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Fußballer gelten ja bekanntlich nicht als die Hellsten. Bei der Wahl zum Torjäger zum Monats soll dann schon mal gesagt worden sein: „Ich bin der Tor des Monats“, worauf man ihm Recht gab.
Hier nun ein paar Fußballersprüche aus dieser Saison, die branchenübergreifend anwendbar sein dürften:
1. „Wir wollten uns von der Mentalität her so präsentieren, dass wir versuchen, die Möglichkeit zu schaffen, wenn gewisse Umstände eintreten – glückliche Umstände – dass es dann nicht unmöglich ist im Fußball, auch in München unentschieden zu spielen. Aber eigentlich ist das fast unmöglich, weil es nie passiert,“ Freiburgs Christian Streich nach einem Spiel gegen die übermächtigen Bayern.
2. „Irgendwann in seinem Leben ist er falsch abgebogen,“ Klopp über Marco Reus. Ob Klopp sich zur DVAG einordnet, ist übrigens bis heute nicht abschließend bekannt.
3. „Ich mache mir immer Sorgen. Wenn ich aufwache und mir keine Sorgen mache, mache ich mir Sorgen, warum ich mir keine Sorgen mache.“ Werder Bremens Thomas Eichin, dessen Team immerhin noch vor dem BVB steht.
4. “Beim ersten Interview war ich sehr enttäuscht. Beim zweiten zehn Minuten später ging es schon besser. Wenn ich noch eine halbe Stunde warte, dann habe ich wahrscheinlich das Gefühl, dass wir gewonnen haben.” Jürgen Klopp.
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Wir, die Autoren dieses Blogs, wünschen allen Lesern
– den treuen, treuesten und auch den nicht so treuen –
frohe Weihnachten und keine Sorgen,
und vor allem viel Abstand von den alltäglichen Vertriebssorgen, viel Ruhe und viel Zeit der Besinnung.
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Noch kürzlich klagte ich über die Münchener Rechtsauffassung einer Richterin, die meine Argumente, warum eine Provisionsabrechnung nicht okay ist, für nicht gut hielt. Es ging – neben vielen anderen Punkten – auch darum, dass der Provisionsstand falsch sein müsse, weil der Berater über Jahre hinweg 2 Promille zu wenig Provisionen erhalten würde. Da tauchten dann Argumente wie „wir verlangen ja nicht mehr zurück, als wir gezahlt haben“ auf.
Dass dieser Satz da nichts zu suchen hat, wenn es um prozentuale Rückforderungen geht, liegt auf der Hand. Die Richterin machte den Eindruck, als würde der obige Satz die große Erleuchtung bringen. Dann versuchte ich anhand einiger Rechenbeispiele der Richterin zu erläutern, dass 24 Promille mehr seien als 22 Promille und dass in den Abrechnungen über eine Stornierung 24 Promille hätten einbezogen werden müssen.
Nachdem ich dann den Eindruck gewann, dass auch leichte Rechenbeispiele nicht zu der gewünschten Einsicht führen würde, habe ich dann die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt. Darauf sagte die Richterin, dass dieser Antrag ja ein bisschen spät käme, woraufhin ich entgegnete, dass ich ja nicht wissen konnte, dass das Gericht den Dreisatz nicht beherrschen würde.
Ganz anders der Richter in Schweinfurt: Er nahm nach kurzer Diskussion den Taschenrechner (ja wohl: er hatte einen Taschenrechner!) in die Hand, fragte nach der Versicherungssumme der letzten Jahre, multiplizierte diese mit 2 Promille und kam zu einem Ergebnis von etwa 33.000€.
Um diesen Betrag könnte die Abrechnung bereits falsch sein, analysierte er. Das Verfahren geht weiter.
Respekt, Herr Richter!
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In den letzten Woche haben die Fahrten zu auswärtigen Gerichtsterminen zugenommen. Stralsund, Frankfurt, Rosenheim, Hamburg, Frankfurt, München, Brandenburg, Mönchengladbach und Frankfurt, um nur einige zu nennen. Berlin fiel zum Glück aus.
