Allgemein

LG Mannheim zu nachvertraglichem Wettbewerbsverbot

Am 14.10.2010 entschied das Landgericht Mannheim, dass die Klage eines Vertriebes wegen Unterlassung und Auskunft abgewiesen wird.

Ein Vertrieb machte ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot geltend. Der Handelsvertreter war als sogenannter Vermögensberater tätig.

Der Vermögensberater kündigte und bat um eine frühzeitige Vertragsbeendigung. Dem kam der Vertrieb nach.

In der Folgezeit begann der Vermögensberater bei der Konkurrenz. Nach Kundenbesuchen kam es zur Kündigung von Verträgen, die über den Vertrieb abgeschlossen waren. Der Vertrieb verlangte dann eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Diesem kam der Vermögensberater nicht nach.

Das Gericht entschied, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Beachtung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes habe, weil dies Derzeit wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig sei. Das Wettbewerbsverbot sei nicht schon wegen der fehlenden Karenzentschädigung unwirksam. Die Karenzentschädigung werde bereits kraft Gesetzes geschuldet, und nicht nur wegen einer vertraglichen Regelung.

Der Vertrieb macht der Klage eine Verletzung gemäß § 90 HGB geltend. Dass der Beklagte Kunden des Vertriebes angesprochen und im Rahmen seiner neuen Tätigkeit betreut hat, steht nach den Feststellungen des Gerichtes fest.

Das Landgericht Mannheim folgte einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28.11.1972. Danach darf der Handelsvertreter die Unterlassung des Wettbewerbs zumindest dann verweigern, wenn der Unternehmer nach der Kündigung fortlaufend zu erkennen gibt, dass er zu keiner Zahlung bereit ist. Nach Auffassung des Gerichts war dies auch hier gegeben.

Schließlich schweige der Handelsvertretervertrag zum Thema Karenzentschädigung vollständig. Auch ein Antwortschreiben des Vertriebes weist den Beklagten nur einseitig auf seine Verpflichtungen zum Unterlassen nach vertraglichem Wettbewerb hin. Auch in dem Anwaltsschreiben sei von einer angemessenen Entschädigung nicht die Rede. Auch im Prozess sei die Klägerin auf den Einwand fehlende Entschädigung schriftsätzlich mit keiner Silbe eingegangen.

Dieses Gesamtverhalten komme einer Zahlungsverweigerung zumindest nahe.

In Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Karlsruhe meinte auch das Landgericht Mannheim, dass der Vertrieb spätestens nach der Kündigung seine Zahlungsbereitschaft bezüglich der Entschädigung mitteilen müsse.

Auf ein Leistungsverweigerungsrecht komme es nicht mehr an und auch nicht, ob dies eine unzulässige Rechtsausübung sei.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

In Sorge um den Porsche

Ein völlig verunsicherter Versicherungsnehmer fürchtete um Hab und Gut und wandte sich direkt – unter Umgehung des Vermittlers direkt an die Versicherung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn Sie einen Blick in meinen bei Ihnen laufenden KFZ versicherungsvertrag werfen, werden Sie feststellen, dass ich seinerzeit nur für meine Person Versicherungsschutz beantragt habe. Diese Vertragsgestaltung habe ich nicht gewünscht, um Prämien einzusparen, sondern um über ein schlüssiges Argument zu verfügen, andere Personen  vom Steuer meines Porsche fernzuhalten. Dies gilt natürlich insbesondere für meine Frau.

Bis jetzt hat das auch ganz prächtig funktioniert. Nur leider hat Madame kürzlich von einer Freundin (die ich noch nie leiden konnte) erfahren, dass man derartige Klauseln auch im Nachhinein noch abändern kann. Damit nicht genug, hat sie weiterhin darauf verwiesen, dass die dafür zu zahlende Mehrprämie lächerlich wäre. Hiermit habe ich ein Problem: meine Frau verlangt von mir, die Fahrerklausel einzustreichen und sie als ebenfalls berechtigte Fahrerin eintragen zu lassen.

