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War ich doch vor einigen Tagen noch voller Freude darüber, wie einsichtig ein Vertrieb war, weil ihm die Datenverwendung und Datenweitergabe eines Kunden untersagt wurde!
Die AachenMünchener hat meine Freude über das Mögliche leider getrübt und scheint dies nicht zu befolgen.
Kürzlich wurde sie dazu aufgefordert, die Daten eines Kunden nicht mehr an ihre Vermittler weiterzugeben. Sie antwortete:
„Unser Vermögensberater hat diesen Vertrag vermittelt. Er enthält deshalb von uns allgemeine Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, die er für die Beratung und Betreuung des Kunden benötigt. Er hat nach dem Handelsgesetzbuch uns gegenüber sogar einen Anspruch auf diese Auskünfte.Ohne diese kann er seine vertraglichen Verpflichtungen wie z.B. der Bestandspflege nicht nachkommen. Wir werden daher den Vermögensberater weiterhin über Änderungen zum Vertrag informieren müssen“.
Direkt gesagt und … Problem nicht gelöst. Vielleicht empfiehlt sich doch lieber, den einsichtigeren Vertrieb anzusprechen. Es war übrigens die DVAG, die dem Ansinnen – in der anderen Sache – nachkommen wollte und die Kundenwünsche berücksichtigen wollte.
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Der gestern erwähnte Markenrechtsstreit zwischen DVAG und einem Verein ist sicher keine neue Erfindung. Anders gesagt: Man hätte damit rechnen können.
Schließlich gab es bereits mit der Marke „AWD“ (heute Swiss Life Select) einen ähnlich gelagerten Rechtsstreit. Den Betreibern der Seite www.awd-aussteiger.de wurde ebenfalls per einstweiliger Verfügung verboten, die Buchstaben AWD für ihre Seite zu verwenden.
Mehr zu lesen ist hier auf Telepolis.
Nachdem dann ein Verein gegründet wurde, soll das Betreiben einer ähnlichen Seite mit dem Kürzel AWD zulässig gewesen sein. Es handelt sich um den Verein der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V.
Dort heißt es auf der Website :
„Im Januar 2003 trafen sich erstmals ca. 12 AWD-Aussteiger auf Einladung von Herrn Weise, besprachen die Situation und überlegten das Vorgehen gegen den AWD und zur Hilfe der ehemaligen AWD-Mitarbeiter. Der heutige 1. Vorsitzende des Vereins der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V. war damals schon dabei. Es wurde beschlossen, einen Verein zu gründen. Weitere Treffen folgten und im Juni 2003 wurde dann der Verein der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V. gegründet.
Inzwischen war aufgrund Einstweiliger Verfügungen gegen Herrn Weise die Web-Site und das Forum aus dem Internet genommen. Der AWD sah seine Markenrechte an den drei Buchstaben gefährdet. Mehrere Prozesse führte der AWD gegen Herrn Weise und seine Familie und erst im Dezember 2003 kam das Hanseatische Oberlandesgericht zu der Sicht, dass durch den Zusatz “Aussteiger” eine ausreichende und unmißverständliche Distanzierung von der Marke “AWD” vorlag und somit gegen die Nutzung der Formulierung “AWD-Aussteiger” kein Einwand erhoben werden konnte. Die Einstweiligen Verfügungen wurden aufgehoben; die Web-Site ging wieder Online und erneut waren innerhalb kurzer Zeit tausende Beiträge im Forum.“
Nanu! Nur durch den Zusatz „Aussteiger“ erfolgte – so das Gericht – eine ordentliche Abgrenzung zu dem klagenden Vertrieb. Zumindest dieses Unterscheidungsmerkmal dürfte aktuell nicht gegeben sein.
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Wie schon berichtet, hatte sich ein Verein gegründet mit dem auf der Website erklärten Ziel, Bindeglied zwischen Vermögensberatern und Geschäftsleitung der DVAG zu werden. Die DVAG bestreitet, dass der Verein tatsächlich diese Intention hat.
