DVAG

DVAG spendet

Die DVAG investiert nicht nur in Werbeträger. Sie gibt auch Geld für Parteispenden aus.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet von Spenden im Jahr 2013:

„Die CDU erhielt ausweislich ihres jetzt präsentierten Rechenschaftsberichts im Bundestagswahljahr 2013 über ein Firmengeflecht um den 2014 verstorbenen DVAG-Gründer Reinfried Pohl sowie aus dessen Privatkasse insgesamt Spenden in Höhe von 493 000 Euro. Hinzu kommt eine 40 000 Euro-Spende des Bundesverbandes Deutscher Vermögensberater, der von Pohl mitgegründet wurde. Das haben die Experten von abgeordnetenwatch.de ermittelt. Trotz dieser großen Summen hatte die CDU im Jahr 2013 aber keine einzige der Spenden sofort anzeigen müssen, da die einzelnen Gaben allesamt unter 50 000 Euro lagen.“

Laut Welt belegt die DVAG damit Platz 6 der Spenderrangliste.

Nicht nur das

Die DVAG hat ja nicht erst mit Klopp das Jahr der Werbepromis eingeleitet. Die Stadiontournee von Helene Fischer wird auch von der DVAG gesponsert.

Jürgen Klopp ist jetzt offiziell Coach der DVAG

Wie schon auf der Incentive-Reise auf Malta verraten, ist Jürgen Klopp jetzt Coach und Werbepartner der DVAG geworden. Er hat sich für drei Jahre verpflichtet.

Gedanken zur Zukunft der DVAG

Christoph Baltzer hat zu einem Interview im Geschäftsbericht der DVAG in Value Das Beratermagazin Stellung genommen.

Ein weiterer Aktionär soll sich künftig bei der DVAG nicht beteiligen, heißt es. Man bleibe ein „Familienunternehmen“( also ein von der Familie Pohl geführtes Unternehmen). Übrigens: Laut Wikipedia werden etwa 95 Prozent der in Deutschland ansässigen Betriebe und Firmen werden als Familienunternehmen geführt.

Baltzer fasst weiter zusammen, dass das Bauspar-Geschäft um 3,7 Prozent auf 2,1 Mrd. Euro Bausparsumme zurückgegangen sei, das vermittelte Fondsgeschäft um 5,8 Prozent auf 1,8 Mrd. Euro gesunken sei, während die Baufinanzierung (-1,7 Prozent) und im Hauptgeschäftsfeld Lebensversicherung Neugeschäft stagniert sei.

„Direktionen und Geschäftsstellen seien um 1,3 Prozent auf 3.375 zurück. Eigenen Angaben zufolge arbeiten 14.000 Hauptberufler für die DVAG. Anderen Angaben zufolge ist die Zahl der Vermögensberater inzwischen auf 25.000 gesunken. 2012 zählte die DVAG noch 37.000 Vermögensberater“, so Baltzer.

Die Herausforderungen für das Brüderpaar Andreas und Reinfried Pohl seien riesengroß. Im Hauptgeschäftsfeld Lebensversicherung müssten die Vermögensberater gegen den ständigen Gegenwind aus der Finanzpresse anreden. Außerdem würde es nach der Einführung des LVRG immer schwieriger, auskömmliche Provisionen beim Produktpartner Aachen Münchener auszuhandeln, beschreibt Baltzer weiter.

Andreas Pohl hat nun im Geschäftsbericht das Jahr 2015 zum Jahr des Vermögensberaters erklärt.

DVAG macht 2014 mehr Umsatz und weniger Gewinn

Die DVAG legt ihre Zahlen aus dem Jahr 2014 vor.

Die Umsatzerlöse des Konzerns (einschl.  Allfinanz Deutsche Vermögensberatung AG, FVD Deutsche Vermögensberatung, Deutsche Vermögensberatung Bank AG in Österreich, SVAG Schweizer Vermögensberatung AG) verzeichneten einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr um 5,3 Prozent auf 1,2 Milliarden Euro.

Der Jahresüberschuss ging um ganze 12,3 Prozent auf 176,1 Millionen Euro zurück. Das Eigenkapital verminderte sich um 0,8 Prozent auf 660 Millionen Euro.

Die DVAG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2013 Umsatzerlöse von 1.130,4 Millionen Euro und einen Gewinn von 176,1 Millionen Euro.

Im Jahre 2012 wurden 1,18 Milliarden Euro umgesetzt.

Im Jahre 2011 waren es 1,1 Milliarden €, 2010 waren es 1,07 und 2009 waren es auch 1,1 Milliarden Euro.

