Kommentar vom treuen Leser

Der treue Leser weist auf einen Artikel des Managermagazins vom 30.6.15 hin. Jürgen Klopp will Vermögensberater der DVAG coachen.

Der treue Leser „würde den Trainer gerne mal fragen, ob er mit dem Begriff Survivor Ship Bias etwas anfangen kann und ob er weiß, was sich dahinter verbirgt.

Die Experten nennen es ” Survivorship Bias”. Man kann es in etwas so übersetzen: Ungleichgewicht zugunsten der Überlebenden.

Es wird damit begründet, weil Erfolge größere Sichtbarkeit im Alltagerzeugen als Misserfolge. Systematisch wird die Aussicht auf Erfolg überschätzt. Deswegen scheitern auch mittel -bis längerfristig die meisten an dem Struktursystem.

Max. 10 bis 20% verdienen ausreichend, dem Rest geht es so wie den Griechen.“

Makler nicht wie Handelsvertreter zu behandeln

In einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Münster ging es um die Frage, ob ein Makler vorschussweise gezahlte Provisionen erstatten muss. Hierbei ging es auch um die Frage, ob der Makler wie ein Handelsvertreter zu behandeln ist, wer die Umstände der Stornierung zu beweisen hat und ob das Unternehmen verpflichtet war, Stornobekämpfungsmaßnahmen durchzuführen.

Das Landgericht Münster vertrat die Auffassung, dass Makler nicht wie Handelsvertreter zu behandeln seien. Wenn das Unternehmen behauptet, dass ein Vertrag ins Storno geraten ist, müsse der Makler darlegen und beweisen, dass dies nicht so ist. In diesem Fall würde sich dann die Beweislast umdrehen.

Eine Stornobekämpfungspflicht des Unternehmens, das den Makler bezahle, gebe es ebenfalls nicht. Für die Stornobekämpfung müsse der Makler Sorge tragen.

Ein Urteil erging nicht. Die Parteien einigten sich in einem Vergleich.

Wie bekommt oder holt man den Buchauszug

Der Buchauszug muss erteilt werden. So steht es im Gesetz. Die Gerichte schließen daraus, dass er nicht zugesendet werden muss. Er muss notfalls abgeholt werden.

So erging es einem Mandanten, der einen 50-seitigen Buchauszug aus dem Saarland anholen sollte. Der Mandant kommt aus Münster.

Der Ergo-Buchauszug, auf en wir ein Jahr warten durften, ist endlich da. Am 08.07.2014 (!!!) wurde die Ergo von mir zur Erteilung eines Buchauszuges aufgefordert.

Der wurde zwar zugesagt, jedoch nicht fertiggestellt. Schließlich hatten wir geklagt. Das Landgericht Düsseldorf hatte uns Recht gegeben. Die Ergo müsse einen Buchauszug erteilen.

Immerhin: Jetzt, ein Jahr später, ist er fertig und sandte uns den Stapel sogar noch zu. Leider ist die Auskunft bis heute nicht vollständig.

Der Buchauszug wird regelmäßig von der DVAG übersandt (trotz aller Kritik an dem Inhalt der Auskunft eine Entgegenkommen).

Die OVB schickte den Buchauszug nicht zu. Ein Mandant wird jetzt weit reisen dürfen, um ihn abzuholen.

So geht die Sache weiter.

Versicherer und Vertriebe und die Promis

Dieter Bohlen tut es schon. Til Schweiger tut es bald: Er soll für die VHV werben.

So schreibt es Cash-online.

Das Investment.com, bzw. Herr Egon Wachtendorf in einer dortigen Kolumne, äußert ein „paar Gedanken“ zu Jürgen Klopps neuem Betätigungsfeld, dem Coachen von Vermögensberatern der DVAG.

Klopp hatte früher als Markenbotschafter der Volks- und Raiffeisenbanken „scheinbar voller Inbrunst“ gearbeitet, von der er als langjähriges Genossenschaftsmitglied überzeugt schien.

Dann folgte eine Zeit bei der im „Sexsumpf versinkenden HMI“, bei der er um seinen Ruf habe fürchten müssen.

„Es hätte mich sogar arg gewundert, wenn Jürgen Klopp nicht früher oder später bei der DVAG gelandet wäre“, schreibt Wachtendorf. Schließlich habe die DVAG schon immer Sportgrößen als Werbepartner gewinnen wollen.

Ganz „sportlich“ betrachtet Wachtendorf die Werber Michael Schumacher, Joachim Löw, Paul Biedermann, Britta Heidemann und Joey Kelly.

Anders sieht es Wachtendorf, wenn die „hohen Damen und Herren aus der Politik“, wie Helmut Kohl, Theo Waigel, Bernhard Vogel, Horst Teltschik, Friedrich Bohl, Friedhelm Ost, Walter Wallmann, Petra Roth oder Guido Westerwelle werben würden. Von der Grußbotschaft von Frau Merkel im Jahre 2008 war er gar „enttäuscht“.

Versicherungsvermittlung und Umsatzsteuer

Das Versicherungsjournal hat sich heute einem immer wieder brisanten Thema gewidmet, der Umsatzbesteuerung bei der Versicherungsvermittlung. Interviewt wurde Steuerberater Daniel Ziska.

Grundsätzlich:  Vermittlungstätigkeiten sind umsatzsteuerfrei, Serviceentgelte dagegen grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Kleinstunternehmer mit einem Umsatz von max. 17.500 € jährlich sind immer umsatzsteuerfrei.

Die Beratung ist beim Versicherungsberater gemäß § 34 e GewO  und beim Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34 h GewO  umsatzsteuerpflichtig.

Bei Mischverhältnissen zwischen Beratung und Vermittlung ist dies problematisch. Ziska empfiehlt, beide Leistungen von einander klar abzutrennen.

„Wenn man das Geld für die tatsächliche oder versuchte Vermittlung eines bestimmten Vertrags erhält, dann bleibt er umsatzsteuerfrei. Dabei muss man nicht den kompletten Vermittlungsprozess begleiten, es reicht ein wichtiger Teil. So ist es auch umsatzsteuerfrei, wenn man zum Beispiel das Erstgespräch macht und danach den qualifizierten Kunden an einen anderen Vermittler „weiterreicht“.

Für das Wertpapier- oder Darlehensgeschäft gibt es die Steuerbefreiung auch ausschließlich für Vermittlung. Bei Versicherungs-Vermittlern erstreckt sie sich auch auf andere berufstypische Tätigkeiten, zum Beispiel die Schadensabwicklung. Hierzu gibt es aber leider wenige Urteile, auf die man sich stützen kann“, so Ziska.