In dem Vereinsnamen soll wohl auch die Bezeichnung DVAG erwähnt worden sein.
Per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Frankfurt wurde dem Verein jetzt untersagt, den Markennamen DVAG in der Vereinsbezeichnung zu verwenden. Die Marke DVAG ist als Marke unter dem Kürzel DE 39510643 beim Markenamt eingetragen.
Das Landgericht Frankfurt führt aus, dass der Verein das Interesse verfolgen könnte, Vermögensberater abzuwerben. Schließlich hätten die der DVAG bekannten Mitglieder allesamt selbst Kündigung ausgesprochen. Dies betreffe den Vorsitzenden und auch en Schatzmeister. Zwei Mitgliedern des Verein habe die DVAG zuvor gekündigt.
Der Vereinszweck, so das Gericht, könne daher nicht erreicht werden. Im Mitgliedsantrag werde außerdem ausdrücklich verlangt, dass man noch in einem laufenden Vertragsverhältnis zur DVAG stehe.
Ob Rechtsmittel eingelegt werden, ist hier unbekannt. Der Verein hat den Beschluss auf einer Website wohl schon umgesetzt.
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Heute waren – wohl eher zufällig – drei große Vertriebe prozessual beim Landgericht München II verstrickt.
Swiss Life Select stritt gleich in 4 Verfahren um Schadenersatz. Die Dvag machte Ansprüche auf Rückzahlung von Provsionen geltend. Hier ging es um ganz kniffelige Fragen der Provisionsarethmetik. Es wurde erörtert, ob die Abrechnungen in sich nachvolziehbar sind und ob diese, wie die Beklagtenseite behauptet, logische Fehler enthält.
Und dann waren dann noch notarielle Schuldanerkenntnisse, zu Gunsten der ASG aus Hattersheim, auf dem Prüfstand.
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Nun wurde ich gefragt, ob es zur Kündigung führt, wenn man als Vermögensberater einem Verein beitritt, der sich für die Interessen von Vermögensberatern stark macht.
Allein die Fragestellung ist interessant. Hintergrund: Ein paar Vermögensberater der DVAG gründeten einen Verein, der sich für die Interessen der Handelsvertreter einsetzen soll. Angeblich soll es dabei schon zu Kündigungen gekommen sein.
Es ist eben anders als im Arbeitsrecht, wo der gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer fast unkündbar ist. Der Handelsvertreter geniest diesen Schutz nicht.
Der Beitritt zu einem solchen Verein stellt sicher keinen Kündigungsgrund dar. Aber dennoch gibt es für den Handelsvertreter keinen Kündigungsschutz. Unter Beachtung der Kündigungsfrist ist eine Kündigung auch ohne Angabe von Gründen möglich.
Dem so gekündigten Handelsvertreter stehen mitunter Ansprüche zu. Bei Ausspruch einer Kündigung steht ihm vielleicht sogar der Ausgleichsanspruch zu, wie der BGH in zwei neueren Entscheidungen bestätigt hat.
Der Vereinsbeitritt als solcher ist im Übrigen sicher kein Grund für eine fristlose Kündigung.
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Dr. Helmut Kohl regierte „in diesem unserem Lande“ von 1982 bis 1998.
Seine Laufbahn war verbunden mit einigen Paukenschlägen. Unter anderem wird er auch der „Kanzler der Einheit“ genannt. Er war der Kanzler mit der längsten Geschäftszeit (16 Jahre) und der erste Kanzler nach der Wiedervereinigung. In der so genannten CDU-Spendenaffäre verschwieg er die Herkunft eines Betrages in Höhe von eineinhalb bis zwei Millionen DM, obwohl er gemäß dem Parteiengesetz, welches er als Bundeskanzler selbst unterzeichnet hatte, zur Auskunft verpflichtet war. Nachzulesen in wikipedia
Nachdem sich Kohl aus der großen Politik zurückzog, blieb er nicht etwa untätig. Noch immer ist er Vorsitzender des Beirates der DVAG. Zu diesem Beirat gehören unter anderem auch Dr. Theo Zwanziger, Prof. Dr. Bernhard Vogel und Dr. Petra Roth.
