Tatsächliche Vertragsdurchführung wichtiger als Inhalt des Vertrages

Bei der Frage, ob eine Handelsvertretertätigkeit oder ein Angestelltenverhältnis vorliegt, kommt es nicht so sehr auf die rechtliche Ausgestaltung des Vertrages an, sondern laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts München  nach dem Gesamtbild der vertraglichen Vereinbarung und der tatsächlichen Handhabung, der praktischen und tatsächlichen Vertragsdurchführung (Beschluss vom 20. März 2014 – 7 W 315/14).

Das OLG dazu:

“Auch wenn der Dienstverpflichtete Ort, Zeit und Art der Tätigkeit weitgehend selbst bestimmen kann und nach dem Vertrag als Vergütung Provisionen für vermittelte Verträge zu leisten sind, kann die gelebte Vertragswirklichkeit (unter anderem geschuldete Erreichbarkeit, Mitteilungspflichten über Abwesenheitszeiten, Wahrnehmung handelsvertretertypischer Aufgaben, fehlende Abrechnung über Provisionen und “Provisionsvorschüsse” durch Unternehmer während der gesamten Vertragslaufzeit, Provisionsrechnung ohne Ausweis der Mehrwertsteuer) gegen eine selbstständige Tätigkeit und für eine wirtschaftliche Unselbstständigkeit sprechen, mit der Folge, dass für Rechtsstreitigkeiten hieraus die Arbeitsgerichte zuständig sind.”

Wenn ein Handelsvertreter, Versicherungsvertreter oder Vermögensberaterin den Arbeitsablauf des Dienstherrn/Vertriebes/Versicherung eingebunden ist, könnte er dann Arbeitnehmer sein.

Das Provisionsabgabeverbot lebt

Über Provisionsabgabeverbote und sonstiges hat das Oberlandesgericht Köln am 21.10.2016 zu entscheiden.

Versicherungsmakler Banditt , Vorstand der IGVM, hatte gegen FinTech-Unternehmen Moneymeets community GmbH geklagt, das die Hälfte seiner Courtage an die Kunden weitergeben wollte. Deshalb hatte der IGVM verlangt, dies zu unterlassen…. und in erster Instanz vor dem Landgericht Köln verloren.

Nach § 81 Abs. 3 VAG  alter Fassung ist Versicherungsvermittlern die Gewährung von Sondervergütungen untersagt. Den Versicherern verbietet die einschlägige Bestimmung mit den Versicherungsnehmern, Begünstigungsverträge abzuschließen und zu verlängern. § 81 VAG gibt es seit dem 1.1.2016 nicht mehr. Dafür gibt es jedoch jetzt fast wortgleich die Ermächtigungsgrundlage in § 298 Absatz 4 VAG.

Dann gibt es noch die Verordnung über das Verbot von Sondervergütungen und Begünstigungsverträgen in der Schadenversicherung, die bis Juli 2017 gilt, welches aus dem § 81 VAG hervorgegangen ist.

Das Landgericht Köln hatte die Klage übrigens abgewiesen, weil man den gesetzlichen Begriff der Sondervergütung für einen – zu – unbestimmten Rechtsbegriff hielt. Ein Frankfurter Verwaltungsgericht hatte die Norm aus diesen Gründen einmal für verfassungswidrig erklärt. Das Wort Sondervergütung, Stein des Anstoßes der landgerichtlichen Entscheidung, ist in der neuen Version übrigens wieder enthalten.

Risiko für den Makler

Portfolio wies auf den Schuster mit den schlechtesten Schuhen hin (Lehrers Kinder, Pfarrers Vieh gedeihen selten, manchmal nie…), genau gesagt auf den Makler mit schlechten eigenen Haftpflichtversicherungen.

Makler geraten bei falscher Absicherung in die Haftungsfalle, heißt es dort. Vielleicht sollte dies für jeden Makler Anlass sein, mal seine eigene Haftpflichtsituation zu überdenken.