Wie schön, dass unsere ZPO inzwischen Videokonferenzen erlaubt. In § 128 a ZPO ist das geregelt. Gerade kürzlich in Frankfurt hätte ich mir diese Vereinfachung gewünscht. Staubedingt hatte die Anreise zur Verhandlung über eine Softwarepauschale ganze 5 Stunden gedauert. Die Verhandlung hatte dann mal grad 15 Minuten gedauert, weil der Vertrieb gleich zu Beginn die Rückbuchung von 5.000 € anbot, womit wir einverstanden waren.
„Soweit das Gericht mit einer Anlage ausgestattet ist und den Vorgang für geeignet hält, kann der Termin über Video durchgeführt werden. Als nicht geeignet werden wohl alle die Verfahren anzusehen sein, bei denen es auf den persönlichen Eindruck der Beteiligten in der mündlichen Verhandlung ankommt. In Verfahren aber, in denen es vorrangig auf Sachverhaltsfeststellung oder Klärung rechtlicher Fragen ankommt, werden sich Videokonferenztermine eignen“, heißt es in einer Mitteilung der hessischen Anwaltskammer.
Problematisch ist wohl noch zur Zeit, dass oft nur eine Partei von der Videokonferenz Gebrauch machen kann. Eine Partei müsste dann persönlich anwesend sein. Hier befürchte ich Nachteile für den Ortsabwesenden.
In Erfurt hat sich jetzt ein Paar per Videokonferenz scheiden lassen. Wer weiß ? Vielleicht gibt es bald auch die Scheidung des Handelsvertreters von seinem Vertrieb per Videokonferenz….
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Es kommt ja mal vor, dass eine Partei (in Sinne der Zivilstreitigkeit) mit dem gleichen Streitthema in mehreren Rechtsstreitigkeiten zu tun hat. Wenn z.B. ein Unternehmen eine Vertragsklausel hat, die öfter mal zu verschiedenen Rechtsauffassungen führt, die in Prozessen endet, kann dies der Fall sein.
Es kann sich um Fragen zur Zuständigkeit eines Gerichtes, zu Zahlungs- und Abrechnungsproblemen aus bestimmten Vertragsverhältnissen, zu Kündigungsfristen u.s.w. handeln.
Wenn sich dann ein Mandant an mich wendet, hätte er gern gewusst, wie denn ein bestimmtes Gericht in fast gleichlautenden Verfahren entschieden hat. Hätte es z.B. eine ähnliche Klage mit demselben Streitthema abgelehnt, hätte sich dieser Mandant wohl eher dazu entschieden, gar nicht erst zu klagen. Das nennt man im weiteren Sinne Prozessökonomie.
Hätte das Gericht seine Sache schon häufiger positiv ausgeurteilt, hätte man darauf verweisen können. Das nennt man Einheitlichkeit der Rechtsprechung.
Deshalb hatte ich eine Anfrage an das Landgericht Frankfurt gestartet und wurde damit schroff abgewiesen.
Es antwortete:
„Auskunft aus dem Prozessregister des Landgerichtes Frankfurt am Main
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Behrens,
auf Ihre Anfrage wird mitgeteilt, dass die von Ihnen gewünschte Auskunft nicht erteilt werden kann. Verfahren werden hier grundsätzlich nicht nach dem von ihnen zu Grunde liegenden Sachverhalt erfasst. Zudem ist für allgemeine Zivilverfahren ein solcher Auskunftsanspruch gesetzlich nicht vorgesehen. Anders als etwa bei einem Antrag auf Akteneinsicht nach § 299 Abs. 1 oder Abs. 2 ZPO geht es in ihrem Gesuch auch gerade nicht um den Zugang zu bereits vorhandenen Informationen sondern erst um die Ermittlung bzw. Schaffung einer Informationsquelle.
Es wird daher gebeten, von weiteren diesbezüglichen Anfragen – auch telefonisch – abzusehen.“
Selbstverständlich ging es mir um den Zugang bereits vorhandener Informationen. Die Quelle sollte das Landgericht sein. Dass ich dieses neu geschaffen hätte, wäre mir übrigens neu.