Der mittlerweile 84 jährige heiratete im Jahr 2008. Trauzeugen waren der Bildchefredakteur Kai Diekmann und der Medienunternehmer Leo Kirch, zu dem Kohl ein ganz besonders enges Verhältnis hat.
Im Jahre 2004 stellte Kohl den ersten Teil seiner Memoiren vor. Dabei bediente er sich eines „Ghostwriters“, Herrn Heribert Schwan.
Auf der Frankfurter Buchmesse 2014 hat Kohl ganz aktuell einen Erinnerungsband zur Wendezeit vorgestellt.
Gleichzeitig veröffentlichte Heribert Schwan ein Buch namens „Vermächtnis. Die Kohlprotokolle“. Schwan zufolge hatte Kohl in Gesprächen, die 2001 und 2002 geführt wurden, unter anderem den ehemaligen Minister Norbert Blüm als „Verräter“ und Ex-Bundestagspräsident Wolfgang Thierse als „Volkshochschulherrn“ bezeichnet. Über die heutige Kanzlerin soll er gesagt haben: „Frau Merkel konnte ja nicht richtig mit Messer und Gabel essen“.
Kohl hatte zunächst die Veröffentlichung des Buches per einstweiliger Verfügung verhindern wollen. Das Landgericht Köln hatte seinen Antrag jedoch abgelehnt. Daraufhin legte Kohl sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Nach einem Richterlichen Hinweis des Oberlandesgerichtes hatte Kohl dann die Beschwerde zurückgenommen.
Kohl ist der Auffassung, die mit Schwan geführten Gespräche, die insgesamt 630 Stunden gedauert haben, und insbesondere die 200 Tonbänder mit den Gesprächsaufzeichnungen, gehörten ihm. Die Originalbänder hatte Schwan zwar herausgegeben, er verfügt jedoch noch über schriftliche Protokolle, sowie über Kopien der Bänder. Die Anwälte Kohls haben weitere juristische Schritte gegen die Veröffentlichung des Buches angekündigt.
Schwan trat jetzt am 12.10.2014 in der Talkshow von Günther Jauch auf und nahm Stellung. Er drohte Kohl indirekt, dass er möglicherweise noch mehr politischen Sprengstoff bereithalte.
Interessant war zu hören, dass Kohl bis heute keine einzige Aussage aus dem Buch Schwans dementiert hat. Kohl hatte seine Rechte ausschließlich auf die – seiner Meinung nach – ihm gehörenden Protokolle und Aufzeichnungen hergeleitet.
Eine bessere Werbung, als er durch die einstweilige Verfügung Kohl unfreiwillig erhalten hat, hätte sich Schwan wohl kaum erträumen können. Spätestens jetzt sind die Kohl-Protokolle in aller Munde.
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Andreas Pohl ist Vorstandsvorsitzender, zugleich Geschäftsführer und Gesellschafter der Deutschen Vermögensberatung Holding. So ist es auf der Website der DVAG zu finden. Anfang Juli hat er den Spitzenposten von seinem am 12.06.2014 verstorbenen Vater Reinfried übernommen. Der nunmehr 50-jährige Andreas Pohl hat das Erbe zusammen mit seinem Bruder Reinfried angetreten.
In einem Interview in Brandeins ist zu erfahren, dass Andreas Pohl eine abgeschlossene Lehre beim DVAG-Partner, der AachenMünchener Versicherung, abgeschlossen hat. Seit 1984 ist er für die DVAG tätig.