„Der Markt der VSH-Anbieter in Deutschland ist relativ klein: Allcura, Allianz, Axa, Ergo, HDI, Liberty, R+V und VHV. Die Palette der VSH-Deckungen umfasst die unterschiedlichen Tätigkeiten im Finanzdienstleistungsbereich. Es gibt sie für die Bauspar-, Leasing- und Finanzierungsvermittlung mit Zulassung nach  Paragraf 34c Gewerbeordnung (GewO), für Versicherungsvermittler mit Zulassung nach  Paragraf 34d GewO, für die Finanzanlagenvermittlung mit einer Zulassung nach  Paragraf 34f GewO sowie für Versicherungshonorarberater mit der Zulassung nach Paragraf 34e GewO. Schon bei einer Beschränkung auf die Tätigkeit eines Versicherungsmaklers zeigt sich, dass der Versicherungsschutz ganz unterschiedliche Tätigkeiten und Bereiche abdecken muss: Personen- und Sachgeschäft, Privat- oder Gewerbekundengeschäft, mit und ohne Industriegeschäft, Auslandsrisken – ja oder nein? –, reine Vermittlung und Beratung  oder auch sonstige Dienstleistungen?“, schreibt Portfolio.

 

Fortsetzung des Interviews mit Klaus Krüger

Vorsitzender der IHD, Klaus Krüger, hatte schon zu einigen Fragen Stellung genommen. Hier nun die angekündigte Fortsetzung des Interviews:

Mit welchen Fragen beschäftigt sich der Verein hauptsächlich?

„Die meisten der mit uns in Verbindung tretenden VB wünschen mehr und mehr Aufklärung über Ausstiegschancen, Aufklärung zur Durchsetzung von Provisionsforderungen im Zusammenhang mit unseren Veröffentlichungen dazu und den vielfältig geschilderten Erfahrungen vor den Gerichten in Ihrem Handelsvertreter-Blog, Herr Behrens. Noch immer trauen sich VB nicht, die berechtigten und seitens der DVAG auch bedienten Rückforderungen der Softwarepauschalen aus vergangenen Jahren anzugehen und noch immer erhalten auch VB keine Antworten auf ihre aufgemachten Forderungen, Ausflüchte und Falschdarstellungen in ihren Strukturen als Entgegnung.“

Um welche Anliegen hatte sich der Verein kümmern wollen?

„In unserem Thesenpapier vom Juni 2014, ergänzt durch den Offenen Brief an die DVAG Geschäftsführung vom August 2014 haben wir das klar formuliert.

> WIR BRAUCHEN EINE STARKE UNABHÄNGIGE INTERESSENVERTRETUNG MIT OFFENER KOMMUNIKATION

>WIR BRAUCHEN ENDLICH EINE FINANZIELLE GRUNDSICHERUNG

>WIR BRAUCHEN INNOVATIVE NEUE KONZEPTE UND ZUKUNFTSWEISENDE PRODUKTE

>WIR BRAUCHEN EINE SERIÖSE ANWERBUNG

So wenig und so viel zugleich. Lassen Sie mich noch ein einziges Beispiel anführen für jahrzehntelange Verschleppung von Lösungen innerhalb der DVAG: Was wird aus dem Kundenbestand der VB, wenn diese verdient in den Ruhestand gehen? Jeder Makler am Markt verkauft seine erarbeiteten Kundenbestände mit bekannten Bewertungsmaßstäben an Nachfolger. Wo sind Lösungen der DVAG zu diesem und den vielen offenen wie verdrängten Problemen, an den seit Jahrzehnten Arbeitsgruppen vorgeblich arbeiten?“

Wie sehen Sie Ihre berufliche Zukunft?

