Makler gegen Makler und Fintech gegen Strukturvertrieb

Dass die DVAG in einem Blogeintrag gegen die Maklerapps  Knip, Clark, GetSafe, simplr, asuro, treefin, TED usw wetterte, dürfte bekannt sein.

Dies hatte dann auch Knip-Chef und Gründer Dennis Just auf den Plan gerufen, gegen die DVAG Stellung zu beziehen.

Jetzt wird offenbar die dritte Runde eingeläutet: Die schweizerische Krankenversicherung Helsana hat die Zusammenarbeit mit dem Fintech Knip aufgekündigt.

Der BVK, der Bundesverband der Versicherungskaufleute, geht nun gegen Fintechs vor, konkret gegen Check24. Check24, das sich Vergleichsportal nennt, halte sich an die Vorschriften über Beratung und Vermittlung, so der Vorwurf des BVK. Check24 ist ein Fintech, ein  „Financial Technology“, wie es neumodern heißt. Mit ein paar Mausklicks kann der Kunde Tarife vergleichen und abschließen. Fintechs sind dem konservativen Markt als neue Mitkonkurrenten ein Dorn im Auge.

Viele Berater klagen über die zunehmende Konkurrenz des Internets. Die Kunden wüssten teilweise besser Bescheid und könnten besser vergleichen, wird berichtet. Berater, die Produkte nur eines Versicherers anbieten, würden die Konkurrenz zu spüren bekommen.

Der BVK verlangt von Check24, es solle eine gewisse Unterlassungserklärung abgeben. Dem kam man offensichtlich nicht nach.

Am 24.2.16 soll nun vor dem Landgericht München über diesen Unterlassungsanspruch verhandelt werden, schreibt die Süddeutsche.

Um welchen es geht, teilt sie leider nicht mit. Auf den Presseveröffentlichungen des BVK findet man darüber leider auch nichts.

Check24, das schon einmal wegen „versteckter Handywerbung“ vom Landgericht München eine Unterlassungsverfügung eingefangen hatte, meinte dazu: “Wenn die Richter entscheiden sollten, das wir etwas ändern müssen, werden wir das tun”.

OVB mit Vorstandswechsel

Normalerweise sind Krisen der Beweggrund dafür, wenn verantwortliche Personen aus Unternehmen von heute auf morgen ausscheiden. Die tatsächlichen Hintergründe sind hier jedoch nicht bekannt:

Die OVB und Michael Rentmeister gehen künftig getrennte Wege. Der bisherige CEO hat sein Amt mit sofortiger Wirkung niedergelegt und scheidet zum 31. März 2016 aus dem Unternehmen aus. Nachfolger wird Mario Freis. CEO heißt übrigens Chief Executive Officer.

Göker und die MEG ist wieder da

Das ist sicher die Meldung des Tages: Göker und die MEG ist wieder da

Wegfall des Wettbewerbsverbots ist kein Freibrief

Das Investment.com schrieb darüber, dass die DVAG das Urteil des BGH über nachvertragliche Wettbewerbsverbot nicht berücksichtigt habe. Die DVAG habe sich – trotz der vom BGH festgestellten Unwirksamkeit der Klausel im Vermögensberatervertrag – nicht daran gehalten. Sie habe mit Hinweis auf das nachvertragliches Wettbewerbsverbot einen Ex-Vermögensberater noch einmal angeschrieben und aufgefordert, sich daran zu halten.

Davon hat die DVAG inzwischen Abstand genommen und dies als Versehen bezeichnet.

Dennoch ist der Wegfall des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes kein Freibrief! In dem oben erwähnten Fall beruht sich die DVAG nämlich auch auf Verstöße gegen das UWG und gegen das Datenschutzgesetz. Der ausgeschiedene Vermögensberater soll Daten der DVAG benutzt haben und Kunden gezielt zur Umdeckung aufgefordert haben.

Krumme Geschäfte mit Cum-Ex-Deals

Über ein krummes Geschäft mit sog. Cum-Ex-Deals berichtete gestern die ARD. Und zugleich berichtete sie von einer unsauberen Politik, die jahrelang untätig zusah, wie mehrere Personen an einer einzigen Aktie Steuervorteile „genießen“ konnten. Die ARD berichtet auch über die, die sich den Steuervorteil zu eigen machten. Im Bericht tauchen Namen wie Maschmeyer, Ferres und Slomka auf, die nach eigenen Angaben von den Hintergründen des Deals nichts gewusst haben wollen und sogar zum „Anlageopfer“ geworden sein wollen.

„Dividenden unterliegen jedoch der Kapitalertragssteuer, diese werden bei der Ausschüttung automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der Aktionär erhält für die gezahlte Steuer eine Bescheinigung – und damit einen Anspruch auf eine Steuergutschrift, können positive Kapitalerträge doch mit Verlusten verrechnet werden. Zu viel gezahlte Kapitalertragssteuern werden dann vom Finanzamt erstattet.

Problem für den Fiskus: Bei Cum-Ex-Deals fallen rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer auseinander. Noch dazu sind die Abwicklungssysteme ziemlich träge – so dass recht lange unklar ist, wer nun der eigentliche Besitzer der Aktie ist, wer tatsächlich Dividende kassiert und Kapitalertragssteuern entrichtet hat.“ (Quelle: boerse.ard.de).