Natürlich kommt das unter gar keinen Umständen in Frage. Was für ein Mann wäre ich, wenn ich für ein bisschen Harmonie in der Ehe meinen Porsche opfern würde? Ich befinde mich also mitten in einem deftigen Dilemma, dem ich allein mit Ihrer Hilfe zu entkommen hoffe. Sie müssten nichts weiter tun, als mir ein offizielles Schreiben zu schicken, mit dem Sie die gewünschte Änderung schlicht und ergreifend ablehnen. Selbiges würde ich meiner Frau mit einem bedauerndem Kopfschütteln vorlegen – damit wäre die Angelegenheit dann hoffentlich endgültig vom Tisch.

Dass mir bewusst ist, dass Sie als Online Anbieter keine Zeit haben, sich mit langwierigen Verwaltungsaufgaben abzugeben, habe ich mir erlaubt, ein passendes Antwortschreiben vorzuformulieren, welches Sie nur noch auf Ihren Briefbogen kopieren, unterzeichnen und an mich zurücksenden müssen. Auf Wunsch kann ich Ihnen den Text auch gerne per E-Mail als Datei zur Verfügung stellen.

Für Ihre freundliche Unterstützung bedanken ich und mein Auto uns bereits jetzt ganz herzlich.

Mit freundlichen Grüßen

Fonds Online über die DVAG

Am 12.12.13 schreibt Fonds Online über die DVAG.

Verjährung droht

Am 31.12.2013 könnten viele Ansprüche verjähren, die im Jahre 2010 entstanden sind.

Wenn ein Handelsvertreter also glaubt, ihm ständen noch Provisionsansprüche aus dem Jahre 2010 zu, ihm seien im Jahre 2010 zu Unrecht  Softwaregebühren abgezogen worden oder er habe noch andere Ansprüche  aus diesem Jahr, so muss er sich rasch darum kümmern.

Schriftliche Aufforderungen verhindern die Verjährung nicht.  Man muss die Ansprüche bis zum  31.12.2013 gerichtlich geltend machen , will man sie nicht verlieren.

Pohl spendet für Bautzen

Für ein erweitertes Gräberfeld neben der JVA Bautzen leistete Reinfried Pohl, Gründer der DVAG, finanzielle Hilfe.

Obgleich ich als ehemaliger Vermögensberater stets von einigen familiären Dingen der Gründerfamilie Pohl erfahren hatte, war mir nicht bekannt, dass sein Vater schon 1946 in der Haftanstalt Bautzen verstorben war.

Dies las ich heute in den MDR-Nachrichten.

Die sowjetische Militäradministration hatte 1945 in Bautzen ein sog. Speziallager eingerichtet (Quelle Wikipedia).

Ein Anwalt wird letztmalig gefeiert

Er war schon vor Beginn meiner Ausbildung ein großes Vorbild. Im Kampf für die Gerechtigkeit saß er 27 Jahre lang in Haft. Mandatiert war er von einer ganzen Bevölkerung.

Heute ist die Trauerfeier von Rechtsanwalt und „Kollege“ (wie wir Anwälte uns anzusprechen pflegen) Nelson Rolihlahla Mandela.

Es soll die größte Trauerfeier der Geschichte werden.

Ein kleiner Tipp: Der sehr lesenswerte Nachruf von Rechtsanwalt Markus Kompa, hier zu lesen.

 

Ein Berater, der nur 800 Euro im Monat verdient und ein betrügerischer Berater…

 

Berater packen bei Maischberger aus. Das Filmchen ist durchaus empfehlenswert.

Vorgestern packten Berater bei „Menschen bei Maischberger“ aus. Sie erzählten vom Druck, von finanziellen Schwierigkeiten und den Anlegern, die sich gutgläubig auf die Auskünfte verlassen.

 „Man kann im Grunde auf keinen grünen Zweig kommen, wenn man Kunden fair und sinnvoll beraten will – ihm also nur das verkauft, was er wirklich braucht“, resümiert Bernd Schröder, der früher für die Postbank tätig war.

Kunden fühlen sich trotz Beratungsprotokoll schlecht beraten

Zu der obigen Geschichte passt, dass sich auch Bankkunden heute noch schlecht beraten fühlen.

Seit 2010 müssen auch Banken so genannte Beratungsprotokolle führen. Dies sollte den Berater dazu anhalten, besser zu beraten. Einer Umfrage zufolge soll der gewünschte Erfolg nicht eingetreten sein.

