Mitarbeiter der Finanzbranche gehen fremd

Die Finanzdienstleistungsbranche kämpft um ihren Ruf. Der Beruf des Versicherungsvermittlers leidet chronisch unter seinem schlechten Ansehen.

Als ich gestern die Weltonline aufschlug, dachte ich erst, dass der schlechte Ruf wieder einmal bestätigt wird. Nach dem ich die Überschrift las, glaubte ich, einen Fachbericht über die Finanzdienstleistungsbranche zu lesen. Denn es wird ja immer wieder gemunkelt, dass der eine oder andere Berater heimlich für ein fremdes Unternehmen vermitteln würde.

Weit gefehlt: Die Welt meinte eher den Seitensprung im klassischen Sinne. Ventillösung mal anders, dachte ich und las weiter.

Allen ein schönes Wochenende!

Sparkasse Marburg-Biedenkopf zufrieden

Während andere jammern, freut sich die Sparkasse Marburg-Biedenkopf über gute Ergebnisse. „Die Bilanzsumme kletterte im Vergleich zum Vorjahr um 47,4 Millionen Euro oder 1,5 Prozent auf rund 3,22 Milliarden Euro“, schreibt die Oberhessiche Presse.

Der Marburger Sparkassenvorstandsvorsitzende Andreas Bartsch erklärte die aktuellen Entwicklungen gegnüber der OP, schoss aber – zumindest verbal – weit über das Ziel hinaus. Stolz sei er, sagte er. Um die Bestimmungen und Regularien der Behörden zu erfüllen, müssten Sparkassen genauso wie Großbanken viel Zeit, Kosten und Personal investieren, heißt es weiter in der OP. Die OP weiter:  „Das trifft uns und die Genossenschaftsbanken besonders“, kritisierte Bartsch, denn diese heimischen Kreditinstitute würden risikoarme Geschäftsmodelle entwickeln und diesen den Bedürfnissen und Zielen der Menschen in der Region anpassen. „Im Unterschied zu den Schattenbanken und Drückerkolonnen wie der DVAG“, sagte Bartsch.

Wegen dieser Aussage, mit der Bartsch einen Mitbewerber diffamierte, erhielt er zu Recht eine Unterlassungsverfügung. Unlauter handelt gemäß § 4 Nr. 7 UWG, wer „die Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft“.  Herr Bartsch wird gut beraten sein, der Unterlassensaufforderung nachzukommen.

MLP auf Talfahrt

Die Branche blickt gespannt auf die Umsatzzahlen der großen Vertriebe im Jahre 2014. Die Prognose: Es geht allgemein bergab.

Das erste Bekenntnis gab MLP ab.  Statt erhoffter 50 Millionen Plus konnte man für 2014 lediglich einen gewinn von 39 Mio € verbuchen.

Dennoch: Die Gesamterlöse 2014 stiegen laut MLP auf 531,1 Millionen Euro (2013: 499 Millionen Euro), allerdings auch die Verwaltungskosten von 250,6 auf 256,8 Millionen Euro.

Erdrutschartig ging es mit der MLP-Aktie bergab: „Im Herbst des Jahres 2000 notierten die Anteilscheine bei 172 Euro, dieser Tage sind sie noch rund 3,50 Euro – nie war das Papier weniger wert“, so die Welt. Dies bedeutet ein Minus von 98 Prozent.

Nach der Auskunft kommt der Schadenersatz

Verhält sich ein Vermittler vertragswidrig, hat der Vertrieb einen Anspruch auf Schadenersatz.

Um diesen Schadenersatz ausrechnen zu können, gehen viele Vertriebe im Wege einer so genannten Stufenklage vor.

Auf der ersten Stufe verlangen sie die Auskunft über die Geschäfte, die bei einer fremden Firma vermittelt wurden. Auf der zweiten Stufe errechnet man dann den Schadenersatzanspruch, der sich aus dieser Auskunft ergibt.

Vermittelt jemand 10 Verträge bei einem anderen Unternehmen, so könnte der Vertrieb behaupten, dass diese 10 Verträge eben auch hätten über ihn vermittelt werden können und dann hätte er entsprechende Provisionsgewinne gemacht.

