Der Vermittlerdschungel

Der Treueste aller Leser setzt sich mit den Fragen des Vermittlerdschungels und einem Beitrag dazu in Handelsblatt Online vom 15.04.14 auseinander:

„Nicht nur interessant für den Verbraucher, sondern auch den Vermittlern am Markt. Hier das Fazit des HB auf der letzten Seite, welches ich nach nunmehr 27-jähriger Tätigkeit in der Branche mehr denn je unterschreiben würde und bestätigen kann. Allerdings ist das nur alter Wein in neuen Schläuchen, weil die meisten Vermittler noch nie vernünftig ein ausreichendes und dauerhaftes Einkommen hatten. Da ich selbst vormals in dem Strukturvertrieb Deutsche Vermögensberatung erfolgreich tätig war und dazu den nötigen Einblick hatte dürfte dies in der heutigen Zeit für diese Vermittler nicht einfacher geworden sein. Eher dürfte die Vermittlung noch schwieriger sein. Oder etwa doch nicht und vielleicht einfacher wie mein gestriges Beratungsgespräch zeigte.
Hier der Fall: Die Kundin hatte von der AM eine BU Versicherung mit 75 Euro Monatsbeitrag bei der AM, einen Zusatzversicherung bei der Central in Köln, eine Unfallversicherung, einen Bausparvertrag und eine Kfz.Versicherung bei der AM im Oktober 2013 bei einem Vermögensberater abgeschlossen.

Auf die Frage warum sie keine Haftpflicht besitzt zog sie die Schultern und entgegnete, dass sie ihrem Bekannten einen Gefallen tun wollte und sie sowieso etwas machen wollte. Auch der Betreuer der DVAG des guten Bekannten und in der Verantwortung kam anscheinend nicht auf die Idee sie vor eventuellen Regreßansprüchen zu schützen.

Wie heißt es in § 823 BGB:

Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Offenbar haben die beiden Vermittler mit serbischer Herkunft und jetzt wohnhaft in Offenbach von solchen Paragraphen noch nichts gehört. Ansonsten hätten sie zumindest der Kundin eine Private Haftpflich für rund 50 Euro Jahresbeitrag abschließen können, ja sogar müssen. Soweit zu unserer Beratungs -Dokumentations -und Informationspflicht in Deutschland.

In solchen eklatanten Fällen fällt mir nur ein: „Gott hilf Ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun.“

Anmerkung:  Leider schon längst kein Einzelfall mehr, sondern bittere Realität in der Branche! Nicht umsonst ist der Berufszweig in der Anerkennung bei dem Verbraucher auf den letzten Platz gelandet. Für mich persönlich ist dies schon seit Jahrzehnten mehr als nachvollziehbar und wird sie so nicht ändern. Da helfen auch keine bürokratischen Monster mit Informations -Dokumentation und Beratungspflichten, die die Realität in der Rhein-Main-Metropole nicht berücksichtigen.“

Hier nun der Text im HB:

„Das Problem vieler Vermittler dagegen ist: Es bleibt nur wenig übrig zum Leben. Die Folge: Sie müssen aufgeben. Dieses Vermittlersterben dürfte auch so weitergehen. Wissenschaftler der Fachhochschule Dortmund sagen einen gewaltigen Aderlass voraus. Mindestens 30.000 hauptberufliche Versicherungsvermittler würden wohl in den nächsten Jahren aufgeben.

Tatsächlich gibt es gar nicht so viele Vollzeitverkäufer, wie das Vermittlerregister glauben macht. Zwar sind knapp 250.000 offiziell registriert. Doch für viele ist der Job wohl eher ein Zeitvertreib. Nur 100.000 können Schätzungen zufolge wohl von diesem Geschäft leben. Und vielen dieser Profis geht es nun auch an den Kragen.

Immer mehr Verkäufer haben sich zuletzt selbstständig gemacht und dabei den Titel Makler angenommen. Dies wirkt gut, doch der Verkaufsdruck ist hier oft besonders hoch. Denn ein Viertel der Versicherungsmakler verdient nach Umfragen des Vermittlerverbandes BVK weniger als 25.000 Euro, die Hälfte weniger als 50.000 Euro.

Es geht also oft um Leute, die selbst zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben haben. Keine gute Voraussetzung, um Verbraucher vernünftig zu beraten.“ Zitat aus Handelsblatt online vom 15.04.14

OVB bekommt einen Teil der Provisionen zurück

Oberlandesgericht Schleswig bestätigt ein Urteil des Landgerichts Itzehoe in weiten Teilen.

Die OVB stritt mit einem Handelsvertreter über die Rückzahlung von Provisionen. Dieser machte geltend, dass über die Stornorückstellung nicht richtig abgerechnet wurde. Die zurückgestellten Provisionen würden sich in den Abrechnungen nicht widerspiegeln.

Das Landgericht Itzehoe gab dem Handelsvertreter Recht und wies die Klage vollständig ab. Das Oberlandesgericht Schleswig setzte sich sehr intensiv mit den Abrechnungen auseinander. 30 % des eingeklagten Betrages wurden der OVB immerhin noch gutgeschrieben. Der Rest wurde auch in der zweiten Instanz abgewiesen.

