Vorsicht mit alten Firmenschildern

Vorgestern schrieb ich über Streitwerte, und gestern konnte ich sie schon fast nicht mehr erklären.

Der Vermögensberatervertrag eines Vermögensberaters wurde gekündigt. Nach Ende des Vertrages ließ er noch das DVAG-Schild mit dem Markenzeichen (das „V“ mit dem Halbkreis) an seinem Klingelschild hängen. Er bekam daraufhin eine anwaltliche Abmahnung und Unterlassensaufforderung, der er auch nachkam. Gleichzeitig erhielt er eine Rechnung mit einem Streitwert von 50.000€ und befand diese als zu hoch (etwa 1500€) . Der Vermögensberater verfügte nur über knappe Provisionseinlagen, der Materialwert des Schildes war auch nur gering – aber trotzdem: Das Landgericht Frankfurt meinte, Streitwerte bei Markenverletzungen von 50.000€ seien üblich. Der Wert der Marke sei ja schließlich viel größer.

Da der ehemalige Vermögensberater noch Provisionen und Schadensersatzansprüche geltend macht und mit diesen die Aufrechnung erklärt hat, geht es mit der Frage weiter, ob die Gegenansprüche tatsächlich bestehen.

Vorsicht also mit alten Firmenschildern! Diese sollten sofort nach Vertragsende entfernt werden.

Was kostet eine Klage

Immer wieder werde ich natürlich gefragt, was denn eine Klage so kostet.

Ich verweise dann auf eine Website, die m.E. ganz gut gelungen ist (dies soll keine Werbung sein).

Es ist der RVG-Kostenrechner der Allianz Rechtsschutz.

Wenn man dann den Streitwert gefunden hat (ist in der Regel der eingeklagte Betrag) lässt sich schnell durch Klicken die vorgerichtliche Gebühr und dann auch die Gerichtsgebühr errechnen.

Bei Auskunftsklagen ist der Streitwert nicht so leicht zu ermitteln. Klagt man einen Buchauszug ein, setzen die Gerichte oft einen Streitwert von 4.000,00 € an.

Mit der IHD geht es weiter

Die IHD, die Unabhängige Interessenvertretung der Handelsvertreter der DVAG e.V., hat wieder eine Website, die sich langsam mit Leben füllt.

Sie begann mit großen Erwartungen, nahm sich dann eine kleine Pause, um nunmehr wieder Schwung aufzunehmen.

Neben neuen Beiträgen gibt es neue Anmeldungen von Mitgliedern und eine Reihe weiterer potentieller Mitglieder. Es sieht so aus, als müsse man sich über Zuwachs keine Sorgen machen.

Die IHD will sich für die Interessen der Vermögensberater der DVAG einsetzen.

Urteile hin und her

Um Provisionsrückzahlungen wird häufig vor Gericht gestritten.

Jetzt gab es wieder ein paar Entscheidungen, die in sich widersprüchlich sind. Ein Vermögensberater wurde zur Rückzahlung verurteilt, weil er hätte den Abrechnungen binnen 2 Wochen widersprechen müssen und dies nicht tat.

Dieses Urteil wurde in der 2. Instanz aufgehoben und die Klage abgewiesen, weil ein Widerspruch nicht nötig war und weil der Vertrieb zu den Stornobekämpfungsmaßnahmen nicht genügend vortrug.

Jetzt kam wieder eine erstinstanzliche Entscheidung, wonach der Vermögensberater Widerspruch hätte einlegen müssen….

Onlineforen immer beliebter

Der moderne Makler stöbert und schreibt online.

Zu diesem nicht überraschendem, aber interessanten Ergebnis kam YouGov in einer neuen Untersuchung.

75 % der unabhängigen Finanz- oder Versicherungsmakler würden Online-Foren zu Finanz- und Versicherungsthemen nutzen, 19 % sogar häufig oder sehr häufig. Die meisten würden dort zwar lediglich die von Kollegen aufgeführten Beiträge lesen, immerhin ein Fünftel der Foren-Nutzer würde auch eigene Kommentare oder Beiträge zu Produkten und Anbietern verfassen.