Während die Söhne bis zum Tod ihres Vaters generalbevollmächtigt waren, treten sie spätestens jetzt in die – großen – Fußstapfen ihres Vaters.
In dieser Funktion hatte sich Andreas Pohl in einer langen Rede in Malta an die von der DVAG eingeladenen Vermögensberater gewandt. Die Einfahrt der vier großen Schiffe Aida-Fähren mit Tausenden von Vermögensberatern nebst Anhang sah er als symbolischen Akt für vier Jahrzehnte DVAG-Wachstum. Vor zehn Jahren, so erinnerte er sich, waren es noch drei.
Begrüßen konnte Pohl auch Sergio Balbinot, Chef des Generali Konzerns, Fritz Bohl, alle weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates , Dr. Theo Weigl, Wolfgang Kaske, den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Generali Holding Deutschland, Dietmar Meister, den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Generali Holding, Michael Westkamp, Vorstandsvorsitzender der AachenMünchener usw. .
Andreas Pohl gab dann auch gleich den neuen Schwerpunkt bekannt. Die DVAG wolle sich auf den Vermögensberaterberuf konzentrieren. „Ohne Wenn und Aber“ hieß es. Der Gruppenleiterweg solle schöner werden. Hier sind also ein paar Veränderungen zu erwarten.
Pohl kündigte auch an, am 11. Juni 2015 das gesamte Frankfurter Waldstadion mit Vermögensberatern füllen zu wollen. Dort soll dann auch gleich die neue Vertragspartnerin Helene Fischer auftreten. Das Exklusivkonzert soll in dem „noch“ Commerzbank Arena heißenden Stadion in Frankfurt gegeben werden.
Neben dieser Ankündigung gab es ein paar „kloppsche“ Wortspielereien, die aber nicht verraten sollten, dass ein bekannter Bundesligatrainer zunächst intern, dann später auch extern für die DVAG eingesetzt werden soll.
06
Holger Zindt war zuletzt (bis zum 31.03. diesen Jahres) der geschäftsführender Gesellschafter der Frankfurter Sponsoring Agentur Akzio. Nunmehr hat er die Leitung des Marketingbereichs bei der DVAG übernommen.
Gegenüber Horizont kündigte er eine offensivere Vermarktung der DVAG an. Schließlich sei die Kundengewinnung bisher nur über Weiterempfehlung gelaufen.
Für die DVAG entwickelt Akzio Sponsoring Plattformen zur Steigerung des Bekanntheitsgrades.
Zindt ist gelernter Sportökonom und passt offensichtlich exakt in das Werbeprofil der DVAG. Er ist gemäß der Website von Akzio dort noch immer als Geschäftsführer geführt.
Die DVAG setzt schon seit Jahren auf Werbepartner aus dem Sportbereich. Bekanntester Werbepartner der DVAG ist bekanntlich Michael Schuhmacher.
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Warum nicht mal heute die aktuelle Welt am Sonntag kaufen?
„Schlecht vertreten“ heißt dort ein Artikel von Sebastian Jost und Anne Kunz. Dort wird anhand von Beispielen die Risiken und Gefahren aufgezeigt, die der Versicherungsvertreter eingeht, wenn er sich zur Selbständigkeit entschließt. Gezeigt werden ein paar Beispiele von der Wüstenroth und Württembergischen bis hin zur DVAG.
Wer sich den Gang zur nächsten Tanke sparen will, kann sie hier auch als E-paper gegen Zahlung von 2,99 € erwerben.
01
Am 12.6.2014 verstarb der Gründer der DVAG, Prof. Dr. Reinfried Pohl.
Die DVAG ist der mit Abstand größte Finanzvertrieb Deutschlands. Das Erbe haben nun die Söhne Andreas und Reinfried angetreten.
Über das Schaffen Pohls sen. ist viel geschrieben worden. Bis zu seinem Tod fühlte er sich für die DVAG verantwortlich. Sein Charisma, das von vielen Vermögensberatern bestätigt wurde, hat die DVAG wesentlich mitgeprägt.
