Herkunft eines Betrages in Höhe von eineinhalb bis zwei Millionen DM, obwohl er gemäß dem Parteiengesetz, welches er als Bundeskanzler selbst unterzeichnet hatte, zur Auskunft verpflichtet war. Nachzulesen in wikipedia
Nachdem sich Kohl aus der großen Politik zurückzog, blieb er nicht etwa untätig. Noch immer ist er Vorsitzender des Beirates der DVAG. Zu diesem Beirat gehören unter anderem auch Dr. Theo Zwanziger, Prof. Dr. Bernhard Vogel und Dr. Petra Roth.
Der mittlerweile 84 jährige heiratete im Jahr 2008. Trauzeugen waren der Bildchefredakteur Kai Diekmann und der Medienunternehmer Leo Kirch, zu dem Kohl ein ganz besonders enges Verhältnis hat.
Im Jahre 2004 stellte Kohl den ersten Teil seiner Memoiren vor. Dabei bediente er sich eines „Ghostwriters“, Herrn Heribert Schwan.
Auf der Frankfurter Buchmesse 2014 hat Kohl ganz aktuell einen Erinnerungsband zur Wendezeit vorgestellt.
Gleichzeitig veröffentlichte Heribert Schwan ein Buch namens „Vermächtnis. Die Kohlprotokolle“. Schwan zufolge hatte Kohl in Gesprächen, die 2001 und 2002 geführt wurden, unter anderem den ehemaligen Minister Norbert Blüm als „Verräter“ und Ex-Bundestagspräsident Wolfgang Thierse als „Volkshochschulherrn“ bezeichnet. Über die heutige Kanzlerin soll er gesagt haben: „Frau Merkel konnte ja nicht richtig mit Messer und Gabel essen“.
Kohl hatte zunächst die Veröffentlichung des Buches per einstweiliger Verfügung verhindern wollen. Das Landgericht Köln hatte seinen Antrag jedoch abgelehnt. Daraufhin legte Kohl sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Nach einem Richterlichen Hinweis des Oberlandesgerichtes hatte Kohl dann die Beschwerde zurückgenommen.
Kohl ist der Auffassung, die mit Schwan geführten Gespräche, die insgesamt 630 Stunden gedauert haben, und insbesondere die 200 Tonbänder mit den Gesprächsaufzeichnungen, gehörten ihm. Die Originalbänder hatte Schwan zwar herausgegeben, er verfügt jedoch noch über schriftliche Protokolle, sowie über Kopien der Bänder. Die Anwälte Kohls haben weitere juristische Schritte gegen die Veröffentlichung des Buches angekündigt.
Schwan trat jetzt am 12.10.2014 in der Talkshow von Günther Jauch auf und nahm Stellung. Er drohte Kohl indirekt, dass er möglicherweise noch mehr politischen Sprengstoff bereithalte.
Interessant war zu hören, dass Kohl bis heute keine einzige Aussage aus dem Buch Schwans dementiert hat. Kohl hatte seine Rechte ausschließlich auf die – seiner Meinung nach – ihm gehörenden Protokolle und Aufzeichnungen hergeleitet.
Eine bessere Werbung, als er durch die einstweilige Verfügung Kohl unfreiwillig erhalten hat, hätte sich Schwan wohl kaum erträumen können. Spätestens jetzt sind die Kohl-Protokolle in aller Munde.