Eigentumswohnung als Kostenfalle

News AT schreibt am 6.11. 2013 über den Kauf einer Eigentumswohnung in Österreich, die zur Kostenfalle geworden sein soll.

Eine österreichische Familie beabsichtigte den Kauf einer Wohnung in Wien. Dazu wandte man sich an einen Vermögensberater der Deutsche Vermögensberatung Bank AG, einer Tochter der Deutschen Vermögensberatung DVAG.

Nach Angaben von News AT besitzt die deutsche Vermögensberatung Bank eine Bankenkonzession. Die österreichische Familie soll jedoch auf Anraten des Vermögensberaters das Darlehen nicht bei der deutschen Vermögensberatung Bank, sondern bei einer anderen Bank aufgenommen haben.

Nun soll der Vermögensberater die Empfehlung ausgesprochen haben, diesen Kredit nicht in Euro anzulegen, sondern in Schweizer Franken. Daraus soll ein Schaden entstanden sein.

Die deutsche Vermögensberatung Bank streitet die Vorwürfe ab und weist darauf hin, dass man solche Empfehlungen nicht mehr ausgesprochen hatte, nachdem die Finanzmarktaufsicht am 10.10.2008  den Banken empfohlen hatte, keine Fremdwährungskredite mehr an private Haushalte zu vergeben.

Übrigens ist eine solche Art der Finanzierung in der Branche gar nicht unüblich, wenn auch äußerst riskant. Die Finanzierung einer Immobilie gerade mit der Schweizer Währung hätte auch von Vorteil sein können.

„Darüber hinaus bieten Darlehen in Alpenwährung noch einen weiteren Vorteil: Wertet der Euro gegenüber dem Franken auf, sinkt auch die effektiv in der europäischen Gemeinschaftswährung zu tilgende Schuldsumme“, schreibt das Manager Magazin sogar noch im Mai 2012.

Das Problem ist nur, dass solche Arten der Finanzierung spekulativ sind und von der Werthaftigkeit der jeweiligen Währung abhängig ist. Im Fall der österreichischen Familie soll dies nach etwas mehr als zwei Jahren bereits zu einer mehr als 20-prozentigen Verschuldung geführt haben.

Oftmals wurde auch zu einer Finanzierung geraten, in der parallel zum Darlehen Beiträge in eine Lebensversicherung gezahlt und aus dem Topf der Lebensversicherung das jeweilige Darlehen getilgt werden sollte. Auch dies führte oftmals zu großen Verlusten, da die aus der Lebensversicherung erhofften Zinsvorteile sich nicht verwirklichen ließen.

Ranking der Lebensversicherer

Manager Magazin Online hatte die 12 größten Lebensversicherer unter die Lupe genommen und ist zu bemerkenswerten Ergebnissen gekommen. Allianz war danach vorn, HDI, AachenMünchener und Ergo hinten.

Von Finanzprofi über 1:1 bis zur WWK und die Pfändungen

Nachdem Finanzprofi AG nunmehr von 1:1 Assecuranz Service übernommen wurde, gab es im Vertrieb Reibereien. Bekanntlich gehört 1:1 Assecuranz Service der WWK-Versicherung.

Die Handelsvertreter von Finanzprofi AG fürchteten nunmehr, dass WWK Produkte Vorschriften machen würde. Das weitreichende Angebot, welches Finanzprofi AG bisher auf dem Programm hatte, drohte durch die Einflussnahme von WWK zu zerfallen. So jedenfalls war dies die Betrachtung vieler Handelsvertreter.

Außerdem gab es Streit um Provisionen. Handelsvertreter warfen Finanzprofi vor, es sei  nicht richtig abgerechnet worden.

Finanzprofi AG reagiert auf diese Gespräche mit einer Maßnahme: sie zog ihren Trumpfass aus den Ärmel und überschattete die Handelsvertreter mit weitreichenden Kontopfändungen.

Nunmehr sind auch andere Forderungen gepfändet.

Dies ist sicher ein in der Finanzwelt einmaliger und ungeheuerlicher Vorgang.

Diese Pfändung war Anlass für die Handelsvertreter zur fristlosen Kündigung, nachdem die Finanzprofi zuvor aufgefordert wurde, die Pfändung herauszunehmen. Das Vertragsverhältnis war zuvor nicht angetastet.