Cash – Rangliste der Allfinanzvertriebe

Cash hat die Rangliste der Allfinanzvertriebe veröffentlicht.

In der Reihenfolge hat sich unter den ersten 6 keine Änderung ergeben.

Sehr viele der größeren Vertriebe haben ihre Umsätze im Vergleich zu 2013, teilweise sogar deutlich, erhöhen können.

Lediglich bei Postbank und Bonnfinanz ging der Umsatz runter.

Swiss Life und Dr Klein legten um 14 % zu. Bei Swiss Life scheint die Krise, die zur Namensänderung führte, überwunden.

Einige der Großen, wie DVAG, MLP und OVB hatten Erhöhungen um die 5 %.

Den größten Aufstieg erlebte Ecoplanfinanz mit 72,11%, die auf Nachhaltigkeit setzt.

Finanzplan+, deren Inhaber beim Branchenriesen DVAG gelernt und gearbeitet haben, wurde von der Finumgruppe auf Platz 13 verdrängt.

Schadenersatzansprüche gegen Freistaat Bayern

Kürzlich hatte ich meinen Unmut gegen einen vom Oberlandesgericht München abgesagten Gerichtstermin geäußert.

Von der Abladung eines Gerichtstermins erfuhr ich erst, als ich unmittelbar vor der Tür des Gerichtes stand. Auf Nachfragen, warum ich denn keinen Bescheid bekäme, bekam ich die Antwort: Oh, das liegt wohl am Poststreik.

Meinen Unmut gab ich an das OLG in schriftlicher Form weiter, Jetzt wird geprüft, ob mir wegen verspätetem Zugangs der Terminverschiebung Schadenersatzansprüche gegen den Freistaat Bayern zustehen. Es wird ermittelt. Immerhin.

Viele Grüße aus Bayern.

Der fidele Vermögensberater

Spiegel online widmete sich am 13.7.15 dem Thema Finanzberater. Als Beispiel pickte man sich Herrn Michael Fiedler heraus, der – wie man erfährt – seit 25 Jahren für die DVAG tätig ist, Werkzeugmacher ist und nun einen weißen A7 fährt.

Zufrieden sei er mit dem Einkommen, klärt der fidele Berater auf.

Spiegel schreibt, die DVAG habe 37.000 Mitarbeiter. In dem Online-Auftritt der DVAG wird die Zahl nicht bestätigt. Tatsächlich dürfte sie bis heute deutlich kleiner sein.

Spiegel lässt auch die DVAG durch Ralf-Joachim Götz zu Wort kommen, dessen Aussagen allerdings sehr nachdenklich stimmen.   „Der Kunde will eigentlich gar nicht wissen, wie viel der Verkäufer an einem Vertrag verdient“, soll er gesagt haben und: „Umschichtungen machen wir nur dann, wenn der Kunde es will.“

Nun denn.

DVAG-kritisches Online-Forum verschwunden

Schnelllebig ist unsere Zeit. Davon lebt auch das Versicherungsgeschäft und deren Strukturvertriebe.

Wird die öffentliche Kritik zu groß, muss ein Neuanfang her. Wenn man sich juristisch oder sonst nicht zur Wehr setzen kann, muss der alte Name weg.  So wird aus AWD schnell mal Swiss Life Select, aus der HamburgMannheimer die Ergo.

Spätestens jetzt kommen die Kritiker nicht mehr hinterher. So ist es zu erklären, dass sie ehemals AWD-kritische Seite noch heute „Verein der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V.“ heißt und, obgleich sie besteht, offensichtlich seit Jahren nicht mehr aktualisiert wird.

Auch die DVAG ist nach eigenem Bekunden von kritischen Berichten im Internet betroffen. Neben den üblichen Verdächtigen wie „Welt“, Zeit, Investment.com, ZDF, WDR u.s.w. traten noch weitere online hinzu. In Anlehnung an den AWD-Verein gründete sich gar ein Verein, die Unabhängige Interessensvertretung der Handelsvertreter der DVAG e.V.. Beide Vereine wurden zunächst juristisch von den jeweiligen Vertrieben bekämpft. Bei beiden Vereinen wurde juristisch durchgesetzt, dass sie ihre Namen behalten dürfen.

Dennoch ist auch die Interessensvertretung der Vermögensberater online verschwunden. Verschwunden ist auch eine Seite, die sich geprellte Vermögensberater nannte. In ihrem Facebook-Auftritt ist von einem Cyberangriff die Rede und davon, dass es eine naheliegende Vermutung geben sollte, wer dafür verantwortlich ist.

Wer Böses dabei denkt und stets den jeweiligen Vertrieb für diese Entwicklungen verdächtigt, wird eines besseren belehrt. Oft sind es nämlich interne Probleme in den Vereinen selbst.

Schadenersatz wegen verschwiegener Provisonen

Das Landgericht Köln hat die Sparkasse KölnBonn verurteilt, an einen Kapitalanleger 10.000 € nebst Zinsen zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung der Schiffsfondsbeteiligung an der MS Santa-B Schiffe mbH & Co. KG. Außerdem muss die Sparkasse außergerichtliche Anwaltskosten zahlen.

Gegen dieses Urteil hatte die Sparkasse KölnBonn Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln eingelegt. Das OLG Köln machte in einem Beschluss klar, dass es beabsichtigt, die Berufung zurückzuweisen. Daraufhin hat die Sparkasse die Berufung zurückgenommen.

Der klagende Bankkunde wurde von der Sparkasse KölnBonn zu einer Schifffahrt auf der MS Rheinenergie eingeladen. Dort wurde der Schiffsfonds vom Bankberater als „seriöse, todsichere“ Sache angepriesen. Später stellte sich heraus, dass es sich nicht um eine sichere Sache handelte. Dies war allerdings streitig.

Die Sparkasse KölnBonn räumte ein, dass die von ihr vereinnahmte Provisionszahlung in Höhe von 13,5 % verschwiegen wurde. Eine Aufklärung des Kunden sei „damals noch nicht üblich“ gewesen.

Das Landgericht erkannte schon darin eine schuldhafte Pflichtverletzung, welche die Sparkasse zur Leistung von Schadenersatz verpflichte.

Mit den weiteren Aufklärungspflichtverletzungen hatte sich das Landgericht nicht mehr beschäftigt.

Das Oberlandesgericht Köln hielt das erstinstanzliche Urteil für richtig. Das Landgericht habe mit Recht angenommen, dass dem Anleger ein Rückabwicklungsanspruch zusteht. Die Bank müsse ungefragt darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen von der Fondsgesellschaft erhält.  Die Sparkasse KölnBonn habe sich „zumindest fahrlässig“ verhalten.