Nach dem Tod Pohls gründete sich ein Verein, der von sich meint, sich für die Interessen der Vermögensberater einzusetzen. Die DVAG wirft dem Verein vor, Schaden zuführen zu wollen. Der Verein habe sich ja auch ausgerechnet nach dem Tod Pohls gegründet.
Einige Vereinsmitglieder schlagen sich jetzt auch mit Kündigungen herum, die von der einen oder der anderen Seite ausgesprochen wurden.
Ob sich dieser Verein auch gegründet hätte, wenn Pohl sen. noch leben würde, ist nicht bekannt. Bekannt ist nur, dass ein weiterer Verein in der Gründung ist, dessen Gründung bereits zuvor feststand. Der eine Verein hat das Ziel, interne Dinge zu verbessern, der andere, Ausstiegswilligen zu helfen.
Am 20.06.2014 gab es übrigens ein Feuer im Bückingsgarten in Marburg. Bückingsgarten wird von der Vila Vita Gastronomie und Handelsgesellschaft mbH betrieben. Auf Xing heißt es : „Die VILA VITA Gastronomie- und Handelsgesellschaft mbH ist im Marburger Umfeld verantwortlich für sämtliche gastronomischen Aktivitäten der Familie Pohl bzw. deren Firmenverbund.“ Personenschaden gab es zum Glück nicht.
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In Malta trafen sich zu einem Incentive 3 500 Vermögensberater. Dort wurde verkündet, dass Jürgen Klopp neuer Werbepartner für die Deutsche Vermögensberatung werden soll.
Jürgen Norbert Klopp, einfach Kloppo genannt, wurde 1967 in Stuttgart geboren. Als Fußballer spielte er überwiegend in der zweiten Liga und kam beim 1. FSV Mainz 05 „wie die Jungfrau zum Kinde“ im Jahre 2001 zum ersten Traineramt. Zunächst ging es um den Klassenerhalt. Anschließend spielte man um den Aufstieg mit, den man in der Saison 2003/04 erreichte. Ein Jahr später war Mainz sogar in der ersten Liga auf Platz 11.
Seit 2008 ist Kloppo bei Borussia Dortmund.
Kloppo verkörperte das Erscheinungsbild des nonchalanten bärtigen Lautsprechers, unrasiert, mit langen Haaren auf dem Kopf und löchrigen Jeans an den Beinen.
Sein erster werbeauftritt: Tapetenkleister.
Im Jahre 2008 überlegte der HSV, Kloppo als Trainer zu verpflichten. Kloppo war dem HSV jedoch zu flapsig.
Stattdessen ging Kloppo zu Borussia Dortmund. Der BVB stand zu diesem Zeitpunkt kurz vor der Insolvenz. Die Bilanz des BVB seitdem: zwei Deutsche Meisterschaften, ein Gewinn des DFB Pokals und das Erreichen des Finales der Champions League. Der HSV ist heute Ligaschlusslicht.
Kloppo vermarktete sein Image clever. Mittlerweile verdient er jährlich 2,3 Mio. Euro durch Werbung.
Welt de beschreibt ihn als „lustigen Vogel, herzlich, durchaus sympathisch und in seinem Mikrokosmos auch erfolgreich“. Kloppo warb für die Frankfurter Allgemeine Zeitung, für Mitsubishi, später Seat, „ließ sich von der ERGO versichern“ und trommelte für die Volksbanken und Raiffeisenbanken, wo er ohnehin schon seit 15 Jahren ein Genossenschaftskonto hat.
Kusicke, Kloppos Berater, meint: „Dem nimmt man eben ab, dass er im Opel herumfährt. In die S-Klasse von Mercedes würde er eher nicht passen.“
Opel, Puma, die VR-Bank, Philips im Bereich Mail Grooming und Shaving und bald die DVAG?