2008 hatte die DVAG einen Umsatz von 1,22 Mrd. Euro. Diesen Umsatz hat sie bis jetzt nicht mehr erreichen können.

Sind Vermögensberater irritiert ?

Die Unabhängige Interessensvertretung der Handelsvertreter der DVAG e.V. , kurz IHD genannt, veröffentlicht auf ihrer Website eine Mitteilung des Vorstandsvorsitzenden der DVAG, Andreas Pohl. In dieser Mitteilung ist von Irritationen die Rede, und von einer Massen-Email eines Vermögensberaters zum Thema Provisionsveränderungen. Außerdem wird berichtet, dass zum 01.01.2008 die Provisionsregelungen der Lebensversicherung verändert wurde. Mit dem Schreiben vom 12.03.2015 überreicht Andreas Pohl einen Frankfurter Schnellbrief mit Datum 06.11.2007. In diesem Frankfurter Schnellbrief wurde zunächst über Änderungen in dem Versicherungsvertragsgesetz informiert, dann weiter unten darüber, dass künftig im Wesentlichen für Lebens- und Rentenversicherungsverträge 22 Promille und für Risikoversicherungen 18 Promille ausgezahlt werden. Gleichzeitig wird die Erfolgsprovision von bisher 3 Euro um einen LV-Bonus um 0,25 Euro erhöht.

Warum es zu Irritationen kommt und ob Vermögensberater irritiert sind, wird allerdings nicht mitgeteilt.

Wechseloption der DVAG in der Kritik

Das Versicherungsjournal ist eher für den zurückhaltenden Journalismus bekannt. Am 10.03.2015 jedoch nimmt es eine „Wechseloption“ der DVAG in die Kritik. In einem Artikel mit der Überschrift „Wechseloption der DVAG schießt über das Ziel hinaus“ wird über ein Instrument zur Guthabensicherung berichtet. Ein Fondsguthaben könne bei voller Provsion vollständig entnommen werden und ohne Anwendung der Neusto-Regel auf eine konventionelle Rentenversicherung oder das P.U.R.-Konzept übertragen werden.

„Die Anreize schießen in diesem Falle über das Ziel hinaus, weil sie auch aus Kundensicht unsinnige Umdeckungen belohnen“, wird angeprangert.  „Wer seine Verkäufer „Vermögensberater“ nennt, muss sich an diesem Anspruch messen lassen“, heißt es weiter.

Die DVAG teilt in dem Artikel mit, es handele sich um eine reine Guthabensicherung.

DVAG mit neuer Strategie gegenüber IHD

Die DVAG ändert ihre Strategie.

Nachdem die DVAG von der Gründung der Unabhängigen Interessenvertretung der Handelsvertreter der DVAG e.V. erfahren hatte, reagierte sie mit Kündigungen. U. a. wurde dem Vorstandsmitglied Klaus Krüger aus Berlin die fristlose Kündigung des Vermögensberatervertrages ausgesprochen.

Bekanntlich hatte die DVAG zunächst eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach die Unabhängige Interessensvertretung sich in ihrem Namen nicht mehr mit „DVAG“ schmücken dürfe. Diese Einstweilige Verfügung wurde dann vom Landgericht Frankfurt nach mündlicher Verhandlung wieder aufgehoben. Die DVAG hatte sich gegen diese Entscheidung nicht mehr weiter zur Wehr gesetzt.

Anfang des Jahres 2015 ist dann ein Vermögensberater, Herr Thomas Noske, dem Verein IHD beigetreten. Thomas Noske ist Regionaldirektor und zudem ein sogenanntes AS-Club-Mitglied.

In dem DVAG- Blog schrieb die DVAG am 06.11.2010 über den AS-Club in Pannonia:

„Es sind unsere erfolgreichsten Vermögensberater: Die Mitglieder des von uns sogenannten AS-Clubs, die sich jedes Jahr im November für 4 Tage in Pannonia… treffen. Weit über 200 sind es inzwischen, jedes Jahr werden es mehr.“

Wie nunmehr aus näheren Kreisen zu erfahren ist, gibt es inzwischen weitere IHD-Sympathisanten im erfolgreichsten DVAG-Club, dem AS-Club.

Würde die DVAG allen Vereinsmitgliedern oder Vereinssympathisanten kündigen, könnte dies für die DVAG weitreichende Folgen haben. Zu denken ist da beispielsweise an Ausgleichsansprüche gemäß § 89 b HGB.