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An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal ausdrücklich für die Eintrittskarte für die DKM beim
Arbeitskreis Beratungsprozesse
bedanken. Der Arbeitskreis hat neben Allianz, VHV, R+V, Nürnberger usw eine ganze Reihe namhafter Versicherungen als Partner.
Ganz interessant die Beratungslandkarte.
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Die DKM, die Deckungskonzeptmesse, wie sie heißt und warum auch immer, ist nun zu Ende. Ein paar Stunden durfte auch ich durch die einigermaßen leeren Gänge ziehen.
Ich sprach mit einigen Pressevertretern und traf den einen und den anderen ehemaligen Vermögensberater. Und ich sprach mit einem Anwaltskollegen, der darauf hinweisen wollte, dass er von einer der größten Vertriebskanzleien käme. Ein besonderes Mitteilungsbedürfnis hatte er allerdings nicht und schickte mich – höflich und direkt – schnell weiter. Er sagte noch, dass es sich nicht lohnen würde, den ganzen Tag dort herumzustehen. Naja- viel Mitgefühl konnte ich nicht aufbringen.
Nur dann, wenn Prominenz sein bestes gab, wurde es dann richtig voll. Den Kahn wollte man gern sehen und dem BVB-Geschäftsführer Watzke gern zuhören. Auf beides konnte ich getrost verzichten.
Vielen Dank übrigens an den Spender meiner Eintrittskarte und für die äußerst netten Gespräche.
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Ich geh hin.
Die DKM 2014 findet vom 28. bis 30.10.2014 in den Westfalenhallen Dortmund statt.
Die AachenMünchener ist offensichtlich nicht vertreten, Swiss Life dagegen schon.
Wenn jemand Interesse, mich auf der Messe zu treffen, schicke mir bitte eine Mail an info@kanzlei-kaibehrens.de
Ich freue mich auf nette Gespräche.
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Mit etwas Unverständnis nahm ich zur Kenntnis, dass der Caritas Verband einem Mitarbeiter gekündigt hatte, der nunmehr seit etwa 10 Monaten erkrankt war. Da der Mitarbeiter finanziell keine Belastung darstellt, ist das allein schon schwer nachvollziehbar.
Die Caritas macht sich ihrem Internetauftritt zufolge stark für Menschen am Rand der Gesellschaft. „In Not sehen und Handeln“ ist deren Motto.
Mitarbeitern, die erkrankt sind und in Naher Zukunft wieder eingesetzt werden könnten, werden jedoch so mit solchen Kündigungen an den Rand der Gesellschaft gebracht.
Übrigens: Auch manch ein Unternehmen, das sich gern als Familiengemeinschaft darstellt, könnte über ähnliche Dinge berichten…
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Zum Wochenende gibt es von mir einen kleinen Lesetipp. Uwe Schmitt ist nach 10 Jahren zurück und schreibt in der Welt über uns. Auch wenn es mit Handelsvertretern so gut wie nichts zu tun hat, möchte ich eine Empfehlung aussprechen.
Toll geschrieben, zum Nachdenken anregend und hier zu lesen.
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Gestern bekam ich eine Anfrage per Email, ob ich ein Mandat übernehmen wollte. Es handelte sich um eine mietrechtliche Streitigkeit.
Die potentielle Mandantin schickte über das Internet eine Reihe von Bildern zu, die viele kleine Krabbeltierchen zeigen, in der Fachwelt Kakerlaken genannt. Die Wohnung sei angeblich voller Kakerlaken, die überall herumkrabbeln und auch vor dem Menschen keinen Halt machen, die sich in der Wohnung aufhalten.
Die potentielle Mandantin wies daraufhin, dass sie kein Geld habe.
Die Übernahme des Mandates lehnte ich ab. Nur Vieren können durchs Internet krabbeln, Kakerlaken Gott sei Dank nicht. Mich schaudert es heute noch.