Warnung vor Schuldanerkenntnissen

Leider wird immer öfter von Handelsvertretern bzw. Finanzmaklern verlangt, sie sollen ihre Provisionsvorschüsse durch notarielle Schuldanerkenntnisse absichern. So z. B. verlangte dies auch die ASG Assekuranz Service aus Hattersheim in Zusammenarbeit mit der Finanzprofi AG.

Den Vorstand der Finanzprofi AG bilden Thorsten Hass, Walter Klein und Jürgen Afflerbach. 1:1 Assekuranz Service hatte übrigens im letzten Jahr Finanzprofi AG gekauft. Jürgen Afflerbach ist ebenso Vorstandsvorsitzender der 1:1.

Die Abgabe notarieller Schuldanerkenntnisse – zur Absicherung von Provisionsvorschüssen – wurde übrigens nicht nur von ASG, sondern auch von der Dr. Klein & Co. AG verlangt.

Vor der Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses ist unbedingt zu warnen! Aus ihnen kann die Zwangsvollstreckung hergeleitet werden, bis hin zur Kontopfändung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung u.s.w.. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann  dann sogar zum Widerruf der gewerblichen Zulassung führen.

Wenn man erst mal von der Zwangsvollstreckung bedroht ist, lässt sich nur schwer darüber verhandeln, ob die Abrechnungen zutreffend sind. Das Schuldanerkenntnis kann auch als Freibrief angesehen werden.

Cayenne mal anders

Der perfekte Tag in Münster: Einen Tag mit einer Dame vom Cayenne-Escort.

Gegen den Namen Cayenne klagte jetzt Porsche AG (wegen seines Porsche Cayenne Diesel) … und gewann vor dem Landgericht Hamburg. Der Name Cayenne sei durch Porsche geschützt. Der Escort Service aus Münster dürfe sich nicht mehr so nennen. Man könnte ja das eine mit dem anderen verwechseln.

Pikantes nebenbei: Der Münsteraner Porschehändler soll sich eine exklusive Geschäftsidee überlegt haben. Wenn man einen Porsche Cayenne kauft, so soll er sich gedacht haben, soll man dann auch gleich eine Nacht mit einer Dame vom Escort Service aus Münster Verbringen dürfen. Früher gab es mal ein Handy oder einen PC „obendrauf“, heute mal etwas anderes.

Mit diesem Ansinnen soll der Porschehändler an den Escort Service herangetreten sein. So zumindest wurde es in dem Verfahren vor dem Hamburger Landgericht eidesstaatlich versichert. Da die Porsche AG jedoch mit dem Händler nichts weiter zu tun hat, als eben bloß diese eine handelsvertretungsvertragliche Beziehung, hatte dies für die Hamburger Richter keinen Einfluss.

Der Escort-Service darf sich nach dem erstinstanzlichen Urteil in Zukunft nicht mehr Cayenne nennen.

Porsche AG in Spiegel Online: „Wir distanzieren uns vollständig von diesen Dingen“.

 

Urteil des Landgerichts Hamburg Aktenzeichen 327 O 562/13.

 

Etwa ein Fünftel der Parteispenden aus nur acht jeweils verflochtenen Unternehmen und Privatpersonen

Die Tageszeitung Neues Deutschland hat sich mit den Parteispenden der letzten Jahre beschäftigt.

Das Ergebnis: Etwa ein Fünftel der Großspenden, rund 50 Millionen Euro, kamen aus nur acht jeweils verflochtenen Unternehmen und Privatpersonen.

„Von 1990 bis 2012 haben die im Bundestag vertretenen Parteien rund 250 Millionen Euro von Großspendern erhalten. Als Großspender gelten natürliche oder juristische Personen, die in einem Kalenderjahr mehr als 10.000 Euro an eine Partei überweisen und daher in deren jährlichen Rechenschaftsberichten namentlich ausgewiesen werden müssen. Die Summe wurde von insgesamt rund 2500 Privatpersonen und 1000 Firmen und Verbänden aufgebracht. Etwa ein Fünftel dieser Großspenden, rund 50 Millionen Euro, kamen jedoch aus nur acht jeweils verflochtenen Unternehmen und Privatpersonen: aus dem Quandt-Ensemble (Quandt-Familie und die Firmen BMW, Altana, Carbon, Delton und Altira), dem Daimler-Konzern (mit EADS und Vorläuferfirmen), der Deutschen Bank, den Firmen und Beteiligungen des Finanzmagnaten Reinfried Pohl (DVAG, Allfinanz u.a.), der Allianz-Gruppe, den Firmen und Beteiligungen der Familie Finck (Mercator, Substantia, Clair Immobilien u.a.), dem Banken-Duo Commerzbank / Dresdner Bank (mit früheren Tochtergesellschaften) und dem Energie-Duopol E.ON und RWE (mit mehreren Vorläuferfirmen und Managern). Verteilt wurden die von den acht Wirtschaftsimperien gespendeten 50 Millionen Euro wie folgt: 61 Prozent an die CDU/CSU, 19,4 Prozent an die FDP, 16,3 Prozent an die SPD und 3,3 Prozent an die Grünen. Die Linke (bzw. vormals PDS und WASG) wurde aus diesem Kreis nicht mit Spenden bedacht.“

Quelle Finanznachrichten.de