Darin, dass dem Vermögensberater Noske bisher nicht gekündigt wurde, kann schon eine Strategieänderung der DVAG zu vermuten sein. Vielleicht ist das als ersten Ansatz zu sehen, dass die DVAG sich gegenüber der IHD öffnet. Und wer weiß? Vielleicht gibt es auch mal eine Einladung mit anschließendem Gespräch, wie es das seinerzeit auch bei der Kollegialen Vereinigung der Allfinanz Deutschen Vermögensberatung e.V. gegeben hat.

FVD mit DVAG verschmolzen

Die FVD Gesellschaft für Finanzplanung und Vermögensberatung Deutschland GmbH ist gemäß Verschmelzungsvertrag vom 1.4.2014 von der Deutsche Vermögensberatung AG DVAG als übernehmenden Rechtsträger mit dieser verschmolzen.

Übersetzt heißt dies: Die FVD gibt es als solche nicht mehr, die Verträge werden entsprechend dem Verschmelzungsvertrag mit der DVAG weitergeführt.

So geht es nicht

Am 26.02.2014 wies das Amtsgericht Frankfurt eine Klage auf Rückzahlung der Softwarepauschale zurück.

Die DVAG sollte 1.941,85 € auszahlen. Das Gericht dazu: Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Erstattung der Softwarepauschale. Unabhängig davon, dass auch hier die selbstständige Geltendmachung der einzelnen Beträge unzulässig sein dürfte, weil auch die Nutzungsbeträge für die Nutzung der Softwarepauschale das Kontokorrent eingestellt werden, ist die Forderung auch deshalb unbegründet, weil die Klägerin hinsichtlich ihrer Behauptung, die Software wäre zur Ausübung ihrer Tätigkeit unerlässlich gewesen, beweisfällig geblieben ist. Zwar verpflichtet § 86 a Abs. 1 HGB die Unternehmer, dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen wie Muster, Zeichnungen, Preislisten, Werbedrucksachen, Geschäftsbedingungen und auch Softwareprodukte zur Verfügung zu stellen. Allerdings geht das nur für Arbeitsmittel, die für die spezifische Anpreisung der Ware unerlässlich sind. Zu dem gemäß § 86 a Abs. 1 HGB (kostenlos) vom Unternehmer zur Verfügung zu stellenden Unterlagen gehören deshalb nur die Hilfsmittel, die der Handelsvertreter spezifisch aus der Sphäre des Unternehmers benötigt, um seine Tätigkeit überhaupt ausüben zu können (vgl. Bundesgerichtshof Urteil vom 04.05.2011 Aktenzeichen VIII ZR 10/10). Ein Beweis hat die Klägerin hierfür nicht angeboten.

 

Dieses Urteil belegt in treffender Weise, wie man es nicht machen soll!

Schleichwerbung

Monitor berichtete am 5.2.15 über Schleichwerbung – in Büchern.

Dabei nahm es auch ein Buch von oder mit Reinfried Pohl sen. unter die Lupe. „Autor ist kein Geringerer als der Biograf der Bundeskanzlerin“ Hugo Müller- Vogg berichtet Monitor. Fast bescheiden ist der Buchtitel: Reinfried Pohl – Der Doktor, der Kämpfer, der Sieger.

Der Fernsehbeitrag hatte übrigens eine denkwürdige Vorgeschichte.

Die Fernsehberichterstatter baten mich zunächst darum, Personen  zu benennen, die möglicherweise eine Aussage vor laufender Kamera zu diesem Thema machen wollten. Man entschied sich jedoch dann dafür, wohl aus dem eigenen Repertoire, offensichtlich auf eine ältere Namensliste, zuzugreifen. Amüsanter Weise stand auf dieser Namensliste eine ehemaliger Vermögensberater, den auch ich kannte und der mich sofort informierte. Er erhielt dann kurze Zeit später Besuch vom Kamerateam.

Zu meiner Überraschung gefielen dem Kamerateam die Aussagen dieses ehemaligen Vermögensberaters nicht. Dieser hatte nämlich eine sehr differenzierte Meinung und neigte nun gar nicht dazu, die von den Redakteuren wohl erhoffte Meinung irgendwie zu bestätigen. Auch war er nicht bereit, irgendeinen Gefühlsausbruch zu zeigen, der einer vorgefertigten Meinung hätte Vorschub leisten können.

Offenkundig war er der DVAG gegenüber in einigen Punkten zu positiv eingestellt, so dass es zwischen Redakteur und dem Interviewpartner zu einem Streit kam, infolgedessen sich das Kamerateam dazu entschloss, ihn dann ganz aus dem Beitrag zu streichen. So haben wir alle etwas zum Thema „objektiven Berichterstattung“ hinzugelernt.