„Ich bin inzwischen ein etablierter Finanzanlagemakler, der selbständig und im losen Verbund mit Kolleginnen und Kollegen im Austausch steht, am freien Produktmarkt für die Kunden partizipiert und so auch flexibel auf die neuen Herausforderungen der Niedrigzinsphase reagieren kann. Mitglied im AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. auch finanzpolitisch auf dem Laufenden, ungezwungen kooperierend mit Maklerpools, Versicherungen und Banken werde ich auch weiterhin deutschlandweit aktiv bleiben. Es wird vieles in unseren Arbeitsfeldern komplizierter werden. Wir werden uns unter EU-wie vermeintlichen Verbraucherschutz-Überregulierungen und desinformierten wie desinformierenden Medienveröffentlichungen ständig neu zu orientieren haben – wer kann das besser als die dem Kunden allein verpflichteten Berater?“

Welche beruflichen Erfahrungen, die Sie bei der DVAG gesammelt haben, können Sie in Ihre neue berufliche Zukunft mit einbauen?

„Auf jeden Fall den Grundgedanken einer branchenübergreifenden Beratung und vermitteltes verkäuferisches Know-how., das war es auch was mich letztlich bewogen hat, mich als Quereinsteiger für die DVAG zu entscheiden. Ich habe 13 Jahre lang tatsächlich mein Handwerk hier erlernt.

Ganz abgesehen von unangemessener Bezahlung, Bewertung, Bevormundung u.v.a.m. brauchte ich in den zurückliegenden beiden Jahren nunmehr Zeit, auch fachliche Defizite aufzuholen, die durch Verkaufsschulungen statt Produktwissensvermittlung zwangsläufig entstehen. Vieles am Markt hat sich mir dann aber erst nach meinem Weggang von der DVAG im Detail offenbart. Vermittelte Feindbilder wurden geschliffen und aus zeitlichem wie persönlichem Abstand von der DVAG, aus der Vielzahl oftmals sehr deprimierender Schicksale von VB bis in die höchsten Strukturstufen hinein kann ich den manipulativen Begriff der Familien- und Berufsgemeinschaft nicht einmal mehr belächeln.

Ich habe in meinen letzten DVAG-Jahren oftmals gesagt, ich nähme in Kauf, dass ich einen Teil meiner beruflichen Freiheit an die DVAG verkaufen würde, als Preis für die vielen mir zukommenden Vorteile.

Was ich nicht wusste: Der Preis dafür war viel zu hoch.“

 

Vielen Dank für das Interview, Herr Krüger

 

Ausgerechnet Maschmeyer

Carsten Maschmeyer ist wieder in aller Munde. In der TV-Show auf VOX erklärt er Jungunternehmen, wie man Geld mit einer neuen Geschäftsidee verdienen kann. Dass jeder Millionär werden könnte, hatte er zuvor bereits in einem Buch geschrieben.

Sein persönlicher Weg, Geld zu verdienen, war fragwürdig. Ob er als „gutes Vorbild“ für start-ups geeignet ist, mögen andere entscheiden.

Maschmeyer gründete seinerzeit den AWD, heute Swiss Life Select. AWD wurde vielfach wegen Falschberatung verklagt. In Österreich hatte man damit Erfolg. In Deutschland wurden zumindest einige Klagen wegen Verfristung abgewiesen.

Ausgerechnet Maschmeyer, der umstrittene Investor, soll nun vor einem Untersuchungsausschuss des Bundestages über krumme Geschäfte berichten. Dabei geht es um den Handel von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividende. Bei solchen Geschäften haben Banken und Kapitalanlagefonds nach Erkenntnissen von Steuerfahndern den deutschen Fiskus um mehr als zehn Milliarden Euro betrogen. Eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer ließ man sich von Finanzämtern gleich mehrmals erstatten.

Maschmeyer hatte ebenfalls in einen solchen Fond investiert und sieht sich ebenfalls als Opfer. Dieser Fond wurde von der Hausbank Sarasin aus der Schweiz vermittelt.

Das Schweizer Bankhaus J. Safra Sarasin hat Maschmeyer und seiner Frau Veronica Ferres nunmehr rund die Hälfte des Schadens von 19 Millionen Euro erstattet. Damit soll auch Maschmeyer einen Schlussstrich unter diese Geldanlage gezogen haben.