Nunmehr sucht ein Vertrieb einen Alternativweg. Wenn feststeht, dass jemand pflichtwidrig gehandelt hat, wird der Schadenersatz nunmehr abstrakt errechnet. Dies bedeutet, dass man nicht mehr die einzelnen fremdvermittelten Verträge berechnet. Vielmehr berechnet man jetzt einen pauschalen Umsatzrückgang für den Zeitraum, in dem das passiert ist. Werden z.B. bei dem Vertrieb gar keine Verträge mehr eingereicht, so könnte unterstellt werden, dass die Tätigkeit gänzlich eingestellt wurde.

In dem Fall hat der Vermittler einen Schaden zu ersetzen, der dem Provisionsausfall entspricht, den der Vertrieb wegen der Untätigkeit erlitten hatte.

Diese Alternativlösung wurde kürzlich vor einem Landgericht kontrovers diskutiert. Das Gericht meinte dazu in einem ersten Hinweis, dass dieser abstrakte Schaden mit der Stufenklage ja nichts zu tun hätte. Schließlich wäre man zur Berechnung dieses Schadens ja nicht auf die Auskünfte auf der ersten Stufe angewiesen. Denn diesen Schaden hätte man auch ohne Auskunft geltend machen können. Das Gericht wollte dies – zunächst – als neuen Antrag werten, der dann auch in Hinblick auf eine Verjährung zu prüfen wäre.

Eine Entscheidung ergib noch nicht.

DVAG mit neuer Strategie gegenüber IHD

Die DVAG ändert ihre Strategie.

Nachdem die DVAG von der Gründung der Unabhängigen Interessenvertretung der Handelsvertreter der DVAG e.V. erfahren hatte, reagierte sie mit Kündigungen. U. a. wurde dem Vorstandsmitglied Klaus Krüger aus Berlin die fristlose Kündigung des Vermögensberatervertrages ausgesprochen.

Bekanntlich hatte die DVAG zunächst eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach die Unabhängige Interessensvertretung sich in ihrem Namen nicht mehr mit „DVAG“ schmücken dürfe. Diese Einstweilige Verfügung wurde dann vom Landgericht Frankfurt nach mündlicher Verhandlung wieder aufgehoben. Die DVAG hatte sich gegen diese Entscheidung nicht mehr weiter zur Wehr gesetzt.

Anfang des Jahres 2015 ist dann ein Vermögensberater, Herr Thomas Noske, dem Verein IHD beigetreten. Thomas Noske ist Regionaldirektor und zudem ein sogenanntes AS-Club-Mitglied.

In dem DVAG- Blog schrieb die DVAG am 06.11.2010 über den AS-Club in Pannonia:

„Es sind unsere erfolgreichsten Vermögensberater: Die Mitglieder des von uns sogenannten AS-Clubs, die sich jedes Jahr im November für 4 Tage in Pannonia… treffen. Weit über 200 sind es inzwischen, jedes Jahr werden es mehr.“

Wie nunmehr aus näheren Kreisen zu erfahren ist, gibt es inzwischen weitere IHD-Sympathisanten im erfolgreichsten DVAG-Club, dem AS-Club.

Würde die DVAG allen Vereinsmitgliedern oder Vereinssympathisanten kündigen, könnte dies für die DVAG weitreichende Folgen haben. Zu denken ist da beispielsweise an Ausgleichsansprüche gemäß § 89 b HGB.

Darin, dass dem Vermögensberater Noske bisher nicht gekündigt wurde, kann schon eine Strategieänderung der DVAG zu vermuten sein. Vielleicht ist das als ersten Ansatz zu sehen, dass die DVAG sich gegenüber der IHD öffnet. Und wer weiß? Vielleicht gibt es auch mal eine Einladung mit anschließendem Gespräch, wie es das seinerzeit auch bei der Kollegialen Vereinigung der Allfinanz Deutschen Vermögensberatung e.V. gegeben hat.